13.03.2023

Silicon Valley Bank: US-Regierung kündigt Schutz aller Bankeinlagen an

In einer gemeinsamen Stellungnahme kündigten US-Finanzministerin Janet Yellen, Notenbank-Chef Jerome Powell und der staatliche Einlagenfonds an, dass die Kund:innen der Silicon Valley Bank am Montag wieder Zugriff auf ihre Bankguthaben bekämen. Die britische Sparte wird unterdessen von der US-Großbank HSBC übernommen.
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Silicon Valley Bank facade at high-tech commercial bank headquarters in South San Francisco Bay area - Santa Clara, California, USA - 2020
Foto: MichaelVi - stock.adobe.com

Am Freitag wurde die Silicon Valley Bank von den US-Behörden geschlossen – nachdem Kund:innen Gelder im großen Stil abgezogen hatte und die Bank zahlungsunfähig wurde. Und seitdem war die große Frage: Wie geht es weiter mit den Einlagen, die Kund:innen bei der Bank haben? Jedenfalls abgesichert war nur ein Guthaben von 250.000 US-Dollar pro Konto. Für ein Unternehmen mit beispielsweise 100 Mitarbeiter:innen, das Gehälter bezahlen muss, ein relativ geringer Betrag. Weshalb die Sorgen auch groß waren in der US-Startup-Szene, als deren Hausbank die Silicon Valley Bank gilt.

Mehrere große Namen aus der Venture-Capital-Szene hatten daher schon in der Vorwoche die Behörden zum Einschreiten aufgerufen. Nun dürfte es zumindest vorerst zu einem Aufatmen kommen: US-Finanzministerin Janet Yellen, Notenbank-Chef Jerome Powell und der Einlagenfonds Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) kündigten am Sonntag in einer gemeinsamen Stellungnahme an, dass sämtliche Einlagen bei der Silicon Valley Bank vollständig gesichert würden. Ab Montag sollen Kund:innen wieder auf ihre Gelder zugreifen können.

Kein Steuergeld für die Sicherung der Bankeinlagen

Dies unterscheidet sich von Bailouts, wie es sie etwa in der Finanzkrise 2008 gegeben hatte: Für die Bank selbst, also für Eigentümer:innen und Investor:innen, sind keine Rettungsmaßnahmen angedacht. Diese werden also ihr Geld verlieren. Einen klassischen Bailout hatte Finanzministerin Yellen bereits am Sonntag explizit ausgeschlossen.

Für die Sicherung der Einlagen soll auch kein Steuergeld eingesetzt werden: „Der Steuerzahler wird keine Verluste im Zusammenhang mit der Abwicklung der Silicon Valley Bank tragen müssen“, hieß es in der veröffentlichten Stellungnahme. Sowohl Aktionär:innen als auch unbesicherte Anleihegläubiger:innen würden nicht geschützt. Das obere Management der Bank sei abgesetzt worden.

An wen die bestehenden Assets der Silicon Valley Bank gehen werden, ist aktuell noch unklar. Am Montag in der Früh wurde jedoch bekannt, dass der britische Ableger der Silicon Valley Bank von HSBC übernommen wird. Die Großbank wird dafür einen symbolischen Kaufpreis von einem britischen Pfund zahlen. Mit dem Deal sollen auch beim britischen Ableger sämtliche Bankeinlagen geschützt sein.

Kollaps hatte für Unsicherherit an Finanzmärkten gesorgt

Der Kollaps der Silicon Valley Bank hatte für starke Unsicherheit an den Finanzmärkten gesorgt. Bankaktien verzeichneten weltweit deutliche Kursverluste. Mit Silvergate war in der Vorwoche eine weitere US-Bank zusammengebrochen – in diesem Fall eine mit starken Beziehungen zur Krypto-Branche.

An den Finanzmärkten herrschte darauf Angst, dass die Situation außer Kontrolle geraten und viele weitere Banken betreffen könnte: „Die Leute fragen sich, welche Bank die nächste ist“, sagte Jens Nordvig vom Markt- und Datenanalyse-Unternehmen Exante in der Vorwoche gegenüber Bloomberg.

Neue Maßnahmen der Fed für Banken

Im Zuge des nun veröffentlichten Statements kündigte die Notenbank Federal Reserve an, Banken über ein neues Programm zusätzliche Liquidität zu Verfügung zu stellen, damit sichergestellt sei, dass diese „die Bedürfnisse aller ihrer Einleger zu erfüllen“ können. Bei den hier umschriebenen Bedürfnis dürfte es sich vor allem um jenes nach dem Abheben der eigenen Einlagen handeln. Die US-Behörden schlossen am Sonntag mit der Signature Bank aus New York ein weiteres in Schieflage geratenes Finanzinstitut.

Die erste Marktreaktion fiel zunächst positiv aus – erwies sich jedoch nicht als dauerhaft. Die europäischen Börsen starteten mit Kursgewinnen in den Handelstag, drehten dann aber rasch deutlich ins Minus. Die Futures auf die US-Börsen wiederum deuteten am Vormittag mitteleuropäischer Start einen Handelsstart mit wenig Bewegung an.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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