01.04.2020

Coronakrise: Die wichtigsten Fragen zur Auswertung von Mobilfunkdaten

Der Mobilfunkkonzern A1 informierte am Mittwoch in einer Online-Pressekonferenz, wie die Bewegungsströme ausgewertet werden, um das Mobilitätsverhalten der Bürger im Rahmen der Coronakrise zu analysieren. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Coronakrise
(c) AdobeStock

Vor rund zwei Wochen sorgte die Nachricht für Aufsehen, dass der Mobilfunkanbieter A1 gemeinsam mit dem TU Graz Spin-Off Invenium Bewegungstromanalysen erstellt und diese im Zuge der Coronakrise auf Eigeninitiative der österreichischen Bundesregierung zur Verfügung stellt.

Ziel dahinter ist es, großflächig zu überprüfen, welche Wirkung die Ausgangsbeschränkungen haben. Bereits vor zwei Wochen hieß es, dass die Bewegungsstromanalysen DSGVO-konform erfolgen und es nicht möglich ist, auf einzelne Personen und deren Bewegungsprofile Rückschlüsse zu ziehen  – der brutkasten berichtete.

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

Trotz Kommunikationsmaßnahmen des Mobilfunkanbieters und der Regierung  herrscht in weiten Teilen der Bevölkerung und unter Datenschützern nach wie vor großes Misstrauen vor. A1 hat dies zum Anlass genommen und am Mittwoch eigens eine Online-Pressekonferenz einberufen, um einen tieferen Einblick zu geben, wie die Bewegungsströme erstellt werden und was konkret an die zuständige Corona-Taskforce übermittelt wird. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Welche Daten werden erhoben?

Das wichtigste vorweg: A1 und Invenium erheben keine Bewegungsprofile einzelner Personen, sondern die Bewegungsströme einer breiten Masse. In diesem Zusammenhang verwies Mario Mayerthaler, Head of Innovation bei A1, dass im Gegensatz zu China keine einzelnen Personen getrackt werden. Für Bewegungsprofile seien die Mobilfunkdaten nämlich viel zu ungenau.

Als Datengrundlage dienen DSGVO konforme und vollständig anonymisierte Mobilfunksignalisierungsdaten. Dadurch lässt sich laut A1 nicht erkennen, zu welchem Zeitpunkt sich eine einzelne Person wo aufhält. Dies wird damit begründet, dass die Daten aggregiert und lediglich Bewegungsströme in 20er Schritten analysiert werden. Zum Beispiels kann nicht ausgesagt werden, dass drei Personen von A nach B gehen. Es kann aber ausgesagt werden, dass sich „bis zu 20 Personen“ bewegen.

Wofür dienen die Daten eigentlich?

Auf Grundlage der Bewegungdaten lassen sich in erster Linie Aussagen darüber treffen, wie sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung verändert und ob die gesetzten Ausgangsbeschränkungen ihre Wirkung erzielen. Dafür wird das Mobilitätsverhalten in Relation zu einem typischen Werktag vor Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen gesetzt.

Um die Mobilitätsveränderungen der Bevölkerung darzustellen, wurden sie in drei verschiedene Kategorien eingeteilt: Stationäre (ein Kilometer vom Wohnort), eingeschränkt Mobile (bis zu zehn Kilometer vom Wohnort) und Mobile (mehr als zehn Kilometer vom Wohnort) entfernt.

Seit Inkrafttreten der Ausgangbeschränkung ist laut A1 die Gruppe der „Stationären“ eindeutig gestiegen und die Gruppe der „Mobilen“ signifikant zurückgegangen.

Wie hat sich das Mobilitätsverhalten durch die Coronakrise verändert?

Invenium Co-Founder Michael Cik erläuterte, dass sich die Mobilität in den Städten zwischen 40 Prozent und 85 Prozent gegenüber der ersten Märzwoche reduziert hat. In der Bundeshauptstadt Wien ist die Mobilität in einzelnen Gebieten sogar bis zu 90 Prozent gegenüber der ersten Märzwoche zurückgegangen.

Zudem wird erhoben, wie viele ausländische Sim-Karten das Netz von A1 nutzen. Daraus lässt sich ableiten, wie viele Touristen das Land seit der Coronakrise verlassen haben. Das Ergebnis: Anfang März verzeichnete A1 fast 700.000 ausländische Sim-Karte in seinem Netz, Ende März waren es hingegen nur mehr 400.000.

Wie werden die Daten an die Corona-Taskforce übermittelt?

Wie der Mobilfunkanbieter im Rahmen der Online-Pressekonferenz mehrmals betonte, werden die Bewegungsprofile nicht als vollständige Datensätze an die zuständige Taskforce übermittelt, sondern lediglich eine Auswertung dieser Datensätze. Die Übermittlung erfolgt täglich und in Form eines PDF-Dokuments. Zudem erhält auch das Rote Kreuz eine Auswertung, damit dieses seine Einsatzpläne anpassen kann.

Seit wann werden Bewegungsströme erhoben und ausgewertet?

Auswertungen dieser Art sind bereits vor der Coronakrise erfolgt und sind im Prinzip ein kommerzielles Produkt, das Telekommunikationsanbieter in ganz Europa anbieten. So kann über derartige Auswertungen erhoben werden, welchen Infrastrukturbedarf es in gewissen Regionen gibt oder wie sich großangelegte Marketingmaßnahmen effizienter gestalten lassen. Aber auch in der Wissenschaft finden derartige Daten Anwendung. So liefert Invenium beispielsweise Daten an das Institut für Straßen- und Verkehrswesen der TU Graz.


=> zur Page von A1

=> zur Page von Invenium

Video-Archiv: Tech und Datenschutz in der Coronakrise | u.a. mit Michael Cik von (Invenium)

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 31. März 2020

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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