12.01.2023

Simple Agreement for Future Equity – So funktioniert das neue Instrument für Start-up-Finanzierungen

GASTBEITRAG. Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner von ECOVIS Austria geben Einblick in die aus den USA stammende "SAFE“-Konstruktion, die auch bei uns zunehmend relevant wird.
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Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner
Katharina Geweßler, David Gloser und Christoph Puchner | Foto: Ecovis
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Das Jahr 2022 hat im Start-up Bereich auch wieder einige für Österreich neue Instrumente gebracht, um (zukünftige) Investoren am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Nach „work for equity“ und Wandeldarlehen, die mittlerweile als Standardinstrumente anzusehen sind, schlägt die aus den USA stammende „SAFE“-Konstruktion nun auch vermehrt bei uns auf.

Was ist ein SAFE?

Beim SAFE handelt es sich, um die Zurverfügungstellung eines definierten Investitionsbetrags durch den Investor an das Start-up. Der Betrag wird bei Abschluss der SAFE-Vereinbarung zur Verfügung gestellt und bei nachgelagerten, vertraglich individuell definierten „trigger events“ wie z.B. Exit oder Kapitalerhöhung erfolgt dann eine Wandlung des Investitionsbetrags in eine Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt die Kapitalbeteiligung zu günstigeren Konditionen. Ein Vorteil ist, dass sich Bewertungsthemen nicht beim Abschluss des SAFE, sondern erst beim Eintritt des „trigger events“ stellen.

Wie unterscheiden sich SAFE und Wandeldarlehen?

Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch des Investors auf den investierten Betrag gibt. Weiters stehen dem Start-up die Mittel aus dem SAFE unbefristet zur Verfügung. Außerdem werden bei einem SAFE keine Zinsen vereinbart.

Wie wird das SAFE im Jahresabschluss des Start-ups dargestellt?

Mit der Unterzeichnung des SAFE und der Zurverfügungstellung des Geldbetrags stellt sich die Frage nach dem Ausweis des Investitionsbetrags im Jahresabschluss des Start-ups. Fraglich ist, in welchem Fall und ob überhaupt ein derartiges Investment bilanzielles Eigenkapital darstellen kann, oder ob anfänglich eine Verbindlichkeit – wie beim Wandeldarlehen – gegenüber dem Investor zu passivieren wäre.

Im Start-up Bereich ist oft eine bilanzielle Darstellung als Eigenkapital gewünscht, um den – meist ohnehin hohen Stand der Verbindlichkeiten – nicht auch noch durch ein Investment zu erhöhen, dass später formell in eine Kapitalbeteiligung gewandelt werden soll.

Wichtig für den Ausweis als Eigenkapital ist, dass die bilanziellen Eigenkapitalkriterien erfüllt werden und somit im Insolvenzfall der bereitgestellte Betrag den Gläubigern als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Insbesondere die Kriterien der Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern, die Gewinnabhängigkeit der Vergütung und die Teilnahme am Verlust sowie die unbefristete zur Verfügung Stellung sind für den Ausweis als Eigenkapital essenziell:

  • Nachrangigkeit: Um den Investor auch von Beginn an schon einem Eigenkapitalgeber gleichzustellen, wird in der Regel Nachrangigkeit für den Fall der Liquidation des Start-ups vereinbart (dh Rückzahlungsanspruch entsteht erst nach Befriedigung aller Gläubiger, deren Kapitalüberlassung nicht den Eigenkapitalkriterien entspricht, und das SAFE-Investment steht somit voll als Haftungskapital zur Verfügung).
  • Gewinnabhängige Vergütung und Verlustteilnahme: Eine gewinnabhängige Vergütung liegt insofern vor, als keinerlei Zinsen vereinbart sind und ein Rückfluss nur von der Entwicklung der Gesellschaft abhängt (zB Veräußerung, Dividendenpotenzial). Durch den Abschluss der Vereinbarung nimmt der SAFE-Investor in der Regel voll am unternehmerischen Risiko teil. Das bedeutet, dass im Fall einer Liquidation des Start-ups die SAFE-Investoren voll mit dem zur Verfügung gestellten Investment haften und je nach Abwicklungsergebnis voll, anteilig oder gar nicht befriedigt werden.
  • Unbefristete Zurverfügungstellung: Der Investitionsbetrag wird dem Start-up beim SAFE unbefristet zur Verfügung gestellt. Auf ordentliche Kündigungsrechte wird in den Vereinbarungen verzichtet. Außerordentliche Kündigungsrechte sind unschädlich. Auch für andere Liquiditätsereignisse wie zB Kontrollwechsel und IPO werden in der Regel Klauseln im SAFE vorgesehen, die den investierten Betrag bei Eintritt des Ereignisses in Stammkapital wandeln und erst in einem nachgelagerten Schritt die Investoren auf Gesellschafterebene abgefunden werden. Dahingehend ist gewährleistet, dass das Start-up keinesfalls mit einer vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtung belastet wird.

