12.01.2023

Simple Agreement for Future Equity – So funktioniert das neue Instrument für Start-up-Finanzierungen

GASTBEITRAG. Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner von ECOVIS Austria geben Einblick in die aus den USA stammende "SAFE“-Konstruktion, die auch bei uns zunehmend relevant wird.
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Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner
Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner | Foto: Ecovis
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Das Jahr 2022 hat im Start-up Bereich auch wieder einige für Österreich neue Instrumente gebracht, um (zukünftige) Investoren am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Nach „work for equity“ und Wandeldarlehen, die mittlerweile als Standardinstrumente anzusehen sind, schlägt die aus den USA stammende „SAFE“-Konstruktion nun auch vermehrt bei uns auf.

Was ist ein SAFE?

Beim SAFE handelt es sich, um die Zurverfügungstellung eines definierten Investitionsbetrags durch den Investor an das Start-up. Der Betrag wird bei Abschluss der SAFE-Vereinbarung zur Verfügung gestellt und bei nachgelagerten, vertraglich individuell definierten „trigger events“ wie z.B. Exit oder Kapitalerhöhung erfolgt dann eine Wandlung des Investitionsbetrags in eine Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt die Kapitalbeteiligung zu günstigeren Konditionen. Ein Vorteil ist, dass sich Bewertungsthemen nicht beim Abschluss des SAFE, sondern erst beim Eintritt des „trigger events“ stellen.

Wie unterscheiden sich SAFE und Wandeldarlehen?

Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch des Investors auf den investierten Betrag gibt. Weiters stehen dem Start-up die Mittel aus dem SAFE unbefristet zur Verfügung. Außerdem werden bei einem SAFE keine Zinsen vereinbart.

Wie wird das SAFE im Jahresabschluss des Start-ups dargestellt?

Mit der Unterzeichnung des SAFE und der Zurverfügungstellung des Geldbetrags stellt sich die Frage nach dem Ausweis des Investitionsbetrags im Jahresabschluss des Start-ups. Fraglich ist, in welchem Fall und ob überhaupt ein derartiges Investment bilanzielles Eigenkapital darstellen kann, oder ob anfänglich eine Verbindlichkeit – wie beim Wandeldarlehen – gegenüber dem Investor zu passivieren wäre.

Im Start-up Bereich ist oft eine bilanzielle Darstellung als Eigenkapital gewünscht, um den – meist ohnehin hohen Stand der Verbindlichkeiten – nicht auch noch durch ein Investment zu erhöhen, dass später formell in eine Kapitalbeteiligung gewandelt werden soll.

Wichtig für den Ausweis als Eigenkapital ist, dass die bilanziellen Eigenkapitalkriterien erfüllt werden und somit im Insolvenzfall der bereitgestellte Betrag den Gläubigern als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Insbesondere die Kriterien der Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern, die Gewinnabhängigkeit der Vergütung und die Teilnahme am Verlust sowie die unbefristete zur Verfügung Stellung sind für den Ausweis als Eigenkapital essenziell:

