03.08.2020

A1 vertreibt Photovoltaik-Anlage „SolMate“ des steirischen Startups EET

Das steirische Startup EET hat eine Plug-and-Play Photovoltaik-Anlage für private Haushalte namens SolMate auf den Markt gebracht. Die Anlage wird nun von A1 in ausgewählten Shops des Mobilfunkanbieters vertrieben.
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SolMate
Das Gründerteam von EET vertreibt nun SolMate auch über ausgewählte A1-Shops | (c) SolMate

Solarstrom am Balkon oder im eigenen Garten produzieren, dies ermöglicht die Plug-and-Play Photovoltaik-Anlage SolMate des steirischen Startups EET. Das Unternehmen sorgte erst im Juni mit einer Investition von rund einer Million Euro in einen neuen Standort in Graz für Schlagzeilen – der brutkasten berichtete. Zudem ist während des Lockdowns die Nachfrage stark gestiegen: So konnte das Startup während des Lockdowns über 300 Stück seiner Photovoltaik-Anlage verkaufen.

Das Startup möchte seinen Wachstumskurs fortsetzen und ist dafür mit dem Mobilfunkanbieter A1 eine Partnerschaft eingegangen. Ab sofort wird SolMate auch über ausgewählte A1-Shops vertrieben. Laut dem Mobilfunkanbieter ist die Anlage für 2.399 Euro erhältlich.

SolMate soll 20 Prozent Stromkosten sparen

Die Photovoltaik-Anlage SolMate soll laut EET bis zu 20 Prozent der Stromkosten und 6700 Kilogramm CO2 pro Jahr sparen. Das Startup möchte mit seinem Produkt jedoch nicht nur durch Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit, sondern auch durch eine einfache Montage punkten. So lassen sich die Panele mit wenigen Handgriffen an einer Balkon-Brüstung oder im Garten montieren.

Die Photovoltaik-Anlage verfügt zudem über eine eigene Speichereinheit mit einer Kapazität von 960Wh, die mit den Paneelen verbunden ist. Mittels eines einfachen Steckers speist dann SolMate den produzierten Strom in eine nahe gelegene Steckdose in den Stromkreis des Hauses oder der Wohnung ein. Die SolMate-Speichereinheit nutzt hierfür einen Lithium-Eisenphosphat Akku und verzichtet laut Unternehmensangaben aufgrund ökologischer Überlegungen vollständig auf Kobalt.

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Smarte Verteilung des Stroms

Zudem verfügt SolMate über eine smartes Verteilersystem. Sobald ein Verbraucher eingeschaltet wird, kommt der Strom zuerst von SolMate. Erst wenn die benötige Leistung höher ist, als jene die SolMate liefern kann, wird die Stromrechnung belastet.

SolMate soll darüber hinaus im Falle eines Blackouts für eine gewisse Zeit die Versorgungssicherheit aufrechterhalten. Bei einem Stromausfall können Geräte wie TV, Handyladegerät, Lampen, Radio, Wasserpumpen oder ein Kühlschrank mit einer maximalen Anschlussleistung von 600Watt direkt an SolMate angeschlossen werden.

Investoren an Bord und Unterstützung durch Science Park Graz

Für die Finanzierung von SolMate hat das Startup rund um den Gründer und CEO Christof Grimmer zwei Investoren an Bord geholt, die für insgesamt 500.000 Euro Kapital jeweils zehn Prozent Anteile am Unternehmen erhalten haben – der brutkasten berichtete. Einer von ihnen ist Klaus Fronius vom ebenfalls auf Solartechnologie spezialisierten Unternehmen Fronius. Der andere Investor ist der in der Steiermark sehr aktive Business Angel Michael Koncar.

Neben den Investoren setzte das Startup, das auch Teil des Science Park Graz war, im Jahr 2018 auch auf eine Kickstarter-Kampagne, die über 200.000 Euro an Kapital einbrachte. Das Funding-Ziel wurde damals um rund 400 Prozent übertroffen – der brutkasten berichtete.


Videotipp: Ein Blick hinter die Kulissen des Science Park Graz

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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