Sofern alle Kriterien wie oben beschrieben erfüllt sind, kann ein Ausweis als Eigenkapital erfolgen. Innerhalb des Eigenkapitals sollte das SAFE uE also Sonderposten ausgewiesen werden (anbieten würde sich hier zB „SAFE Investment“). Da es sich bei SAFE-Investments grundsätzlich um substanzielle Beträge handeln wird, ist gegebenenfalls eine Erläuterung der Vereinbarungen – unter Angabe der jeweiligen investierten Beträge und einer kurzen Erläuterung – im Anhang geboten.

Was gilt es sonst zu beachten?

Naturgemäß ist die vertragliche Ausgestaltung des SAFE von grundlegender Bedeutung, nicht nur für die Bilanzierung. Ist ein Ausweis als Eigenkapital gewünscht, muss bereits bei der Vertragsgestaltung auf die wesentlichen Aspekte geachtet werden (zB wann erfolgt die Umwandlung, was sind mögliche Rückzahlungsszenarien, wer trägt die Rückzahlungsverpflichtung [Investor vs Unternehmen], Laufzeit des Vertrags, Verlustbeteiligung [inkl Liquidation]). Insbesondere bei im Internet verfügbaren Vertragsvorlagen, die oftmals auch auf ausländischem Recht basieren und nicht auf die österreichischen Kriterien eingehen, ist Vorsicht geboten.

Über die Autor:innen:

Der Artikel wurde von Katharina Geweßler (Senior Managerin und Steuerberaterin), David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Start-up-Bereich.

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Der bisherige Blocktrade-CEO Christian Niedermüller
Christian Niedermüller | Foto: Blocktrade

Ein österreichisches Unternehmen ist Blocktrade zwar nicht – aber starken Bezug zu Österreich hat die Kryptobörse dennoch. Die ursprünglich 2018 in Liechtenstein gegründete Gesellschaft übersiedelte 2020 nach Luxemburg – und bekam im Zuge dessen mit dem ehemaligen Herosphere-Co-Founder Bernhard Blaha einen CEO aus Österreich.

Im Februar 2022 übernahm dann mit Christian Niedermüller ein anderer Österreicher das Ruder bei der Kryptobörse. Niedermüller war vor seinem Blocktrade-Engagement in der heimischen Blockchain-Szene unter anderem auch als Co-Founder der Investmentfirma SMAPE Capital sowie des Blockchain-Infrastrukturunternehmens DAIC bekannt. Neben der CEO-Rolle bei Blocktrade wurde Niedermüller auch Anteilseigner bei Blocktrade.

Blocktrade: Niedermüller hat CEO-Rolle bereits abgegeben

Nun scheidet Niedermüller bei Blocktrade aber aus. Hintergrund: Die Börse bekommt einen neuen Eigentümer. Eine auf dem Fintech-Bereich spezialisierte estnische Investorengruppe rund um Fred Kaasik hat Blocktrade gekauft, wie das Unternehmen am Montagnachmittag mitteilte. Die Gruppe hat nach eigenen Angaben über 20 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche.

Angaben zum Kaufpreis machten die Unternehmen keine. Dass es sich um Investoren aus Estland handelt, ist jedenfalls kein Zufall: Ein Großteil des Blocktrade-Teams arbeitet aus Estland. Kaasik hat nun auch bereits die CEO-Rolle übernommen. Niedermüller hat diese Mitte vergangener Woche abgegeben, wie er auf brutkasten-Anfrage mitteilte.