  • Nachrangigkeit: Um den Investor auch von Beginn an schon einem Eigenkapitalgeber gleichzustellen, wird in der Regel Nachrangigkeit für den Fall der Liquidation des Start-ups vereinbart (dh Rückzahlungsanspruch entsteht erst nach Befriedigung aller Gläubiger, deren Kapitalüberlassung nicht den Eigenkapitalkriterien entspricht, und das SAFE-Investment steht somit voll als Haftungskapital zur Verfügung).
  • Gewinnabhängige Vergütung und Verlustteilnahme: Eine gewinnabhängige Vergütung liegt insofern vor, als keinerlei Zinsen vereinbart sind und ein Rückfluss nur von der Entwicklung der Gesellschaft abhängt (zB Veräußerung, Dividendenpotenzial). Durch den Abschluss der Vereinbarung nimmt der SAFE-Investor in der Regel voll am unternehmerischen Risiko teil. Das bedeutet, dass im Fall einer Liquidation des Start-ups die SAFE-Investoren voll mit dem zur Verfügung gestellten Investment haften und je nach Abwicklungsergebnis voll, anteilig oder gar nicht befriedigt werden.
  • Unbefristete Zurverfügungstellung: Der Investitionsbetrag wird dem Start-up beim SAFE unbefristet zur Verfügung gestellt. Auf ordentliche Kündigungsrechte wird in den Vereinbarungen verzichtet. Außerordentliche Kündigungsrechte sind unschädlich. Auch für andere Liquiditätsereignisse wie zB Kontrollwechsel und IPO werden in der Regel Klauseln im SAFE vorgesehen, die den investierten Betrag bei Eintritt des Ereignisses in Stammkapital wandeln und erst in einem nachgelagerten Schritt die Investoren auf Gesellschafterebene abgefunden werden. Dahingehend ist gewährleistet, dass das Start-up keinesfalls mit einer vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtung belastet wird.

Sofern alle Kriterien wie oben beschrieben erfüllt sind, kann ein Ausweis als Eigenkapital erfolgen. Innerhalb des Eigenkapitals sollte das SAFE uE also Sonderposten ausgewiesen werden (anbieten würde sich hier zB „SAFE Investment“). Da es sich bei SAFE-Investments grundsätzlich um substanzielle Beträge handeln wird, ist gegebenenfalls eine Erläuterung der Vereinbarungen – unter Angabe der jeweiligen investierten Beträge und einer kurzen Erläuterung – im Anhang geboten.

Was gilt es sonst zu beachten?

Naturgemäß ist die vertragliche Ausgestaltung des SAFE von grundlegender Bedeutung, nicht nur für die Bilanzierung. Ist ein Ausweis als Eigenkapital gewünscht, muss bereits bei der Vertragsgestaltung auf die wesentlichen Aspekte geachtet werden (zB wann erfolgt die Umwandlung, was sind mögliche Rückzahlungsszenarien, wer trägt die Rückzahlungsverpflichtung [Investor vs Unternehmen], Laufzeit des Vertrags, Verlustbeteiligung [inkl Liquidation]). Insbesondere bei im Internet verfügbaren Vertragsvorlagen, die oftmals auch auf ausländischem Recht basieren und nicht auf die österreichischen Kriterien eingehen, ist Vorsicht geboten.

Über die Autor:innen:

Der Artikel wurde von Katharina Geweßler (Senior Managerin und Steuerberaterin), David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Start-up-Bereich.

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ViehFinder
© ViehFinder - Mit der App von ViehFinder sollen die Tiere rasch auffindbar gemacht werden.

Die Almwirtschaft ist nach wie vor ein bedeutender Wirtschaftsfaktor: Obwohl sich die Almfutterfläche in den vergangenen 25 Jahren nahezu halbiert hat, umfasste sie 2025 noch immer 322.446 Hektar. Damit war sie größer als das gesamte Bundesland Vorarlberg und entsprach etwa der siebenfachen Fläche Wiens. Der Anteil der Grünlandbetriebe, die ihre Tiere während der Sommermonate auf Almen auftreiben, blieb in diesem Zeitraum mit rund einem Viertel weitgehend konstant. Seit dem Jahr 2000 ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche österreichweit um 14 Prozent zurückgegangen. Umso wichtiger werden Lösungen, die den Arbeitsaufwand auf den Almen reduzieren und die Bewirtschaftung langfristig sichern – hier kommt das Startup ViehFinder ins Spiel.

ViehFinder nutzt Galileo

Das Grazer Unternehmen entwickelt ein digitales System, mit dem Landwirte jederzeit nachvollziehen können, wo sich ihre Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde befinden. Die Grundlage dafür bilden intelligente Halsbandsensoren, die ihre Position über das europäische Satellitennavigationssystem Galileo bestimmen und an eine App übertragen.

