29.07.2020

So funktioniert die Regulatory Sandbox für FinTechs

Im Gastbeitrag erörtert Oliver Völkel von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel die wichtigsten Fragen rund um die Regulatory Sandbox für FinTechs.
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Oliver Völkel erläutert für den brutkasten die Details zur Regulatory Sandbox für FinTechs
(c) Stadler Völkel Rechtsanwälte: Oliver Völkel erläutert für den brutkasten die Details zur Regulatory Sandbox für FinTechs

Wir schreiben das Jahr 2017. Das damals unter Harald Mahrer geführte Wirtschaftsministerium veranstaltet im Mai einen Idea Hacking Workshop. Nichts Geringeres als eine „Blockchain Roadmap“ für Österreich soll erarbeitet werden. Kurz darauf veröffentlicht die Plattform Blockchain Austria des Wirtschaftsministeriums auch tatsächlich einen 9-Punkte-Plan. Ebenfalls vertreten: Die Idee einer Regulatory Sandbox, die sogar Teil des schwarz-blauen Regierungsprogramms 2017 wurde.

Doch dann kam Ibiza, die schwarz-blaue Regierung löste sich auf, und es sah so aus, als wäre die Idee der regulatorischen Sandkiste wieder begraben worden. Zur Überraschung vieler wurde nun doch ein entsprechendes Gesetz dazu beschlossen. Ab 1. September 2020 wird sie daher zum österreichischen Recht gehören.

Was ist eine Regulatory Sandbox?

Die Sandbox ist ein neuartiges Aufsichtskonzept, das etwa in Großbritannien bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Sie soll den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglichen. Dadurch sollen Innovationen begünstigt und letztlich der Standort Österreich gestärkt werden. Die Sandbox wird als neue Einheit bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingerichtet. Sie soll für FinTechs auch eine neue Möglichkeit zur Erlangung einer (beschränkten) Konzession darstellen, und gleichzeitig der FMA dienen, einen besseren Einblick in laufende technologische Entwicklungen am Finanzmarkt zu erhalten. Zu geringeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen darf es in der Sandbox aber nicht kommen. Es soll also niemand unzulässig Vorteile erhalten.

Was bringt die Sandbox?

Wer im FinTech-Bereich als Unternehmer aktiv ist, kennt es: Hat man für ein rechtliches Problem eine Lösung gefunden, tun sich gern zwei neue auf. Das Aufsichtsrecht kann ein regelrechtes Minenfeld sein, das mit Erfahrung navigiert werden will. Hat man sich aufsichtsrechtlich für den richtigen Weg entschieden, warten aber bereits die nächsten Hürden: Compliance, Compliance, Compliance. Es sind Prozesse zu definieren, es muss geeignetes Personal eingestellt werden, es muss laufend kontrolliert, geschult und berichtet werden. Nur wer alles entsprechend auf- und vorbereitet, hat die Chance, von der FMA die begehrte Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung zu erhalten.

Dafür sind oft hohe Investitionen notwendig, gleichzeitig kann das beabsichtigte Geschäftsmodell aber ohne Lizenz noch gar nicht erprobt werden. Wer weiß, ob sich die Investition lohnt? Was, wenn das Produkt auf dem Markt gar nicht angenommen wird? Genau dieses Problem soll durch die Regulatory Sandbox gelöst werden. FinTech-Geschäftsmodelle sollen unter Aufsicht der FMA ausgetestet werden. Die Sandbox soll dabei Innovationen im öffentlichen Interesse fördern. Die FMA soll dabei den Test der Geschäftsmodelle gestalten, überwachen und feststellen, wie die Geschäftsmodelle im Einklang mit einschlägigen Aufsichtsgesetzen realisiert werden können.

Wer darf in die Regulatory Sandbox?