Niedermüller hielt über Holding 27 Prozent an Blocktrade

Niedermüller war über eine Schweizer Holding, die Web3 investCo AG, an Blocktrade beteiligt. Diese hielt rund 78 Prozent der Aktien und ungefähr 90 Prozent der Stimmrechte. Zu der Holding gehören neben Niedermüller noch vier weitere Investoren, er selbst hielt durchgerechnet 27 Prozent an Blocktrade, wie er gegenüber brutkasten erläutert. Die Investorengruppe rund um Fred Kaasik habe im Rahmen des Deals nun alle Voting-Shares aufgekauft.

Abseits dessen gibt es noch nicht stimmberechtigte Aktien, die 22 Prozent der Anteile ausmachen und im Rahmen von Crowdinvesting ausgegeben wurden. Diese werden auch nach dem Deal “genauso verbleiben, wie sie sind”, wie Niedermüller auf brutkasten-Anfrage erläutert. An einer Crowdinvesting-Finanzierungsrunde 2021 hatten sich nach Angaben von Blocktrade 6.000 private Investoren aus 33 Ländern beteiligt (brutkasten berichtete).

Niedermüller positionierte Blocktrade im Gaming-Bereich

“Wir haben Blocktrade in den letzten 2,5 Jahren von einer eher durchschnittlichen Plattform zu einer erstklassigen Marktstandard-Plattform mit vielen besonderen Features entwickelt, was zu einem signifikanten Nutzerwachstum geführt hat”, wird Niedermüller in einer Aussendung des Unternehmens zitiert. Sicherheit, regulatorische Compliance und auch die User Experience auf der Plattform hätten sich deutlich verbessert.

Niedermüller richtete Blocktrade auch strategisch neu aus. Die Börse positionierte sich unter seiner Führung in der Nische von Gamification/Gaming, wie Niedermüller erst im April in einem brutkasten-Talk ausführte. Nun soll jetzt allerdings wieder eine Neuausrichtung erfolgen: Blocktrade solle sich in einen benutzerfreundlichen, modernen “Financial Hub” entwickeln, der sowohl B2B- als auch B2C-Kund:innen anspreche, heißt es in der Ankündigung anlässlich der Übernahme.

Neue Führung kündigt Änderungen an

Der neue CEO Fred Kaasik führte dies folgendermaßen aus: “Wir werden mit sofortiger Wirkung eine zweistufige Strategie umsetzen. In der ersten Phase werden wir mehr Handelspaare einführen, die Gebühren senken, die Effizienz beim Onboarding verbessern und uns auf die kommenden MiCA-Vorschriften vorbereiten. In der zweiten Phase konzentrieren wir uns auf die Integration bestehender und künftiger Dienstleistungen in das traditionelle Finanzwesen, einschließlich Krypto-Zahlungen und Anlageprodukte, um den Nutzern einen spürbaren Mehrwert zu bieten”.

Krypto-Zahlungsdienste und POS-Geräte würden zusammen mit der Blocktrade-Kreditkarte einen großen Teil dessen ausmachen, worauf sich das Team im Jahr 2024 konzentrieren werde. Den Blocktrade-Nutzer:innen verspricht die neue Führung jedenfalls einen “reibungslosen Übergang”.

Niedermüller will im Blockchain-Bereich bleiben

Von brutkasten nach seinen Zukunftsplänen befragt, antwortete Niedermüller: “Ich weiß noch nicht genau, was ich als Nächstes machen werde”. Es gebe Gespräche, die sich in einer sehr frühen Phase befänden oder erst gestartet werden. Auch bei seinen weiteren Firmen Smape und DAIC werde er sich über den Sommer stärker einbringen. “Ich werde überlegen, reflektieren und viele Gespräche über den Sommer führen und dann mal sehen – ich denke, dass ich im Blockchain-Bereich bleiben werde”.


Aus dem Archiv: Christian Niedermüller im brutkasten-Talk (April 2024)

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