02.04.2020

Sozialversicherung teilt Daten zwecks Coronavirus-Forschung

Die Sozialversicherungen teilen pseudonomysierte Daten, um so bei der Forschung gegen das Coronavirus zu unterstützen. Auch eine Freigabe der ELGA-Daten steht zur Diskussion.
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Coronavirus
(c) Adobe Stock / sebra

Die Sozialversicherungsträger teilten am Donnerstag mit, dass sie eine Freigabe von Daten zugunsten der Coronavirus-Forschung beschlossen haben. Die Daten werden pseudonymisiert, wie von den Entscheidungsträgern der Sozialversicherungen betont wird.

+++News und Daten zum Coronavirus+++

„Daten können Leben retten. Deshalb haben wir in der Konferenz der Sozialversicherungsträger beschlossen, die relevanten Daten pseudonymisiert an das Gesundheitsministerium für Forschungseinrichtungen weiterzugeben“, sagt Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger: „Das anonymisierte Zusammenführen der Daten der Heilmittelabrechnung der Sozialversicherung, der ELGA-Daten und der Forschungsdaten kann im Kampf gegen Covid-19 ein essenzieller Baustein sein.“

Zustimmung für Freigabe der ELGA-Daten zwecks Coronavirus-Forschung

Neben der Freigabe der Daten aus den Sozialversicherungen für die Forschung stand zuletzt auch eine Freigabe der ELGA-Daten zur Diskussion. Eine Freigabe der Daten aus der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zu Forschungszwecken wurde zuletzt vom Seniorenrat ebenso begrüßt wie ein Teilen der Daten aus dem staatlichem Epidemologischen Meldesystem (EMS) und der Heilmittelabrechnung (HEMA) der Sozialversicherung.

Auch der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, hatte sich zuletzt für eine Freigabe der ELGA-Daten zwecks Bekämpfung des Coronavirus ausgesprochen: Statt nur zu reagieren könne man so zum Beispiel herausfinden, ob bereits eingesetzte Medikamente tatsächlich helfen. Auch hier wird betont, dass die Daten pseudonymisiert werden müssen. (Anmerkung: Nach aktuellem Wissensstand ist das Gesundheitsministerium einer Freigabe der ELGA-Daten nicht abgeneigt, man betont aber auch dort die Wichtigkeit des Datenschutzes. Der brutkasten hat das Ministerium um ein entsprechendes inhaltliches Update gebeten)

Daten der Patienten sollen geschützt werden

Lehner betont, dass man sicherstellen werde, „dass unsere Versicherten datenschutzrechtlich perfekt geschützt sind.“ Rückschlüsse auf die Patienten seien unmöglich, „die Pseudonymisierung bei der Sozialversicherung selbst passiert.“

„Mit der aktuellen Covid-19 Krise stehen wir vor einer völlig neuen Herausforderung. Neben den zahlreichen Maßnahmen, die zum Schutz unseres Gesundheitssystems vor einem Kollaps gesetzt wurden, ist es jedoch genauso wichtig rasch herauszufinden was unsere Gesundheit schützt“, ergänzt Ingrid Reischl, Co-Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger: „Unterschiedliche Stakeholder haben unterschiedliche Daten über den Gesundheitszustand in der Bevölkerung – diese zusammenzubringen ist historisch einmalig. Wir erwarten uns, dass es dazu beiträgt rasch neue Erkenntnisse für die Behandlung dieser neuen Viruserkrankung zu gewinnen.“

Daher habe man sich als Sozialversicherung entschlossen, die Forschung zu unterstützen – unter Wahrung des Datenschutzes.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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Sozialversicherung teilt Daten zwecks Coronavirus-Forschung

  • Die Sozialversicherungsträger teilten am Donnerstag mit, dass sie eine Freigabe von Daten zugunsten der Coronavirus-Forschung beschlossen haben.
  • Die Daten werden pseudonymisiert, wie von den Entscheidungsträgern der Sozialversicherungen betont wird.
  • Neben der Freigabe der Daten aus den Sozialversicherungen für die Forschung stand zuletzt auch eine Freigabe der ELGA-Daten zur Diskussion.
  • Eine Freigabe der Daten aus der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zu Forschungszwecken wurde zuletzt vom Seniorenrat ebenso begrüßt wie ein Teilen der Daten aus dem staatlichem Epidemologischen Meldesystem (EMS) und der Heilmittelabrechnung (HEMA) der Sozialversicherung.
  • Auch der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, hatte sich zuletzt für eine Freigabe der ELGA-Daten zwecks Bekämpfung des Coronavirus ausgesprochen: Statt nur zu reagieren könne man so zum Beispiel herausfinden, ob bereits eingesetzte Medikamente tatsächlich helfen.

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