12.01.2023

Simple Agreement for Future Equity – So funktioniert das neue Instrument für Start-up-Finanzierungen

GASTBEITRAG. Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner von ECOVIS Austria geben Einblick in die aus den USA stammende "SAFE“-Konstruktion, die auch bei uns zunehmend relevant wird.
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Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner
Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner | Foto: Ecovis
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Das Jahr 2022 hat im Start-up Bereich auch wieder einige für Österreich neue Instrumente gebracht, um (zukünftige) Investoren am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Nach „work for equity“ und Wandeldarlehen, die mittlerweile als Standardinstrumente anzusehen sind, schlägt die aus den USA stammende „SAFE“-Konstruktion nun auch vermehrt bei uns auf.

Was ist ein SAFE?

Beim SAFE handelt es sich, um die Zurverfügungstellung eines definierten Investitionsbetrags durch den Investor an das Start-up. Der Betrag wird bei Abschluss der SAFE-Vereinbarung zur Verfügung gestellt und bei nachgelagerten, vertraglich individuell definierten „trigger events“ wie z.B. Exit oder Kapitalerhöhung erfolgt dann eine Wandlung des Investitionsbetrags in eine Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt die Kapitalbeteiligung zu günstigeren Konditionen. Ein Vorteil ist, dass sich Bewertungsthemen nicht beim Abschluss des SAFE, sondern erst beim Eintritt des „trigger events“ stellen.

Wie unterscheiden sich SAFE und Wandeldarlehen?

Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch des Investors auf den investierten Betrag gibt. Weiters stehen dem Start-up die Mittel aus dem SAFE unbefristet zur Verfügung. Außerdem werden bei einem SAFE keine Zinsen vereinbart.

Wie wird das SAFE im Jahresabschluss des Start-ups dargestellt?

Mit der Unterzeichnung des SAFE und der Zurverfügungstellung des Geldbetrags stellt sich die Frage nach dem Ausweis des Investitionsbetrags im Jahresabschluss des Start-ups. Fraglich ist, in welchem Fall und ob überhaupt ein derartiges Investment bilanzielles Eigenkapital darstellen kann, oder ob anfänglich eine Verbindlichkeit – wie beim Wandeldarlehen – gegenüber dem Investor zu passivieren wäre.

Im Start-up Bereich ist oft eine bilanzielle Darstellung als Eigenkapital gewünscht, um den – meist ohnehin hohen Stand der Verbindlichkeiten – nicht auch noch durch ein Investment zu erhöhen, dass später formell in eine Kapitalbeteiligung gewandelt werden soll.

Wichtig für den Ausweis als Eigenkapital ist, dass die bilanziellen Eigenkapitalkriterien erfüllt werden und somit im Insolvenzfall der bereitgestellte Betrag den Gläubigern als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Insbesondere die Kriterien der Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern, die Gewinnabhängigkeit der Vergütung und die Teilnahme am Verlust sowie die unbefristete zur Verfügung Stellung sind für den Ausweis als Eigenkapital essenziell:

  • Nachrangigkeit: Um den Investor auch von Beginn an schon einem Eigenkapitalgeber gleichzustellen, wird in der Regel Nachrangigkeit für den Fall der Liquidation des Start-ups vereinbart (dh Rückzahlungsanspruch entsteht erst nach Befriedigung aller Gläubiger, deren Kapitalüberlassung nicht den Eigenkapitalkriterien entspricht, und das SAFE-Investment steht somit voll als Haftungskapital zur Verfügung).
  • Gewinnabhängige Vergütung und Verlustteilnahme: Eine gewinnabhängige Vergütung liegt insofern vor, als keinerlei Zinsen vereinbart sind und ein Rückfluss nur von der Entwicklung der Gesellschaft abhängt (zB Veräußerung, Dividendenpotenzial). Durch den Abschluss der Vereinbarung nimmt der SAFE-Investor in der Regel voll am unternehmerischen Risiko teil. Das bedeutet, dass im Fall einer Liquidation des Start-ups die SAFE-Investoren voll mit dem zur Verfügung gestellten Investment haften und je nach Abwicklungsergebnis voll, anteilig oder gar nicht befriedigt werden.
  • Unbefristete Zurverfügungstellung: Der Investitionsbetrag wird dem Start-up beim SAFE unbefristet zur Verfügung gestellt. Auf ordentliche Kündigungsrechte wird in den Vereinbarungen verzichtet. Außerordentliche Kündigungsrechte sind unschädlich. Auch für andere Liquiditätsereignisse wie zB Kontrollwechsel und IPO werden in der Regel Klauseln im SAFE vorgesehen, die den investierten Betrag bei Eintritt des Ereignisses in Stammkapital wandeln und erst in einem nachgelagerten Schritt die Investoren auf Gesellschafterebene abgefunden werden. Dahingehend ist gewährleistet, dass das Start-up keinesfalls mit einer vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtung belastet wird.

Sofern alle Kriterien wie oben beschrieben erfüllt sind, kann ein Ausweis als Eigenkapital erfolgen. Innerhalb des Eigenkapitals sollte das SAFE uE also Sonderposten ausgewiesen werden (anbieten würde sich hier zB „SAFE Investment“). Da es sich bei SAFE-Investments grundsätzlich um substanzielle Beträge handeln wird, ist gegebenenfalls eine Erläuterung der Vereinbarungen – unter Angabe der jeweiligen investierten Beträge und einer kurzen Erläuterung – im Anhang geboten.

