15.04.2022

Smartbraille: Gründer entwickelt E-Reader-Tool für blinde Menschen

Um das Leben von blinden Menschen mit Literatur anzureichern, hat Ralph Brey Smartbraille erfunden.
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Ralph Brey aus Mellingen entwickelte Smartbraille, ein Hilfstool für blinde Personen.

Ralph Brey ist CEO von Legimus. Nebenbei schreibt er Bücher (mittlerweile sechs Stück) und schätzt Literatur. Als Liebhaber des geschriebenen Wortes verteilte er seine Werke an seine Kollegen und ließ sie an seinen Buchwelten teilhaben. Doch dann kam ein Schicksalsschlag und einer seiner Arbeitskollegen war am Erblinden. Deshalb entwickelte der Thriller-Autor den Drang, Literatur für blinde Menschen zugänglich zu machen. Und erfand Smartbraille.

Die Braille-Maus

Hierbei können blinde Personen mit einem Sensor – ähnlich wie bei einer PC-Maus – auf einer virtuellen Seite Texte lesen. Dafür müssen sie mit dem Gerät über den Screen fahren und spüren am Zeigefinger die Veränderung des Braille-Buchstabens.

„Wir haben eine Software geschrieben, die ein E-Book in ein virtuelles Braille-Buch konvertiert, das wiederum auf einen E-Reader geladen werden kann“, erklärte Brey konkret.

Smartbraille günstiger als Alternativen

Bisherige Hilfe-Tools dieser Art waren aufgrund ihrer Größe unpraktisch und mit rund 7.000 Euro sehr teuer. Breys „Braille-Maus“ bewegt sich dagegen preislich bei rund 600 Euro und soll so die „Range“ an Büchern für Blinde signifikant erhöhen. Laut Founder würden aktuell bloß zwei Prozent aller geschriebenen Werke in Braille-Schrift umgesetzt werden.


Wer mehr darüber erfahren möchte, hat am Montagabend in der „Höhle der Löwen“ die Gelegenheit dazu. Weiters dabei: The Plant Box, Res-T, Bavarian Rescher und WireStyle.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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