08.04.2022

Silverton: Unterhosen-Startup behauptet vor jeglicher Strahlung zu schützen

Die Silverton-Shorts soll zu 99,9 Prozent gegen Strahlung wirken.
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(c) Silverton - Constantin Ricken (li.) und Richard Getz sorgen sich u.a. um die männliche Fruchtbarkeit.

Richard Getz und Constantin Ricken haben mit Silverton eine Unterhose entwickelt, die den Intimbereich vor Strahlung schützen soll. Ihre Technologie beruht auf dem Prinzip des „Faradayschen Käfigs“:

„Strahlung kann kein Objekt durchdringen, das von einem engmaschig verwebten, leitfähigen Material umgeben ist. Die Maschen müssen dabei mikroskopisch klein sein, nämlich noch kleiner als die Wellenlänge der Strahlung. Dieses engmaschige Netz aus leitfähigem Silber wurde von uns in weniger als zwölf Monaten entwickelt und wird nun in jedes Silverton-Kleidungsstück eingearbeitet. So kannst du ganz ohne Aufwand deinen Körper schützen und dir deiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit sicher sein“, schreibt das Startup auf seiner Homepage.

Diese positiv geladenen Silberfäden auf der Innenseite ihrer Short würden laut Foundern „ein leitfähiges Feld erzeugen, welches nachgewiesenermaßen 99,9 Prozent der elektromagnetischen Strahlung abhalte“.

Studien von 2008 und 2010

Die Gründer beziehen sich bei ihrer Behauptung – Strahlung alter und neuer Technologien wirke sich negativ auf die Libido, Erektionsstörungen oder Energielosigkeit aus – auf eine Studie aus dem Jahr 2008. Jene Untersuchung hatte das Ziel, die Auswirkungen der Nutzung von Mobiltelefonen auf verschiedene Marker der Samenqualität zu prüfen.

Die getesteten Personen (361 Probanden einer Fertilitätsklinik) wurden entsprechend ihrer aktiven Handynutzung in vier Gruppen eingeteilt: Gruppe A: keine Nutzung; Gruppe B: weniger als zwei Stunden pro Tag; Gruppe C: zwei bis vier Stunden pro Tag und Gruppe D: mehr als vier Stunden am Tag.

Die Schlussfolgerung der Forschung war im Wortlaut: „Die Nutzung von Mobiltelefonen vermindert die Spermienqualität bei Männern, indem sie die Spermienzahl, Beweglichkeit, Lebensfähigkeit und normale Morphologie verringert. Die Abnahme der Spermien-Parameter war abhängig von der Dauer der täglichen Handy-Exposition und unabhängig von der ursprünglichen Spermien-Qualität.“

Albino Ratten

Weitere Studien, die diese Annahme belegen, findet man nicht auf der Website; einzig eine Forschungsarbeit aus 2010 wird zusätzlich angeführt. Sie erörterte die Wirkungen einer durch Handys erzeugten elektromagnetischen Strahlung auf den Serum-Testosteron-Gehalt von Wistar-Albino-Ratten. Mit folgender Conclusio:

„Die Exposition bei Handy-Strahlung für 60 Minuten am Tag über einen Gesamtzeitraum von drei Monaten verringerte signifikant den Serum-Testosteron-Spiegel [p=0,028] bei Wistar-Albino-Ratten im Vergleich zu ihrer entsprechenden Kontrolle. Langfristige Exposition mit Handy-Strahlung führt zu einer Verringerung des Serum-Testosteron-Spiegels.“

Deutsche Strahlenschutzkommission widerspricht Beispielen von Silverton

Zum Vergleich: Neuere Studien, wie jene der Deutschen Strahlenschutzkommission von 2021 zeichnen ein gänzlich anderes Bild.

Dort liest man, dass „erst kürzlich erstmals eine prospektive Kohortenstudie publiziert wurde, welche grundlegende Qualitätsanforderungen erfüllte, und bei rund 3.000 Männern keinen Einfluss von einem Mobiltelefon in der vorderen Hosentasche auf die Spermienqualität (…) beobachtete.“

Und weiter: „Die Qualität der zuvor publizierten epidemiologischen Studien war durchweg ungenügend, was auch in den Expertenberichten thematisiert wird. Im UVEK-Bericht von 2019 wurde die Evidenz für einen Effekt auf die Spermienqualität als ‚unzureichend‘ eingeschätzt.“

Schwäche älterer Studien

Eine Schwäche der damals vorliegenden Studien sei zudem gewesen, dass nicht die Exposition der Hoden abgeschätzt wurde, sondern sich die Analysen praktisch ausschließlich auf „selbstberichtete“ Mobiltelefonnutzung der Probanden gestützt habe. Kurzum Schätzungen der tatsächlichen Verwendung pro Tag.

Zudem hätten die wenigsten Studien andere Lebensstilfaktoren in die Analyse miteingeschlossen, welche einen Einfluss auf die Spermienqualität haben könnten und mit Handynutzung korrelieren. Außerdem seien viele dieser Studien „nicht populationsbasiert, sondern mit Freiwilligen von Fertilitätskliniken durchgeführt worden“.

Smartphone: „Kein Einfluss auf Spermienbildung“

Vertieft man sich weiter in die Thematik und geht auf das beliebte Argument ein, dass Smartphones zu höheren Temperaturen der Fortpflanzungsorgane führen würden, so finden man beim „Deutschen Bundesamt für Strahlenschutz“ ebenfalls eine klare Widerrede zu diese These.

Die in Auftrag gegebene Studie weise eine strahlenbedingte Erwärmung der Hoden um weniger als 0,01 Grad aus. Und das bei einem Abstand des Handys von einem Zentimeter. Die daraus resultierende Temperaturerhöhung reicht nicht aus, um die Spermienbildung zu beeinflussen, heißt es darin. Selbst, wenn ein Mann das Smartphone direkt an seine Hoden hält.


Wer wissen möchte, wie sich Silverton in der „Höhle der Löwen“ und speziell bei Georg Kofler geschlagen hat, der bereits 2021 das Strahlenschutzpapier Kohpa heftig kritisiert hatte, hat am Montagabend die Gelegenheit dazu. Weiters dabei: Shea Yeah, audory, toolbot und laxplum.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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