Das neue Gesetz legt sehr detailliert fest, unter welchen Voraussetzungen die Sandbox in Anspruch genommen werden darf. Zunächst muss das Geschäftsmodell „auf Informations- und Kommunikationstechnologie“ basieren. Das ist Juristendeutsch für quasi jedes FinTech-Geschäftsmodell. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ist der Begriff weit zu verstehen und soll insbesondere auch künstliche Intelligenz, Machine Learning, und Distributed Ledger Technologien (Blockchain) erfassen. Sodann muss es zumindest denkmöglich sein, dass das beabsichtige Geschäftsmodell unter ein Aufsichtsgesetz fällt.

Darüber hinaus muss die in der Sandbox zu testende Tätigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen. Das heißt: Kommt der Öffentlichkeit kein Nutzen aus der Ausübung des zu testenden Geschäftsmodells zu, kann dieses nicht der Sandbox zugewiesen werden. Die Sandbox eignet sich daher beispielsweise nicht für Geschäftsmodelle, die negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den kollektiven Verbraucherschutz erwarten lassen.

Weiters dürfen für die Umsetzung des Geschäftsmodells keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse bestehen. Das Geschäftsmodell muss also zumindest Testreife erreicht haben. Letztlich muss die Marktreife des Geschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt und die Abklärung aufsichtsrechtlicher Fragen im Rahmen der Sandbox ermöglicht werden.

Wie komme ich in die Sandbox?

Die Aufnahme in die Sandbox kann bei der FMA ab 1. September 2020 beantragt werden. Die Antragsteller haben in umfassender Weise Unterlagen und Geschäftspläne zu übermitteln, Auskünfte zu erteilen und Nachweise vorzulegen. Es ist zu zeigen, dass das Geschäftsmodell alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt und es ist zu begründen, warum dies der Fall ist. Insbesondere muss gezeigt werden, warum das Geschäftsmodell einen erhöhten Innovationswert aufweist und warum es im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegt.

Die FMA entscheidet nicht allein über die Aufnahme sondern es wird der sogenannte „Regulatory Sandbox Beirat“ beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtet. Dieser gibt seine Empfehlung insbesondere im Hinblick auf die Fragen ab, ob ein volkswirtschaftliches Interesse vorliegt, und ob aus gesamtwirtschaftlicher und standortpolitischer Sicht die Aufnahme in die Regulatory Sandbox erfolgen sollte.

Regulatory Sandbox – Und dann?

Wer es in die Sandbox geschafft hat, muss zunächst einmal aktiv am Verfahren in der Sandbox mitwirken. Sofern es für die aufsichtsrechtliche Beurteilung erforderlich ist, sind der FMA Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zu übermitteln und es ist ein Zugang zur dem Geschäftsmodell zugrundeliegenden Technologie zu gewähren. Ziel der Übung? Die FMA kann dem Teilnehmer der Sandbox eine beschränkte Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung mit Bescheid erteilen. Darin kann die FMA auch Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorschreiben – eine Bankkonzession light quasi. Der Test des Geschäftsmodells kann damit starten. Wehrmutstropfen: Die FMA legt fest, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise der Test zur Umsetzung des Geschäftsmodells erfolgt. Nach zwei Jahren ist das Spielen ist der Sandkiste aber wieder vorbei. Dann sollte also feststehen, ob das Geschäftsmodell praxistauglich ist oder nicht. Spätestens dann werden wir auch wissen, ob die Regulatory Sandbox als neues Aufsichtskonzept praxistauglich ist. Seien wir also gespannt.


Zum Autor

Dr. Oliver Völkel, LL.M. (Columbia), ist Gründungspartner der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Stadler Völkel. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Recht der digitalen Assets. Zu den rechtlichen Aspekten der Blockchain-Technologie publiziert Oliver Völkel regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften und trägt an mehreren österreichischen Universitäten vor. Besondere Erfahrung hat er in der Anwendung der Technologie am Kapitalmarkt. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche namhafte in- und ausländische Unternehmen und Banken. Oliver Völkel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und an der Columbia Law School in New York. In der Vergangenheit war er unter anderem an der Universität Wien im Bereich Strafrecht tätig sowie in international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien in Wien.

