05.04.2020

Sobotka zur Corona-App: „Wir bleiben am Weg der Freiwilligkeit“

Die Diskussion rund um die verpflichtende Installation der Corona-App des Roten Kreuzes scheint vorerst vom Tisch zu sein. Am Sonntag ruderte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka mit seiner Forderung nach einer "Zwangsinstallation" wieder zurück. Derweil werden in Datenschützer-Kreisen Forderungen nach der Veröffentlichung des Programmcodes laut.
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Sobotka
(c) Foto Sobotka /Parlamentsdirektion / Johannes Zinner / Collage by der bruktasten

Die gestrige Forderung des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka, die Installation und Nutzung der „Stopp Corona App“ des Roten Kreuzes verpflichtend zu machen, sorgte nicht nur für Kritik in den Sozialen Medien und bei der politischen Opposition, sondern auch beim Koalitionspartner.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Vizekanzler Werner Kogler und Grünen Klub-Chefin Sigrid Maurer äußerten bereits am Samstag Kritik an Sobotkas Vorstoß. Dabei handle es sich lediglich um Sobotkas Privatmeinung, so Mauer auf Twitter. Gleiche Töne waren von Kogler im Rahmen einer Pressekonferenz zu hören. Er ergänzte: „Die Privatmeinung des Nationalratspräsidenten komme mit den Grünen nicht infrage.“

Unterstützung erhielt Sobotka am Samstagabend teilweise von Bundeskanzler Sebastian Kurz. Tracking sei eine wichtige Basis um in die Normalität zurückzukommen, so der Kanzler. Für die zwei Millionen Menschen, die in Österreich kein Smartphone besitzen, könnten Tracking-Devices in Form von Schlüsselanhänger zum Einsatz kommen.

In einem gemeinsamen Interview von Standard, Presse, Kurier und Apa sprach er davon, dass es langfristig einen „Dreiklang“ aus Tracking-App, Tests und Isolierung von Infizierten braucht, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Reaktion des Roten Kreuzes

Am Sonntagvormittag meldete sich das Rote Kreuz in einer Aussendung zu Wort, das sich für eine freiwillige Installation der App aussprach. „Freiwilligkeit ist ein Grundpfeiler der Rotkreuz-Bewegung. Sie ist uns aus demokratiepolitischen Gründen wichtig, aber auch, weil wir überzeugt sind, dass eine auf Freiwilligkeit basierende App, am besten geeignet ist, Corona zu stoppen“, so Michael Opriesnig, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes. Bisher haben laut Opriesing knapp 200.000 Menschen die App freiwillig installiert.

Bereits am Tag zuvor meldete sich Rot Kreuz Bundesrettungskommandant  Gerry Foitik via Twitter zu Wort, der sich ebenfalls für eine Freiwilligkeit aussprach und betonte, dass Menschen eine demokratische Entscheidungsfreiheit zustehen sollte.

Sobotka rudert zurück

In der ORF-Sendung Hohes Haus ruderte Nationalratspräsident Sobotka am Sonntag nun zurück. „Wir bleiben am Weg der Freiwilligkeit“, so Sobotka auf die Frage, ob eine verpflichtende Nutzung der App kommen soll. „Ich glaube, dass ein Bündel der Maßnahmen wichtig ist, um die App in die Breite zu bringen. Es ist eine Verpflichtung von uns dies in Freiwilligkeit zu tun und andere dadurch bestmöglich zu schützen.“ Sobotka zog dabei einen Vergleich zum Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes und betonte, dass er die App bereits selbst installiert hat.

Ebenfalls zu Wort meldet sich am Sonntag Innenminister Karl Nehammer im Rahmen einer Pressekonferenz. Die App sei ein wichtiger Bestandteil bei der Bekämpfung des Virus, so Nehammer. Derzeit beraten Experten darüber, wie sie „eine größtmögliche Verbreitung der App sichern.“ In Bezug auf die Freiwilligkeit äußerte sich Nehammer nicht.

Diskussion rund um Open Source

Neben der Diskussion rund um eine verpflichtende Installation der App, wird derzeit in Entwicklerkreisen gefordert, dass der Programmcode der App veröffentlicht wird. Datenschützer haben dies gefordert, damit sich Entwickler bei der Weiterentwicklung beteiligen können.

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 31. März 2020

 

In einem Online-Roundtable des brutkasten forderte Max Schrems, dass es höchstmögliche Transparenz in Bezug auf den Quellcode brauche, damit die App in der Gesellschaft größtmögliche Akzeptanz findet. „Ich glaube, dass es absolut wichtig sein wird, den Code zu veröffentlichen, damit jeder diesen überprüfen kann“, so Schrems.

In Bezug auf den Funktionsumfang betonte Schrems, dass hinsichtlich der Automatisierung laut DSGVO noch „mehr gehen könnte“. Dabei bezog er sich auf einen automatisierten virtuellen Handshake, der in einer weiteren Version der App noch folgen soll.

Accenture Österreich Chef Michael Zettel erläuterte im Online-Roundtable, dass es von Anfang an angedacht gewesen war, den Programmcode offen zulegen. Accenture hat die Applikation im Auftrag des Roten Kreuzes entwickelt. Für die Offenlegung brauche es aber noch eine gewisse „Vorbereitungszeit“. „Transparenz war uns von Beginn an wichtig und die Offenlegung des Open-Source-Code ist eine der Maßnahmen, die wir in Absprache mit unserem Auftraggeber angedacht haben“, so Zettel.

Brutkasten-Nachlese zur Debatte rund um Datenschutz in Zeiten der Coronakrise


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Sobotka zur Corona-App: „Wir bleiben am Weg der Freiwilligkeit“

Am Sonntag ruderte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka mit seiner Forderung nach einer „Zwangsinstallation“ der Stopp-Corona-App zuück. Derweil werden die Forderungen laut, den Quellcode der App zu veröffentlichen.

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Am Sonntag ruderte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka mit seiner Forderung nach einer „Zwangsinstallation“ der Stopp-Corona-App zuück. Derweil werden die Forderungen laut, den Quellcode der App zu veröffentlichen.

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