27.04.2022

St. Anna Kinderspital: Kinderzeichnungen werden zu NFTs

Die Modul University Vienna startet ein NFT-Projekt zu Gunsten des St. Anna Kinderspitals. Der Erlös der Verkäufe kommt zur Gänze dem Spital zugute.
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(c) St. Anna Childrens' Hospital - Sämtliche Erlöse des NFT-Sale erhält das St. Anna Kinderspital.

Es ist noch nicht ganz das, was Elon Musk (44 Milliarden) für Twitter ausgegeben hat. Jedenfalls sind 41 Milliarden US-Dollar dennoch ein bemerkenswerter Betrag, den die „Blockchain Data“-Plattform Chainalysis ausweist und damit klassifiziert, wie viel 2021 für NFTs ausgegeben wurde. Ein steigender Trend, wie es scheint. Nun hat die Non-Fungible Token-Welt auch die Modul University Vienna am Wiener Kahlenberg und das St. Anna Kinderspital erreicht.

St. Anna Kinderspital erhält NFT-Erlös

Was können NFTs alles sein? Das ist weiterhin die Frage, die viele beschäftigt. Die einfachste Antwort: der Bereich der digitalen Eigentumszertifikate von Vermögenswerten, die auf einer Blockchain hinterlegt sind, kann verschiedenste Dinge umfassen. Etwa digitale Kunstwerke, Musik, Videos, Spielgegenstände oder Sammlerstücke.

Horst Treiblmaier, Professor an der Modul University Vienna, erforscht intensiv die Blockchain-Technologie und setzt aktuell das NFT-Projekt mit seinen Studierenden um.

Dazu beschaffen sie sich Zeichnungen von Kindern aus dem St. Anna Kinderspital, verwandeln diese in NFTs und bieten sie auf einer entsprechenden Plattform zum Verkauf an. Der erzielte Erlös wird im Anschluss dem Kinderkrankenhaus zur Gänze überwiesen.

„Zum einen wollte ich den Studierenden ein realistisches Verständnis der neuen Technologie vermitteln, indem sie die Möglichkeit haben, selbst NFTs zu erschaffen und zu erwerben“, sagt Treiblmaier. „Zum anderen war es mein Anspruch, ein sinnvolles Anwendungsbeispiel von NFTs aufzuzeigen. Die Kooperation mit dem St. Anna Kinderspital erwies sich dabei als nutzenstiftendes Projekt und wurde von allen Seiten positiv aufgenommen.“

Cryptoverse Club

Um aktiv die Entwicklung dieser neuen Technologie zu verstehen und sich auch „wissenschaftlich, kritisch und unabhängig“ der Materie zu nähern, wurde am Universitätscampus Kahlenberg mittlerweile ein eigens initiierter „Cryptoverse Club“ ins Leben gerufen.

Im Zuge regelmäßiger Treffen und Veranstaltungen tauschen sich dort Studierende untereinander aus. So wollen sie am aktuellen Stand der Dinge bleiben, was das wachsende Crypto-, NFT- und Metaverse-Universum betrifft.

NFTs auf Opensea

Um für diese Spenden-Aktion an die benötigten Zeichnungen zu gelangen, hat sich der Professor zuerst die Einverständniserklärung der Eltern eingeholt. Die gesammelten Werke der Kinder wurden anschließend digitalisiert und als NFTs auf der Plattform OpenSea veröffentlicht.



Aktuell stehen insgesamt elf Zeichnungen à 0,01 ETH (ca. 30 Euro) zum Verkauf. Sollte nach dem Erstkauf ein Weiterverkauf der Bilder stattfinden, würden weitere zehn Prozent dieses Preises abgezogen und automatisch dem St. Anna Kinderspital gespendet.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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