Was gilt es sonst zu beachten?

Naturgemäß ist die vertragliche Ausgestaltung des SAFE von grundlegender Bedeutung, nicht nur für die Bilanzierung. Ist ein Ausweis als Eigenkapital gewünscht, muss bereits bei der Vertragsgestaltung auf die wesentlichen Aspekte geachtet werden (zB wann erfolgt die Umwandlung, was sind mögliche Rückzahlungsszenarien, wer trägt die Rückzahlungsverpflichtung [Investor vs Unternehmen], Laufzeit des Vertrags, Verlustbeteiligung [inkl Liquidation]). Insbesondere bei im Internet verfügbaren Vertragsvorlagen, die oftmals auch auf ausländischem Recht basieren und nicht auf die österreichischen Kriterien eingehen, ist Vorsicht geboten.

Über die Autor:innen:

Der Artikel wurde von Katharina Geweßler (Senior Managerin und Steuerberaterin), David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Start-up-Bereich.

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Die Gründer Rafael Schwarz und Philipp Linsbichler vor einem Sammelmodul | © Social Cycle

Jeder kennt es: Der Softdrink ist getrunken und übrig bleibt nur die leere Plastikflasche. Was soll man mit ihr machen? Wegwerfen und so Pfandsammlern die Arbeit erschweren oder doch bis zum nächsten Supermarkt gehen und dort die Flasche ordnungsgemäß retournieren? Genau diesem Problem nehmen sich die beiden Gründer von Social Cycle, Rafael Schwarz und Philipp Linsbichler, an. Sie haben ein System zum Pfandsammeln entwickelt, das herkömmliche Pfandringe ersetzen soll. Laut den Gründern ist es u.a. flexibler einsetzbar, sauberer und billiger.

Sammeln mit einer Röhre

Social Cycle setzt auf eine röhrenartige Konstruktion, in die leere Flaschen und Dosen gesteckt werden können. Ihr Sammelsystem ist wesentlich günstiger als herkömmliche Pfandringe. „Unser System kostet zwischen 79 und 99 Euro. Die Pfandringe kosten alleine in der Produktion schon 300 Euro, mit genau der gleichen Kapazität an Flaschen. Außerdem spart man sich die Montage“, sagt der Unternehmensberater. Die Sammelkonstruktionen von Social Cycle werden nämlich nur mit Schellen fixiert, was für zusätzliche Flexibilität sorge. „Du kannst dann einfach die Module z.B. vom Bahnhof abmontieren und dann bei einem Fest montieren“, erklärt Schwarz.

Zudem sei die Reinigung wesentlich einfacher als bei allen anderen Systemen am Markt. Weiters passen die Module laut dem Co-Founder besser ins Stadtbild als bisherige Sammelsysteme. „Wir haben auch das Feedback bekommen, dass es einfach viel besser im öffentlichen Raum ausschaut, was natürlich eins der größten Probleme bei den Pfandringen ist“, erklärt Schwarz.

So sehen die Sammelmodule von Social Cycle aus. | © Social Cycle

Wien als nächstes Ziel

Social Cycle ist bereits an über 150 Standorten in Österreich und Deutschland vertreten, unter anderem in Bregenz, Steyr und Kahl am Main. Nur in Wien fehlen noch jegliche Pfandsammelsysteme. Auf brutkasten-Anfrage erklärt das Büro des Wiener Klimastadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ), dass Pfandsammelsysteme auch zur „Ablagerung sonstiger Abfälle“ verwendet würden, was zu höheren Reinigungskosten führe.

„Dabei haben wir eben unser System genau so entwickelt, dass es dieses Problem nicht gibt“, erklärt Schwarz. Ab September gebe es erneut Gespräche mit der SPÖ, den NEOS und den Grünen. Der 25-Jährige ergänzt: „Wir rechnen zu 100 Prozent mit einem positiven Ausgang. Wir sind wirklich überzeugt, dass es einfach eine perfekte Lösung auch für Wien ist.“

Dem Büro des Klimastadtrats sind Gespräche im Herbst nicht bekannt. Es erklärt, dass das Einwegpfand u. a. das Ziel verfolge, Getränkeverpackungen in den Recyclingkreislauf zurückzuführen. „Die Einführung von Pfandsammelbehältnissen würde diesem Grundgedanken entgegenstehen, da dadurch ein Anreiz entstehen kann, Pfandgebinde bewusst im öffentlichen Raum zurückzulassen und deren Rückführung auf Dritte zu verlagern“, ergänzt das Büro.

Präsenz in ganz Europa

Das im März 2026 gegründete Unternehmen finanziert sich mittels Bootstrapping. Investoren soll es keine geben. Als Kunden kommen für Social Cycle Städte, Gemeinden und Abfallverbände in Frage. Die Gründer wollen ihr Produkt durch konstantes Feedback verbessern und sich so gegenüber ihrer Konkurrenz durchsetzen. Dabei setzen sie auf Mundpropaganda, Medienberichte und die eigene Kommunikation z.B. mittels Mails. Schwarz und Linsbichler denken trotz langsamen Wachstums bereits an die nächsten großen Schritte. Das Startup soll u.a. nach Holland und Irland expandieren und seine Präsenz in Deutschland verstärken. Schwarz möchte mit dem Pfandsammelsystem auch in Hamburg und Berlin vertreten sein. „Unser Ziel ist es wirklich, dass unsere Module in die Infrastruktur eingebunden sind wie Mistkübel, in ganz Europa“, stellt der Co-Founder fest.

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