17.04.2019

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

Das Anti-Schnarch-Startup snorefree konnte bei "2 Minuten 2 Millionen" keinen Investor überzeugen. Gegenüber dem brutkasten erläutert der Gründer Sigismund Gänger, warum das für sein Startup keine Tragödie ist und wie der Launch der Anti-Schnarch-App am Tag der Ausstrahlung erfolgte.
/artikel/snorefreee-health-app-mit-gamification
snorefree, 2 minuten 2millionen
(c) Gerry Frank - Sigismund Gänger, Dario Lindes und Florian Schneider möchten wieder Ruhe ins Schlafzimmer bringen.

Für die Founder von snorefree, Sigismund Gänger und den Logopäden Dario Lindes, war zu Beginn die Tech-Szene ziemliches „Neuland“. Sie haben auf ihrem Weg bis zum Launch mehrere Versionen der Health-App entwickeln müssen, zeigen sich jetzt aber bereit den Markt zu erobern.

+++ ausführlicher Nachbericht zur aktuellen „2 Minuten 2 Millionen“ Sendung +++

Die Idee reifte eineinhalb Jahre. Solange hatte Gänger gebraucht das „Anti-Schnarch-Workout“ seinem Co-Founder Lindes in einer digitalen Variante schmackhaft zu machen. Es gelang und das Duo wurde schließlich durch Business Angel und McShark-Gründer Florian Schneider komplettiert. Kurz danach hat sich das Startup – mit den ersten zahlenden Usern im Rücken – auf die Suche nach passenden Investoren begeben.

aws-Garantie für 260.000 Euro-Kredit

Dass sich weder Wunsch-Investor Florian Gschwandtner noch ein anderes Jury-Mitglied bei „2 Minuten 2 Millionen“ bei snorefree beteiligen wollten, traf das Startup weniger hart, als man annehmen möchte. „Da wir in der zweiten Hälfte des letzten Jahres eine aws-Garantie für einen Gründer-Kredit in Höhe von 260.000 Euro bekommen haben, waren wir bei den Aufzeichnungen nicht akut auf Investoren-Suche. Und weil die App zum Zeitpunkt der TV-Aufnahmen auch noch nicht im Store war, sind wir nicht mit der Erwartung auf ein Investment in die Show gegangen. Natürlich hätten wir uns gefreut Florian Gschwandtner mit an Bord zu holen, aber es war einfach nicht der richtige Zeitpunkt. Sein Feedback war für uns sehr wertvoll, denn mit diesem haben wir an unserem Business-Plan geschraubt und die App überarbeitet“, sagt Gänger.

snorefree mit Gamification-Elementen

Die App bietet aktuell 32 verschiedene Übungen aus denen durch einen Algorithmus ein dem User individuell angepasstes 10- bis 15-minütiges Workout zusammengestellt wird. Zudem sind neue Features geplant, darunter ein Gamification-Element, eine Snore-Challenge und ein Schlafrecorder,

Zusätzlich sollen Nutzer bald auf Statistiken zurückgreifen und einen Schlafphasen-Wecker nutzen können, der laut Gänger mithilfe eines Beschleunigungssensors im Gerät, die Bewegungen im Schlaf aufzeichnet. Mithilfe dieser Daten soll die App den perfekten Moment zum Wecken finden.

Am Morgen können die Nutzer dann nicht nur die Statistik der vergangenen Nacht analysieren, sondern werden nach Wunsch auch sanft geweckt. Übrigens soll snorefree laut den Gründern in über 25 Sprachen erhältlich sein.

Rollout nach Deutschland, GB und USA

Vorerst wird es snorefree nur in Österreich geben. Gänger erläutert die nächsten Schritte des geplanten Rollouts: „Sobald die Android-App am selben Stand ist wie die iOS App, was wir in den nächsten Wochen erwarten , werden wir in Deutschland, gefolgt von den anglo-amerikanischen Ländern ausrollen. Aber davor werden wir definitiv noch auf die Suche nach Investoren gehen“


⇒ Zur Homepage des E-Health-Startups

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen