16.09.2021

SolOcean: Schwimmendes Solar-Kraftwerk aus Amstetten geht nach 8 Jahren in Serie

Es ist nicht die erste schwimmende Solaranlage am Markt. Durch den speziellen modularen Aufbau soll SolOcean aber weitere Einsatzgebiete erschließen.
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SolOcean: So sehen die schwimmenden Solar-Paneele aus
(c) SolOcean: So sehen die schwimmenden Solar-Paneele aus

Der brutkasten berichtete bereits mehrmals über das Amstettener Startup SolOcean. Nun ist es soweit: Das Unternehmen hat die Tests mit seinen schwimmenden Solar-Paneelen für Süß- und Salzwasser erfolgreich abgeschlossen, geht in Serie und startet den internationalen Vertrieb. Acht Jahre habe man mit Unterstützung durch verschiedene Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen wie TU Graz, FH Joanneum, AIT und AAC und insgesamt rund einer Million Euro eingesetztem Kapital darauf hingearbeitet, heißt es vom Unternehmen.

SolOcean: Kleine Module als großer unterschied zur Konkurrenz

Am Markt den SolOcean nun erschließen will, gibt es bereits einige Player. Ausgerechnet der Weltmarktführer kommt aus Wien: Das vor neun Jahren gegründete Unternehmen Swimsol. Man setze jedoch auf einen anderen Aufbau als die bestehenden Anbieter, was neue Einsatzgebiete erschließe, betonen die SolOcean-Gründer Gerold Guger und Martin Aichinger. Im Zentrum stehen dabei gerade einmal zwei Quadratmeter große Module, die in großen Menegen zusammengeschlossen werden können. Zum Vergleich: Die Module von Marktführer Swimsol sind 196 Quadratmeter groß.

Der SolOcean Floater soll Wellen bis zu drei Metern und Wasserströmungen von bis zu zwei Meter pro Sekunde standhalten und sei auch für Flüsse geeignet, heißt es vom Unternehmen. Außerdem sei er salzwasserbeständig. Eine patentfähige Glasbeschichtung verhindere dabei in hohem Maße Salzkorrosion und sichere dadurch die Energieeffizienz. Das System besteht aus UV-beständigem Kunststoff (HDPE), der kein Microplastik absondert und recyclebar ist. Darüber hinaus biete es wenig Windangriffsfläche, sei sturmsicherer als bestehende Systeme und sei nahe am Wasser, was für Kühlung des Moduls sorge und sowohl die Stromausbeute als auch die Anlagennutzungsdauer erhöhe.

800.000 Euro Investment und Crowd-Kampagne für den Marktstart

Zum Einsatz kommen könne das System dann etwa in Wasserreservoirs, Abwasserteichen in Wasseraufbereitungsanlagen oder Chemiefabriken, Vorratsbecken in landwirtschaftlichen Betrieben, Staudämmen, Aquakulturen und Schotterteichen. Und natürlich in Meeresflächen vor Inseln mit Platzmangel, für die es ursprünglich erdacht wurde.

Nun holte sich das Amstettener Startup 800.000 Euro von „privaten Anlegern und Business Angels“ und will derzeit via Crowdinvesting-Kampagne auf der Plattform FunderNation weitere 300.000 Euro hereinholen. Mit dem Geld soll unter anderem die in einigen Märkten erforderlichen Zertifizierungen finanziert werden, die vom TÜV Rheinland vorgenommen wird, wie es von SolOcean heißt. Darüber hinaus werde der Anlauf der Produktion und der Komponentenbezug für die ersten Aufträge vorfinanziert. Im Vertrieb setzt man auf die Unterstützung des Wiener Industrieunternehmens TELE Haase, das seit Ende 2020 strategischer Investor ist.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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