10.03.2023

Crypto Weekly #93: Bitcoin unter 20.000 Dollar – und was hinter dem Zusammenbruch von Silvergate steckt

Diese Woche: Silvergate galt als die Hausbank der US-Kryptobranche. Nun wird sie abgewickelt. Die Kurse von Bitcoin und Ethereum fielen unterdessen auf die tiefsten Stände seit Jänner.
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Cellphone with logo of American financial services company Silvergate Bank on screen in front of website. Focus on center-left of phone display
Foto: Timon - stock.adobe.com

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 19.997 US-Dollar (-15 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.416 Dollar (-14 %)
  • BNB: 274 Dollar (-8 %)
  • Solana (SOL): 18 Dollar (-20 %)

📉 Bitcoin fällt unter 20.000 Dollar, Ethereum unter 1.400 Dollar

Auch diese Ausgabe von Crypto Weekly starten wir wieder mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Und die war in den vergangenen sieben Tagen alles andere als erfreulich. Richtig übel wurde es dabei gegen Ende der Woche: Bitcoin fiel unter die Marke von 20.000 US-Dollar – erstmals seit Mitte Jänner. Ethereum wiederum rasselte unter 1.400 Dollar. Auch diese Marke hatte der Ether-Kurs zuletzt im Jänner unterschritten. 

Sowohl Bitcoin als auch Ethereum lagen am Freitag um rund zehn Prozent gegenüber dem Vortag im Minus. Auf 7-Tages-Sicht ergeben sich Verluste von jeweils rund 15 Prozent. Blickt man auf die anderen großen Krypto-Assets, ergibt sich ein ähnliches Bild.

🏦 Wie eine klassische Bank zu einem wichtigen Krypto-Player wurde – und dann abstürzte

Es ist ja mittlerweile schon wieder fünf Monate her, dass die Kryptobörse FTX pleite ging. In diesem Zeitraum kam es in der Branche zu einigen weiteren Pleiten, die allesamt mehr oder weniger direkt auf das FTX-Debakel zurückzuführen waren. Bei manchen – wie bei BlockFi – ging es schneller, bei anderen – wie bei Genesis – zog es sich über Monate dahin bis klar wurde, dass sie die Kurve nicht mehr kratzten.

Diese Woche kam eine weitere Pleite dazu: Silvergate. Das ist zunächst einmal eine Bank aus den USA, die sogar an der Börse notiert (und entsprechenden Transparenzvorschriften unterliegt). Was für ein Krypto-Unternehmen durchaus schon einmal ungewöhnlich ist. Und als Krypto-Unternehmen im klassischen Sinn ist Silvergate zumindest von seiner Geschichte her auch nicht zu sehen: Mit dem Gründungsjahr 1988 ist Silvergate für eine Bank zwar sehr jung, aber immerhin doch 20 Jahre älter als Bitcoin. 

Womit wir auch schon beim Thema sind. Denn 2013 – also relativ früh – positionierte sich Silvergate auf Initiative von CEO Alan Lane mit Angeboten, um explizit Bitcoin- und Krypto-Kunden:innen anzusprechen. In den Folgejahren wuchs Silvergate deutlich – und ging 2019 an die Börse. 

Silvergate betreibt ein eigenes Zahlungsnetzwerk und hat 2021 die Überreste von Facebooks Stablecoin-Projekt Diem (früher Libra) aufgekauft. Im Zuge der FTX-Pleite geriet die Bank dann ordentlich ins Straucheln. Die Kryptobörse war ein wichtiger Kunde von Silvergate. Kund:innen zogen aufgrund der Unsicherheit Gelder ab. Der Aktienkurs, der im März 2022 noch bei rund 150 Dollar gelegen war, fiel nach der FTX-Pleite auf unter 20 Dollar. 

Über Monate wackelte das Unternehmen. Und wieder einmal war die Frage: Welche anderen Unternehmen hängen potenziell mit drinnen? Wen könnte eine Pleite mitziehen? Bereits im Jänner schickten mehrere US-Senator:innen einen Brief an Silvergate mit Fragen – zu den Risikomanagement-Praktiken und den Beziehungen zu FTX.

Diese Woche wurde Silvergate dann sogar im Weißen Haus ein Thema. Pressesprecherin Karine Jean-Pierre sagte Anfang der Woche auf eine Frage bei einem Medienbriefing, das Weiße Haus sei sich der Situation bewusst und werde diese weiterhin beobachten, sagte Jean-Pierre weiter.

