17.04.2019

Wiener Startup snorefree möchte mit App gegen Schnarchen ankämpfen

Das Anti-Schnarch-Startup snorefree konnte bei "2 Minuten 2 Millionen" keinen Investor überzeugen. Gegenüber dem brutkasten erläutert der Gründer Sigismund Gänger, warum das für sein Startup keine Tragödie ist und wie der Launch der Anti-Schnarch-App am Tag der Ausstrahlung erfolgte.
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snorefree, 2 minuten 2millionen
(c) Gerry Frank - Sigismund Gänger, Dario Lindes und Florian Schneider möchten wieder Ruhe ins Schlafzimmer bringen.

Für die Founder von snorefree, Sigismund Gänger und den Logopäden Dario Lindes, war zu Beginn die Tech-Szene ziemliches „Neuland“. Sie haben auf ihrem Weg bis zum Launch mehrere Versionen der Health-App entwickeln müssen, zeigen sich jetzt aber bereit den Markt zu erobern.

+++ ausführlicher Nachbericht zur aktuellen „2 Minuten 2 Millionen“ Sendung +++

Die Idee reifte eineinhalb Jahre. Solange hatte Gänger gebraucht das „Anti-Schnarch-Workout“ seinem Co-Founder Lindes in einer digitalen Variante schmackhaft zu machen. Es gelang und das Duo wurde schließlich durch Business Angel und McShark-Gründer Florian Schneider komplettiert. Kurz danach hat sich das Startup – mit den ersten zahlenden Usern im Rücken – auf die Suche nach passenden Investoren begeben.

aws-Garantie für 260.000 Euro-Kredit

Dass sich weder Wunsch-Investor Florian Gschwandtner noch ein anderes Jury-Mitglied bei „2 Minuten 2 Millionen“ bei snorefree beteiligen wollten, traf das Startup weniger hart, als man annehmen möchte. „Da wir in der zweiten Hälfte des letzten Jahres eine aws-Garantie für einen Gründer-Kredit in Höhe von 260.000 Euro bekommen haben, waren wir bei den Aufzeichnungen nicht akut auf Investoren-Suche. Und weil die App zum Zeitpunkt der TV-Aufnahmen auch noch nicht im Store war, sind wir nicht mit der Erwartung auf ein Investment in die Show gegangen. Natürlich hätten wir uns gefreut Florian Gschwandtner mit an Bord zu holen, aber es war einfach nicht der richtige Zeitpunkt. Sein Feedback war für uns sehr wertvoll, denn mit diesem haben wir an unserem Business-Plan geschraubt und die App überarbeitet“, sagt Gänger.

snorefree mit Gamification-Elementen

Die App bietet aktuell 32 verschiedene Übungen aus denen durch einen Algorithmus ein dem User individuell angepasstes 10- bis 15-minütiges Workout zusammengestellt wird. Zudem sind neue Features geplant, darunter ein Gamification-Element, eine Snore-Challenge und ein Schlafrecorder,

Zusätzlich sollen Nutzer bald auf Statistiken zurückgreifen und einen Schlafphasen-Wecker nutzen können, der laut Gänger mithilfe eines Beschleunigungssensors im Gerät, die Bewegungen im Schlaf aufzeichnet. Mithilfe dieser Daten soll die App den perfekten Moment zum Wecken finden.

Am Morgen können die Nutzer dann nicht nur die Statistik der vergangenen Nacht analysieren, sondern werden nach Wunsch auch sanft geweckt. Übrigens soll snorefree laut den Gründern in über 25 Sprachen erhältlich sein.

Rollout nach Deutschland, GB und USA

Vorerst wird es snorefree nur in Österreich geben. Gänger erläutert die nächsten Schritte des geplanten Rollouts: „Sobald die Android-App am selben Stand ist wie die iOS App, was wir in den nächsten Wochen erwarten , werden wir in Deutschland, gefolgt von den anglo-amerikanischen Ländern ausrollen. Aber davor werden wir definitiv noch auf die Suche nach Investoren gehen“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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