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TheVentury
© Victoria Posch - Das TheVentury-Team.

Vor zehn Jahren war Corporate Innovation für viele Unternehmen vor allem eines: ein Schlagwort. Innovationslabore entstanden, Accelerator-Programme wurden aufgesetzt, Startup-Kooperationen galten als universelle Antwort auf alles, was mit Zukunft zu tun hatte. Heute ist die Stimmung eine andere. Wer Innovation verantwortet, muss deutlich klarer zeigen, welchen Beitrag sie tatsächlich zum Geschäft leistet.

TheVentury und der rote Faden

Diese Entwicklung hat auch The Ventury hautnah miterlebt. Das Wiener Venture-Building-Unternehmen feiert heuer sein zehnjähriges Bestehen. Für CEO Maximilian Spieth zieht sich ein roter Faden durch die gesamte Geschichte: „Unser Anspruch war nie, Unternehmen nur zu beraten. Wir wollten operativ mitarbeiten – fast wie ein zusätzlicher Co-Founder mit digitaler Kompetenz.“

Die Idee entstand bereits vor der offiziellen Gründung 2016. Die Gründer kannten sich aus dem Startup-Umfeld und beobachteten dort ein wiederkehrendes Muster: Nicht fehlendes Kapital war oft das Problem, sondern die falschen Entscheidungen in der frühen Phase.

© zVg – Das Team bei der Gründung 2016.

„Wir haben überall gesehen, dass viele Teams zu wenig marktzentriert arbeiten“, sagt Spieth. „Man entwickelt etwas, das am Markt vorbeigeht.“

Genau daraus entstand der Ansatz von TheVentury: nicht klassisch beraten, sondern operativ mitarbeiten, um zu helfen, digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln.

KI bereits 2017 Thema

Schon in den Anfangsjahren beschäftigte sich das Team intensiv mit KI- und Chatbot-Technologien – lange bevor generative Modelle zum Mainstream wurden. 2017 entwickelte TheVentury etwa für Austrian Airlines einen Chatbot zur Automatisierung des First-Level-Kundenservice.

„Die Systeme wurden damals noch manuell darauf trainiert, welche Kundenanfragen auftreten könnten. Der Use Case funktionierte gut und wurde später innerhalb der Lufthansa Group weiter ausgerollt“, sagt Spieth.

Parallel dazu entstand ein Startup-Accelerator, der zwischen 2017 und 2021 sechs Batches durchlief. Anfangs kamen die Teams aus Österreich und Deutschland, später auch aus Indien, Südamerika oder San Francisco nach Wien.

„Wir haben unglaublich viel gelernt, vor allem durch das Tempo und die Arbeitsweise mit Gründerinnen und Gründern. Mit ihnen zu arbeiten, ist etwas völlig anderes als im Corporate-Kontext“, sagt Spieth. „Der Hunger ist ein anderer. Ressourcen sind knapper, der Druck höher.“

Geschäftsmodelle aus eigenen Stärken

Aus dieser Phase entwickelte sich schrittweise das heutige Geschäftsmodell: Venture Building für Unternehmen. Statt Startups mit Corporates zu vernetzen, baut TheVentury gemeinsam mit Organisationen neue Geschäftsmodelle aus deren eigenen Stärken heraus und schafft Intrapreneurship-Strukturen.

„Der Kern ist immer noch derselbe Gedanke“, sagt Spieth. „Neue Standbeine müssen aus den bestehenden Kompetenzen eines Unternehmens entstehen. Innovation kann nicht losgelöst von der Kernorganisation funktionieren.“

Gleichzeitig habe sich die Erwartungshaltung stark verändert. Vor zehn Jahren reichte es oft, Innovation sichtbar zu machen. Heute zähle Wirkung: „Innovation muss beweisen, dass sie Einfluss auf das Gesamtunternehmen hat“, so Spieth weiter. „Heute ist sie stark an Impact und Messbarkeit gekoppelt.“

TheVentury und alte Hürden

In der letzten Dekade haben bei TheVentury jedoch nicht alle Projekte funktioniert. Besonders prägend war die Entwicklung eines eigenen Chatbot-Produkts, das unter dem Namen Botbase als Plattform gedacht war. Die Idee: ein eigenes „WordPress für Chatbots“. Die Nachfrage war da, die Rückmeldungen positiv – doch das Produkt entwickelte sich in eine andere Richtung als geplant.