Zu diesem Zeitpunkt hatte Silvergate (formal Silvergate Capital, das Mutterunternehmen der Silvergate Bank) bereits die angekündigte Veröffentlichung seines jährlichen Finanzberichts verzögert. Was selten ein gutes Zeichen ist. Man brauche mehr Zeit, damit ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer bestimmte Prüfungsprozesse fertigstellen könne, hieß es offiziell zur Begründung. Daraufhin kappten mehrere große Kryptofirmen ihre Verbindungen zu der Bank – unter anderem Coinbase, Galaxy Digital, Circle und Bitstamp.

🇺🇸 Die Hintergründe zum Silvergate-Kollaps

Am Mittwoch wurde es dann offiziell: Silvergate Capital erklärte, die Silvergate Bank abzuwickeln. Als Begründung führte das Unternehmen Entwicklungen in der Branche und im regulatorischen Bereich an – ohne diese explizit zu nennen. Klar ist aber: Es geht hier um den Krypto-Winter und natürlich auch um die Auswirkungen der FTX-Pleite. 

Der Verweis auf das regulatorische Umfeld wiederum dürfte sich auf die jüngsten Schritte der US-Börsenaufsicht beziehen. Diese hatte erst kürzlich einen Vergleich mit der US-Kryptobörse Kraken abgeschlossen, der diese zu 30 Mio. Dollar Strafe und dem Einstellen seines Staking-Angebots am US-Markt verpflichtete. Und der Chef der Behörde, Gary Gensler, hat in den vergangenen Wochen immer wieder deutlich gemacht, dass er weite Teile der Krypto-Branche in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht sieht.

Diese Woche kam dann noch eine Klage der New Yorker Generalstaatsanwältin gegen die Kryptobörse KuCoin dazu – in dieser bezeichnete sie Ethereum als Wertpapier. Was noch keine unmittelbaren rechtliche Folgen hat, aber ein weiteres Mal anzeigt, in welche Richtung es regulatorisch in den USA geht.

Allerdings: Für die Silvergate-Pleite sind diese Ereignisse im regulatorischen Bereich sicher nicht verantwortlich. Aber, wie weiter oben bereits erwähnt, die US-Politik hatte auf Silvergate durchaus ein Auge geworfen. Und angesichts der Ereignisse der vergangenen Wochen kann man zumindest schlussfolgern: Einfacher wäre es an dieser Front für Silvergate nicht geworden. 

Der tatsächliche Grund für die Pleite war aber ohnehin ein anderer. Und kein krypto-spezifischer, wie Wall-Street-Journal-Kolumnist Telis Demos in einer Analyse schreibt. Denn: Silvergate ist natürlich von der FTX-Pleite getroffen worden. Aber zum Verhängnis wurden der Bank keine Kredite an die Pleitebörse und auch keine komplexen Zocker-Papiere, sondern US-Staatsanleihen, argumentiert Demos. 

Und zwar folgendermaßen: Die US-Notenbank hat 2022 begonnen, die hohe Inflation mit deutlichen Zinserhöhungen zu bekämpfen. Infolgedessen sind auch die Anleihezinsen gestiegen – und im Gegenzug ihre Kurse gefallen. Das ist noch nicht per se ein Problem. Denn Anleihen haben fixe Laufzeiten – und wenn man sie bis zu deren Ende hält, bekommt man den Nennwert zurück. Ohne Verluste. Und Zinsen hat man auch noch kassiert.

Anleihen können aber über die gesamte Laufzeit weiterverkauft werden – zum gerade gültigen Marktpreis. Und der kann sich ordentlich vom Nennwert unterscheiden. Zum Beispiel dann, wenn die Zinsen stark gestiegen und dementsprechend die Kurse gefallen sind. Wie es in den USA seit dem Vorjahr der Fall war. 

Und da sind wir jetzt wieder beim Fall von Silvergate. Die Staatsanleihen im Portfolio haben deutlich an Kurswert verloren – so weit, so schlecht. Aber noch kein Beinbruch, wenn man sie denn bis Laufzeitende halten kann. Und genau das ist der Punkt: Weil die Kund:innen von Silvergate nach der FTX-Pleite ihre Einlagen im großen Stile abzogen, brauchte die Bank plötzlich Geld. Und zwar viel. Daher musste sie die Anleihen verkaufen – und das ging eben nur zum Marktpreis. Oder anders formuliert: Mit einem gewaltigen Verlust.

Das ist auch der Grund, warum die Angelegenheit an den Finanzmärkten für so hohe Unsicherheit sorgte. Denn im Gegensatz zu beispielsweise einem Terra-Luna-Kollaps ist das Problem eben kein krypto-spezifisches. Sondern betrifft potenziell auch viele andere Banken. Mit der Silicon Valley Bank gibt es auch schon den nächsten Problemfall.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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