27.04.2022

St. Anna Kinderspital: Kinderzeichnungen werden zu NFTs

Die Modul University Vienna startet ein NFT-Projekt zu Gunsten des St. Anna Kinderspitals. Der Erlös der Verkäufe kommt zur Gänze dem Spital zugute.
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(c) St. Anna Childrens' Hospital - Sämtliche Erlöse des NFT-Sale erhält das St. Anna Kinderspital.

Es ist noch nicht ganz das, was Elon Musk (44 Milliarden) für Twitter ausgegeben hat. Jedenfalls sind 41 Milliarden US-Dollar dennoch ein bemerkenswerter Betrag, den die „Blockchain Data“-Plattform Chainalysis ausweist und damit klassifiziert, wie viel 2021 für NFTs ausgegeben wurde. Ein steigender Trend, wie es scheint. Nun hat die Non-Fungible Token-Welt auch die Modul University Vienna am Wiener Kahlenberg und das St. Anna Kinderspital erreicht.

St. Anna Kinderspital erhält NFT-Erlös

Was können NFTs alles sein? Das ist weiterhin die Frage, die viele beschäftigt. Die einfachste Antwort: der Bereich der digitalen Eigentumszertifikate von Vermögenswerten, die auf einer Blockchain hinterlegt sind, kann verschiedenste Dinge umfassen. Etwa digitale Kunstwerke, Musik, Videos, Spielgegenstände oder Sammlerstücke.

Horst Treiblmaier, Professor an der Modul University Vienna, erforscht intensiv die Blockchain-Technologie und setzt aktuell das NFT-Projekt mit seinen Studierenden um.

Dazu beschaffen sie sich Zeichnungen von Kindern aus dem St. Anna Kinderspital, verwandeln diese in NFTs und bieten sie auf einer entsprechenden Plattform zum Verkauf an. Der erzielte Erlös wird im Anschluss dem Kinderkrankenhaus zur Gänze überwiesen.

„Zum einen wollte ich den Studierenden ein realistisches Verständnis der neuen Technologie vermitteln, indem sie die Möglichkeit haben, selbst NFTs zu erschaffen und zu erwerben“, sagt Treiblmaier. „Zum anderen war es mein Anspruch, ein sinnvolles Anwendungsbeispiel von NFTs aufzuzeigen. Die Kooperation mit dem St. Anna Kinderspital erwies sich dabei als nutzenstiftendes Projekt und wurde von allen Seiten positiv aufgenommen.“

Cryptoverse Club

Um aktiv die Entwicklung dieser neuen Technologie zu verstehen und sich auch „wissenschaftlich, kritisch und unabhängig“ der Materie zu nähern, wurde am Universitätscampus Kahlenberg mittlerweile ein eigens initiierter „Cryptoverse Club“ ins Leben gerufen.

Im Zuge regelmäßiger Treffen und Veranstaltungen tauschen sich dort Studierende untereinander aus. So wollen sie am aktuellen Stand der Dinge bleiben, was das wachsende Crypto-, NFT- und Metaverse-Universum betrifft.

NFTs auf Opensea

Um für diese Spenden-Aktion an die benötigten Zeichnungen zu gelangen, hat sich der Professor zuerst die Einverständniserklärung der Eltern eingeholt. Die gesammelten Werke der Kinder wurden anschließend digitalisiert und als NFTs auf der Plattform OpenSea veröffentlicht.



Aktuell stehen insgesamt elf Zeichnungen à 0,01 ETH (ca. 30 Euro) zum Verkauf. Sollte nach dem Erstkauf ein Weiterverkauf der Bilder stattfinden, würden weitere zehn Prozent dieses Preises abgezogen und automatisch dem St. Anna Kinderspital gespendet.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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