17.04.2019

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

Das Anti-Schnarch-Startup snorefree konnte bei "2 Minuten 2 Millionen" keinen Investor überzeugen. Gegenüber dem brutkasten erläutert der Gründer Sigismund Gänger, warum das für sein Startup keine Tragödie ist und wie der Launch der Anti-Schnarch-App am Tag der Ausstrahlung erfolgte.
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snorefree, 2 minuten 2millionen
(c) Gerry Frank - Sigismund Gänger, Dario Lindes und Florian Schneider möchten wieder Ruhe ins Schlafzimmer bringen.

Für die Founder von snorefree, Sigismund Gänger und den Logopäden Dario Lindes, war zu Beginn die Tech-Szene ziemliches „Neuland“. Sie haben auf ihrem Weg bis zum Launch mehrere Versionen der Health-App entwickeln müssen, zeigen sich jetzt aber bereit den Markt zu erobern.

+++ ausführlicher Nachbericht zur aktuellen „2 Minuten 2 Millionen“ Sendung +++

Die Idee reifte eineinhalb Jahre. Solange hatte Gänger gebraucht das „Anti-Schnarch-Workout“ seinem Co-Founder Lindes in einer digitalen Variante schmackhaft zu machen. Es gelang und das Duo wurde schließlich durch Business Angel und McShark-Gründer Florian Schneider komplettiert. Kurz danach hat sich das Startup – mit den ersten zahlenden Usern im Rücken – auf die Suche nach passenden Investoren begeben.

aws-Garantie für 260.000 Euro-Kredit

Dass sich weder Wunsch-Investor Florian Gschwandtner noch ein anderes Jury-Mitglied bei „2 Minuten 2 Millionen“ bei snorefree beteiligen wollten, traf das Startup weniger hart, als man annehmen möchte. „Da wir in der zweiten Hälfte des letzten Jahres eine aws-Garantie für einen Gründer-Kredit in Höhe von 260.000 Euro bekommen haben, waren wir bei den Aufzeichnungen nicht akut auf Investoren-Suche. Und weil die App zum Zeitpunkt der TV-Aufnahmen auch noch nicht im Store war, sind wir nicht mit der Erwartung auf ein Investment in die Show gegangen. Natürlich hätten wir uns gefreut Florian Gschwandtner mit an Bord zu holen, aber es war einfach nicht der richtige Zeitpunkt. Sein Feedback war für uns sehr wertvoll, denn mit diesem haben wir an unserem Business-Plan geschraubt und die App überarbeitet“, sagt Gänger.

snorefree mit Gamification-Elementen

Die App bietet aktuell 32 verschiedene Übungen aus denen durch einen Algorithmus ein dem User individuell angepasstes 10- bis 15-minütiges Workout zusammengestellt wird. Zudem sind neue Features geplant, darunter ein Gamification-Element, eine Snore-Challenge und ein Schlafrecorder,

Zusätzlich sollen Nutzer bald auf Statistiken zurückgreifen und einen Schlafphasen-Wecker nutzen können, der laut Gänger mithilfe eines Beschleunigungssensors im Gerät, die Bewegungen im Schlaf aufzeichnet. Mithilfe dieser Daten soll die App den perfekten Moment zum Wecken finden.

Am Morgen können die Nutzer dann nicht nur die Statistik der vergangenen Nacht analysieren, sondern werden nach Wunsch auch sanft geweckt. Übrigens soll snorefree laut den Gründern in über 25 Sprachen erhältlich sein.

Rollout nach Deutschland, GB und USA

Vorerst wird es snorefree nur in Österreich geben. Gänger erläutert die nächsten Schritte des geplanten Rollouts: „Sobald die Android-App am selben Stand ist wie die iOS App, was wir in den nächsten Wochen erwarten , werden wir in Deutschland, gefolgt von den anglo-amerikanischen Ländern ausrollen. Aber davor werden wir definitiv noch auf die Suche nach Investoren gehen“


⇒ Zur Homepage des E-Health-Startups

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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