22.04.2026
HEALTH

St. Anna Kinderspital startet Survivorship Passport für Kinderkrebs-Nachsorge

Menschen, die in der Kindheit an Krebs erkrankt waren, benötigen oft über Jahrzehnte hinweg strukturierte medizinische Nachsorge. Mit dem „Survivorship Passport“ steht dafür nun eine digitale Lösung zur Verfügung, die Therapiedaten und mögliche Spätfolgen langfristig nachvollziehbar machen soll.
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Survivorship Passport, Krebs, Kinderkrebs, Kinder
© St. Anna Kinderspital

Wer als Kind an Krebs erkrankt war, trägt die Folgen der Erkrankung oft ein Leben lang mit sich – medizinisch, aber auch organisatorisch. Welche Therapie wurde damals genau durchgeführt? Welche Spätfolgen sind möglich? Welche Untersuchungen sind Jahre oder Jahrzehnte später wichtig? Das sind die Fragen, die einen Jahre später noch beschäftigen. Deshalb gibt es mit dem Survivorship Passport nun erstmals eine digitale Lösung für die lebenslange Nachsorge von Kinderkrebsüberlebenden.

Survivorship Passport: In ELGA integriert

Das St. Anna Kinderspital hat dieses Instrument als erstes Zentrum Europas vollständig in das nationale Gesundheitssystem ELGA integriert. Mit den ersten zehn Nutzer:innen wurde nun gestartet, künftig sollen rund 5.000 Survivors von diesem personalisierten Nachsorgeangebot profitieren können.

„Der Survivorship Passport zeigt, wie Innovation, europäische Zusammenarbeit und ein starkes öffentliches Gesundheitssystem konkret zusammenwirken können. Dieses Projekt stärkt die Versorgungsqualität nachhaltig und stellt sicher, dass Betroffene auch lange nach einer schweren Erkrankung bestmöglich begleitet werden“, betont Gesundheitsministerin Korinna Schumann.

Internationales Referenzprojekt

International gilt das österreichische Modell bereits als Proof of Concept und Referenzprojekt für zukünftige Entwicklungen im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) und der EU-Cancer-Mission, wie es per Aussendung heißt.

„Es erfüllt uns mit großer Freude, dass das St. Anna Kinderspital als europaweiter Vorreiter einen konkreten Beitrag zur Digitalisierung im öffentlichen Gesundheitswesen leisten darf. Der Survivorship Passport gewährleistet eine lückenlose und sichere Begleitung für unsere Patient:innen und setzt damit neue Maßstäbe in der lebenslangen Nachsorge“, sagt Herbert Volkmann, Geschäftsführer des St. Anna Kinderspitals.

Und Caroline Hutter, Ärztliche Direktorin des St. Anna Kinderspitals, ergänzt: „Der Survivorship Passport ermöglicht es allen zukünftigen behandelnden Ärztinnen jederzeit, vergangene Therapien und mögliche Spätfolgen nachzuvollziehen. Für unsere Patient:innen bedeutet das Sicherheit und Kontinuität – besonders beim Übergang von der Kinder- in die Erwachsenenmedizin. Wir tragen Verantwortung für den gesamten Lebensweg unserer Patient:innen und stellen damit sicher, dass sie bestmöglich begleitet und versorgt werden.“

AIT beteiligt

Der Survivorship Passport wurde mit Unterstützung des AIT Austrian Institute of Technology implementiert. Teile der Umsetzung wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gefördert. „Entscheidend war, den Survivorship Passport nicht als isolierte Anwendung zu denken, sondern als Teil eines Versorgungssystems. Erst durch standardisierte Schnittstellen und die Anbindung an bestehende Strukturen kann eine digitale Nachsorgelösung im Alltag dauerhaft funktionieren“, erklärt Angelika Rzepka vom AIT Austrian Institute of Technology.

Die Umsetzung erfolgte im Rahmen langjähriger europäischer Kooperationen, insbesondere durch das EU-geförderte Projekt „PanCareSurPass„. Die strategische Leitung lag bei Ruth Ladenstein von der St. Anna Kinderkrebsforschung, die das Thema Survivorship Care seit vielen Jahren auf europäischer Ebene maßgeblich mitgestaltet.

„Durch die strukturierte Erfassung der Therapiedaten ist gemeinsam mit zahlreichen europäischen Partner:innen ein innovatives Instrument entstanden, das nicht nur die medizinische Nachsorge verbessert, sondern auch eine wichtige Grundlage für die Spätfolgenforschung schafft“, sagt sie. „So können Spätfolgen systematisch analysiert und zukünftige Therapie- und Nachsorgekonzepte gezielt weiterentwickelt werden.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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