28.11.2018

EU-Premiere: FMA billigt Kapitalmarktprospekt für Blockchain-Wertpapier

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) billigt den Kapitalmarktprospekt des H3O-Tokens des Wiener Kryptomining-Startups Hydrominer. Das "Security Token Offering", also die Ausgabe des Wertpapier-Tokens über die Blockchain, ist EU-weit das erste, dem die Billigung gelang.
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H3O Hydrominer zweiter ICO Kapitalmarktprospekt
(c) VGN: Die HydroMiner-Gründerinnen Nicole (l.) und Nadine Damblon.

Der ICO als Finanzierungsinstrument ist bereits seit einigen Monaten in der Krise. Und das aus guten Gründen. Denn rechtlich stehen den dabei ausgegebenen Tokens keine Unternehmenswerte gegenüber. InvestorInnen müssen sich auf die Performance des Coins am Markt verlassen – und dieser Markt hat schon deutlich bessere Zeiten erlebt. Anders ist es bei einem Security Token Offering (STO). Die dabei ausgegeben Coins stehen stellvertretend für ein Wertpapier, repräsentieren also einen Unternehmenswert. Für sie gelten dann aber auch die gleichen rechtlichen Bestimmungen, wie für andere Wertpapiere. Im Falle Österreichs muss die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen entsprechenden Kapitalmarktprospekt billigen. Das schaffte das Wiener Kryptomining-Startup Hydrominer mit seinem H3O-Token nun mit Unterstützung der Kanzlei Stadler Völkel EU-weit erstmals.

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H3O-STO mit Vergabe von Substanzgenussrechten

Konkret werden beim mit 1. Februar 2019 startenden STO mit dem H3O-Token über die Ethereum-Blockchain qualifiziert nachrangige Genussrechte vergeben. „Die Inhaber der Genussrechte sind schuldrechtlich am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und dem Firmenwert von Hydrominer beteiligt. Dies wird auch als Substanzgenussrecht bezeichnet“, erklärt die Kanzlei Stadler Völkel in einer Aussendung.

„Mitspracherecht geht über jenes von Aktionären hinaus“

Inhaber von H3O-Token hätten neben diesen finanziellen Ansprüchen weiters das Recht, Geschäftsentscheidungen von Hydrominer aktiv mitzugestalten. Dieses Mitspracherecht ginge über jenes von Aktionären hinaus und erlaube Anlegern aktiv in Entscheidungsprozessen mitzuwirken. „Daneben sehen die Wertpapierbedingungen eine Art Mitverkaufsrecht für den Fall vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer von Hydrominer ihre Geschäftsanteile verkaufen“.

Fast ein Jahr Vorarbeit

„Das Projekt H3O-Token zählt zu den bedeutendsten rechtlichen Herausforderungen, denen sich unsere Kanzlei im vergangenen Jahr gestellt hat“, sagt Oliver Völkel, Partner der Kanzlei. Die Vorarbeiten dazu hätten beinahe ein Jahr vor der letztlichen Billigung des Kapitalmarktprospekts durch die FMA begonnen. „Es mussten auch grundlegende Fragen geklärt werden, etwa ob die Blockchain überhaupt ein taugliches Register für Wertpapiere darstellen kann“, sagt Völkel.

Komplikationen durch Mining als Geschäftsgegenstand

Ebenfalls zur Komplexität beigetragen habe der Unternehmensgegenstand der Emittentin. Hydrominer ist ein Unternehmen, das Mining von virtuellen Währungen betreibt und auch Mining-Pakete an Kunden verkauft. „Die FMA gelangte zur Rechtsansicht, bei Mining handle es sich um eine finanzielle Dienstleistung, weshalb eine Einstufung als Alternativer Investment-Fonds drohte, wie auch bei anderen Unternehmen der Branche. Auch hierfür musste daher zunächst in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde eine Lösung gefunden werden“, erzählt Völkel.

Mining in der Kritik

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass Krypto-Mining auch in der öffentlichen Diskussion unter starker Kritik steht. Grund dafür ist vor allem der enorme Energieverbrauch. Hydrominer setzt mit „Green Mining“ auf CO2-neutrale Wasserkraftwerke als Stromquellen. Bei einigen Kryptowährungen versucht man inzwischen über alternative Systeme vom Energie-intensiven Mining wegzukommen.

⇒ Zur Page von Stadler Völkel

⇒ Zur Page von Hydrominer


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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Das heute veröffentlichte European Innovation Scoreboard zeigt: Österreich fällt in Sachen Innovation im Europa-Vergleich zurück. In den vergangenen Jahren war Österreich konstant auf Platz sechs positioniert – dieses Jahr landet das Land auf Platz acht. Schwächen gibt es beispielsweise bei der Finanzierung von Startups. Positiv bewertet werden hingegen die Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Man könne das Innovationsranking dieses Jahres jedoch nicht vollständig mit den Vorjahren vergleichen, meint man beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) mit Verweis auf Neuerungen bei den herangezogenen Indikatoren (siehe unten). Über das Innovationsranking hatte brutkasten bereits im vergangenen Jahr berichtet.

Österreich befindet sich insgesamt nach wie vor in der zweitinnovativsten Gruppe der „Strong Innovators“ – angeführt von Irland, Belgien und Luxemburg. Direkt hinter Österreich folgen Deutschland, Frankreich und Estland. Die „Strong Innovators“ liegen insgesamt über dem EU-Durchschnitt. Die „Innovation Leader“, zu denen Schweden, Dänemark, die Niederlande und Finnland gehören, führen das Ranking an.

Forschungsbudget soll gleich bleiben

Österreich sticht im Ranking vor allem durch die hohe Innovationsdichte in der Unternehmenslandschaft hervor. So liegt Österreich auf Platz eins bei der Anmeldung von Schutzrechten für geistiges Eigentum – das ist eine der zwölf Dimensionen im EIS.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer (ÖVP) betont, zur europäischen Innovationsspitze aufschließen zu wollen: „Das European Innovation Scoreboard ist ein klarer Handlungsauftrag für eine aktive, zukunftsgerichtete Standortpolitik. Wer heute in Innovation investiert, sichert die Arbeitsplätze und den Wohlstand von morgen.“ Man bekenne sich klar zur Forschung und Entwicklung – daher werde auch das Forschungsbudget im BMWET gesichert.

Neue Bewertungskriterien

Die europäische Kommission veröffentlicht jährlich das European Innovation Scoreboard und vergleicht die Innovationskraft der verschiedenen EU-Länder miteinander. Die Innovationskraft wird anhand eines zusammengesetzten Indikators gemessen, der aus 32 Einzelindikatoren besteht. 2025 überarbeitete die Kommission den Bewertungsbogen. Es wurden einige neue Indikatoren eingeführt. So werden unter anderem auch Aspekte wie Digitalisierung, industrielle Resilienz und gesellschaftliche Auswirkungen mit einbezogen. Aufgrund der Änderungen seien die Ergebnisse des EIS 2025 nur bedingt mit jenen der Vorjahre vergleichbar, heißt es vom Ministerium.

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