„Wir sind zu lange in einem Feature-Loop geblieben, in dem wir sehr stark auf Feature Requests reagiert haben“, erinnert sich Spieth. „Aber wir haben zu wenig konsequent am Markt validiert, ob das wirklich ein tragfähiges SaaS-Modell wird. Im Nachhinein hätten wir es früher beenden sollen. Heute sehen wir das nicht als Scheitern, sondern als saubere Entscheidung. Es spart am Ende Zeit und Ressourcen.“

Zwischen 2019 und 2022 durchlief TheVentury auch eine der schwierigsten Phasen. Das Unternehmen wuchs zeitweise auf über 50 Mitarbeitende, gleichzeitig trafen externe Krisen die Kundenlandschaft hart. „Wir waren eigentlich im Growth-Modus, aber Corona und später der Ukraine-Krieg haben viele unserer Kunden massiv getroffen“, sagt der Co-Founder. „Die Auftragslage ist dadurch zweimal stark eingebrochen.“ Das Ergebnis: Umsatzrückgänge und eine deutliche Verkleinerung des Teams.

Künstliche Intelligenz und Venture Building

Heute verändert Künstliche Intelligenz die Arbeit im Venture Building erneut. Vor allem die Geschwindigkeit, mit der Prototypen entstehen können, habe sich drastisch erhöht. „Die technischen Kosten sind massiv gesunken. Einen ersten Prototypen auf den Markt zu bringen, geht heute viel schneller als früher“, sagt Spieth. Gleichzeitig warnt er vor einem überhitzten Technologieverständnis. „KI ist selten die Antwort, aber oft ein gutes Werkzeug. Wenn die Dateninfrastruktur nicht stimmt, beschleunigt KI im schlimmsten Fall nur das Chaos.“

Für die kommenden Jahre will TheVentury den Fokus stärker auf den Mittelstand und familiengeführte Unternehmen im DACH-Raum legen. Gleichzeitig rückt ein Gedanke wieder stärker in den Vordergrund, der schon am Anfang stand: der Mitgründer-Ansatz: „Wir arbeiten immer öfter wieder wie Co-Founder mit. Und das heißt auch: Wir gehen teilweise mit ins Risiko.“ Statt klassischer Projektlogik könnten künftig stärker Beteiligungs- oder erfolgsabhängige Modelle entstehen. Gerade in Zeiten, in denen Unternehmenszukäufe schwieriger werden, müsse Wachstum aus bestehenden Strukturen heraus entstehen. „Unser Ziel“, so Spieth, „ist es, der Partner zu sein, an den Unternehmen denken, wenn sie aus ihren Assets neue Geschäftsmodelle bauen wollen. Am Ende geht es darum, echte Wirkung zu erzeugen. Und nicht nur Innovation zu demonstrieren.“

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AI Summaries

So funktioniert die Regulatory Sandbox für FinTechs

  • Die Regulatory Sandbox ist ein neuartiges Aufsichtskonzept, das etwa in Großbritannien bereits erfolgreich umgesetzt wurde.
  • Sie soll den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglichen.
  • Darüber hinaus muss die in der Sandbox zu testende Tätigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen.
  • Wehrmutstropfen: Die FMA legt fest, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise der Test zur Umsetzung des Geschäftsmodells erfolgt.

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  • Sie soll den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglichen.
  • Darüber hinaus muss die in der Sandbox zu testende Tätigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen.
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