08.04.2022

Silverton: Unterhosen-Startup behauptet vor jeglicher Strahlung zu schützen

Die Silverton-Shorts soll zu 99,9 Prozent gegen Strahlung wirken.
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(c) Silverton - Constantin Ricken (li.) und Richard Getz sorgen sich u.a. um die männliche Fruchtbarkeit.

Richard Getz und Constantin Ricken haben mit Silverton eine Unterhose entwickelt, die den Intimbereich vor Strahlung schützen soll. Ihre Technologie beruht auf dem Prinzip des “Faradayschen Käfigs”:

“Strahlung kann kein Objekt durchdringen, das von einem engmaschig verwebten, leitfähigen Material umgeben ist. Die Maschen müssen dabei mikroskopisch klein sein, nämlich noch kleiner als die Wellenlänge der Strahlung. Dieses engmaschige Netz aus leitfähigem Silber wurde von uns in weniger als zwölf Monaten entwickelt und wird nun in jedes Silverton-Kleidungsstück eingearbeitet. So kannst du ganz ohne Aufwand deinen Körper schützen und dir deiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit sicher sein”, schreibt das Startup auf seiner Homepage.

Diese positiv geladenen Silberfäden auf der Innenseite ihrer Short würden laut Foundern “ein leitfähiges Feld erzeugen, welches nachgewiesenermaßen 99,9 Prozent der elektromagnetischen Strahlung abhalte”.

Studien von 2008 und 2010

Die Gründer beziehen sich bei ihrer Behauptung – Strahlung alter und neuer Technologien wirke sich negativ auf die Libido, Erektionsstörungen oder Energielosigkeit aus – auf eine Studie aus dem Jahr 2008. Jene Untersuchung hatte das Ziel, die Auswirkungen der Nutzung von Mobiltelefonen auf verschiedene Marker der Samenqualität zu prüfen.

Die getesteten Personen (361 Probanden einer Fertilitätsklinik) wurden entsprechend ihrer aktiven Handynutzung in vier Gruppen eingeteilt: Gruppe A: keine Nutzung; Gruppe B: weniger als zwei Stunden pro Tag; Gruppe C: zwei bis vier Stunden pro Tag und Gruppe D: mehr als vier Stunden am Tag.

Die Schlussfolgerung der Forschung war im Wortlaut: “Die Nutzung von Mobiltelefonen vermindert die Spermienqualität bei Männern, indem sie die Spermienzahl, Beweglichkeit, Lebensfähigkeit und normale Morphologie verringert. Die Abnahme der Spermien-Parameter war abhängig von der Dauer der täglichen Handy-Exposition und unabhängig von der ursprünglichen Spermien-Qualität.”

Albino Ratten

Weitere Studien, die diese Annahme belegen, findet man nicht auf der Website; einzig eine Forschungsarbeit aus 2010 wird zusätzlich angeführt. Sie erörterte die Wirkungen einer durch Handys erzeugten elektromagnetischen Strahlung auf den Serum-Testosteron-Gehalt von Wistar-Albino-Ratten. Mit folgender Conclusio:

“Die Exposition bei Handy-Strahlung für 60 Minuten am Tag über einen Gesamtzeitraum von drei Monaten verringerte signifikant den Serum-Testosteron-Spiegel [p=0,028] bei Wistar-Albino-Ratten im Vergleich zu ihrer entsprechenden Kontrolle. Langfristige Exposition mit Handy-Strahlung führt zu einer Verringerung des Serum-Testosteron-Spiegels.”

Deutsche Strahlenschutzkommission widerspricht Beispielen von Silverton

Zum Vergleich: Neuere Studien, wie jene der Deutschen Strahlenschutzkommission von 2021 zeichnen ein gänzlich anderes Bild.

Dort liest man, dass “erst kürzlich erstmals eine prospektive Kohortenstudie publiziert wurde, welche grundlegende Qualitätsanforderungen erfüllte, und bei rund 3.000 Männern keinen Einfluss von einem Mobiltelefon in der vorderen Hosentasche auf die Spermienqualität (…) beobachtete.”

Und weiter: “Die Qualität der zuvor publizierten epidemiologischen Studien war durchweg ungenügend, was auch in den Expertenberichten thematisiert wird. Im UVEK-Bericht von 2019 wurde die Evidenz für einen Effekt auf die Spermienqualität als ‘unzureichend’ eingeschätzt.”

Schwäche älterer Studien

Eine Schwäche der damals vorliegenden Studien sei zudem gewesen, dass nicht die Exposition der Hoden abgeschätzt wurde, sondern sich die Analysen praktisch ausschließlich auf “selbstberichtete” Mobiltelefonnutzung der Probanden gestützt habe. Kurzum Schätzungen der tatsächlichen Verwendung pro Tag.

Zudem hätten die wenigsten Studien andere Lebensstilfaktoren in die Analyse miteingeschlossen, welche einen Einfluss auf die Spermienqualität haben könnten und mit Handynutzung korrelieren. Außerdem seien viele dieser Studien “nicht populationsbasiert, sondern mit Freiwilligen von Fertilitätskliniken durchgeführt worden”.

Smartphone: “Kein Einfluss auf Spermienbildung”

Vertieft man sich weiter in die Thematik und geht auf das beliebte Argument ein, dass Smartphones zu höheren Temperaturen der Fortpflanzungsorgane führen würden, so finden man beim “Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz” ebenfalls eine klare Widerrede zu diese These.

Die in Auftrag gegebene Studie weise eine strahlenbedingte Erwärmung der Hoden um weniger als 0,01 Grad aus. Und das bei einem Abstand des Handys von einem Zentimeter. Die daraus resultierende Temperaturerhöhung reicht nicht aus, um die Spermienbildung zu beeinflussen, heißt es darin. Selbst, wenn ein Mann das Smartphone direkt an seine Hoden hält.


Wer wissen möchte, wie sich Silverton in der “Höhle der Löwen” und speziell bei Georg Kofler geschlagen hat, der bereits 2021 das Strahlenschutzpapier Kohpa heftig kritisiert hatte, hat am Montagabend die Gelegenheit dazu. Weiters dabei: Shea Yeah, audory, toolbot und laxplum.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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