Martin Mössler, Geschäftsführer des Science Park Graz und des ESA Business Incubation Centre Austria, betont: „Weltraumtechnologien entfalten ihren größten Nutzen dort, wo sie konkrete Herausforderungen auf der Erde lösen. Genau das ist unser Anspruch: Wir begleiten Startups, die aus Spitzentechnologie wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen entwickeln und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag leisten. ViehFinder ist dafür ein hervorragendes Beispiel.“

Stundenlange Suche als Problem

Die Idee für ViehFinder hat ihren Ursprung im Kärntner Mölltal: Dort wuchs Gründer und Geschäftsführer Peter Lederer auf einem landwirtschaftlichen Betrieb auf und erlebte schon als Kind, wie viel Zeit die tägliche Kontrolle von Tieren auf weitläufigen Almen in Anspruch nimmt. Stundenlang nach Tieren zu suchen – das gehört bis heute vielerorts zum Alltag, weiß der 58-jährige Gründer.

© ViehFinder – Gründer Peter Lederer mit seinen Söhnen Raphael Krebs und Jakob Krebs.

„Die Almwirtschaft ist für Österreich enorm wichtig – für die Landwirtschaft, den Tourismus und die Biodiversität. Unser Ziel ist es, die Almbewirtschaftung mit moderner Technik einfacher zu machen. Wenn noch mehr Bauern damit aufhören, wäre das ein Problem für ganz Österreich“, unterstreicht Lederer. Gemeinsam mit seinen beiden Söhnen Raphael und Jakob gründete er daher 2020 ViehFinder: Während der Vater die Elektronik verantwortet, bringen die beiden Söhne ihre Expertise aus Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau und Physik ein.

Im ESA-Inkubationsprogramm

Mittlerweile ist die unternehmenseigene Entwicklung fortgeschritten: „Landwirte wissen mit unserer Applikation jederzeit, wo sich ihre Tiere befinden. Gerade auf großen Almen spart das viele Stunden Arbeit. Hirten und Almgemeinschaften können auf einen Blick kontrollieren, ob die Herde vollständig ist und wo sich einzelne Tiere aufhalten“, erklärt Lederer. Im Rahmen des ESA-Inkubationsprogramms entwickelt ViehFinder die Technologie aktuell weiter: Die neue Generation an Halsbandsensoren erfasst zusätzlich auch Bewegungsmuster und Umgebungsdaten.

„Dadurch kann das System künftig auch ungewöhnliche Situationen erkennen“, erklärt der Founder weiter. Zeigt eine Herde plötzlich auffälliges Bewegungsverhalten, kann das auf die Anwesenheit eines Wolfs oder Bären hindeuten. Ebenso möglich ist jedoch, dass Wanderer mit Hunden die Tiere aufgescheucht haben. Bleibt ein einzelnes Tier über einen längeren Zeitraum bewegungslos, könnte dies wiederum ein Hinweis auf eine Verletzung sein. „Derzeit testen wir diese Funktionen gemeinsam mit Landwirten in der Steiermark und Kärnten.“

Mehr Features geplant

Auch der Klimawandel spielt bei der Weiterentwicklung des Startups eine Rolle: Künftig sollen Satellitendaten zur Schneelage und Vegetationsentwicklung eingebunden werden. „Damit könnten Landwirte besser beurteilen, wann Almen bestoßen werden können oder der richtige Zeitpunkt für den Almabtrieb gekommen ist“, erklärt der ViehFinder-Geschäftsführer.

Derzeit bereitet das Grazer Startup die Markteinführung vor. Anfang 2027 soll das System rechtzeitig zur nächsten Almsaison verfügbar sein. Über den weiteren Wachstumskurs sagt Lederer: „Wenn wir die Produktion aufbauen, werden wir zusätzliche Partner brauchen. Für Investoren sind wir daher grundsätzlich offen.“

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