13.03.2023

Silicon Valley Bank: US-Regierung kündigt Schutz aller Bankeinlagen an

In einer gemeinsamen Stellungnahme kündigten US-Finanzministerin Janet Yellen, Notenbank-Chef Jerome Powell und der staatliche Einlagenfonds an, dass die Kund:innen der Silicon Valley Bank am Montag wieder Zugriff auf ihre Bankguthaben bekämen. Die britische Sparte wird unterdessen von der US-Großbank HSBC übernommen.
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Silicon Valley Bank facade at high-tech commercial bank headquarters in South San Francisco Bay area - Santa Clara, California, USA - 2020
Foto: MichaelVi - stock.adobe.com

Am Freitag wurde die Silicon Valley Bank von den US-Behörden geschlossen – nachdem Kund:innen Gelder im großen Stil abgezogen hatte und die Bank zahlungsunfähig wurde. Und seitdem war die große Frage: Wie geht es weiter mit den Einlagen, die Kund:innen bei der Bank haben? Jedenfalls abgesichert war nur ein Guthaben von 250.000 US-Dollar pro Konto. Für ein Unternehmen mit beispielsweise 100 Mitarbeiter:innen, das Gehälter bezahlen muss, ein relativ geringer Betrag. Weshalb die Sorgen auch groß waren in der US-Startup-Szene, als deren Hausbank die Silicon Valley Bank gilt.

Mehrere große Namen aus der Venture-Capital-Szene hatten daher schon in der Vorwoche die Behörden zum Einschreiten aufgerufen. Nun dürfte es zumindest vorerst zu einem Aufatmen kommen: US-Finanzministerin Janet Yellen, Notenbank-Chef Jerome Powell und der Einlagenfonds Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) kündigten am Sonntag in einer gemeinsamen Stellungnahme an, dass sämtliche Einlagen bei der Silicon Valley Bank vollständig gesichert würden. Ab Montag sollen Kund:innen wieder auf ihre Gelder zugreifen können.

Kein Steuergeld für die Sicherung der Bankeinlagen

Dies unterscheidet sich von Bailouts, wie es sie etwa in der Finanzkrise 2008 gegeben hatte: Für die Bank selbst, also für Eigentümer:innen und Investor:innen, sind keine Rettungsmaßnahmen angedacht. Diese werden also ihr Geld verlieren. Einen klassischen Bailout hatte Finanzministerin Yellen bereits am Sonntag explizit ausgeschlossen.

Für die Sicherung der Einlagen soll auch kein Steuergeld eingesetzt werden: „Der Steuerzahler wird keine Verluste im Zusammenhang mit der Abwicklung der Silicon Valley Bank tragen müssen“, hieß es in der veröffentlichten Stellungnahme. Sowohl Aktionär:innen als auch unbesicherte Anleihegläubiger:innen würden nicht geschützt. Das obere Management der Bank sei abgesetzt worden.

An wen die bestehenden Assets der Silicon Valley Bank gehen werden, ist aktuell noch unklar. Am Montag in der Früh wurde jedoch bekannt, dass der britische Ableger der Silicon Valley Bank von HSBC übernommen wird. Die Großbank wird dafür einen symbolischen Kaufpreis von einem britischen Pfund zahlen. Mit dem Deal sollen auch beim britischen Ableger sämtliche Bankeinlagen geschützt sein.

Kollaps hatte für Unsicherherit an Finanzmärkten gesorgt

Der Kollaps der Silicon Valley Bank hatte für starke Unsicherheit an den Finanzmärkten gesorgt. Bankaktien verzeichneten weltweit deutliche Kursverluste. Mit Silvergate war in der Vorwoche eine weitere US-Bank zusammengebrochen – in diesem Fall eine mit starken Beziehungen zur Krypto-Branche.

An den Finanzmärkten herrschte darauf Angst, dass die Situation außer Kontrolle geraten und viele weitere Banken betreffen könnte: „Die Leute fragen sich, welche Bank die nächste ist“, sagte Jens Nordvig vom Markt- und Datenanalyse-Unternehmen Exante in der Vorwoche gegenüber Bloomberg.

Neue Maßnahmen der Fed für Banken

Im Zuge des nun veröffentlichten Statements kündigte die Notenbank Federal Reserve an, Banken über ein neues Programm zusätzliche Liquidität zu Verfügung zu stellen, damit sichergestellt sei, dass diese „die Bedürfnisse aller ihrer Einleger zu erfüllen“ können. Bei den hier umschriebenen Bedürfnis dürfte es sich vor allem um jenes nach dem Abheben der eigenen Einlagen handeln. Die US-Behörden schlossen am Sonntag mit der Signature Bank aus New York ein weiteres in Schieflage geratenes Finanzinstitut.

Die erste Marktreaktion fiel zunächst positiv aus – erwies sich jedoch nicht als dauerhaft. Die europäischen Börsen starteten mit Kursgewinnen in den Handelstag, drehten dann aber rasch deutlich ins Minus. Die Futures auf die US-Börsen wiederum deuteten am Vormittag mitteleuropäischer Start einen Handelsstart mit wenig Bewegung an.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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