03.12.2024
STEUERN

Sign It: fiskaly expandiert mit neuer Steuerkonformitäts-Lösung nach Italien

Das Wiener Fintech fiskaly hat eine Cloud-Lösung für Steuerkonformität entwickelt und expandiert damit ins südliche Nachbarland.
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fiskaly - das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly, Italien
(c) fiskaly - das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO).

Fiskaly, das in Wien ansässige Software-Unternehmen mit Cloud-Lösungen rund um den Kassenbeleg (eigenen Angaben nach mit über 800 B2B-Kunden und sechs Milliarden abgewickelten Transaktionen) fiel vor rund zwei Jahren auf, als es wegen der Teuerung 100.000 Euro Budget für Zusatzzahlungen zum regulären Gehalt aufstellte. Im Juni des heurigen Jahres gab es für das von Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) gegründete Unternehmen ein großes Investment, dessen genaue Höhe nicht kommuniziert wurde, aber zwischen 20 und 250 Mio. Euro lag – wie brutkasten berichtete. Nun weitet man sein Einflussgebiet aus.

fiskaly mit Cloud-Lösung

„Die Steuerkonformität ist für Unternehmen essenziell, aber oft komplex. Deshalb bieten wir bei fiskaly Lösungen, die eine einfache Einhaltung ermöglichen. Mit diesem Ziel haben wir Sign It, unsere Cloud-Lösung für die Steuerkonformität in Italien, entwickelt“, schreibt Camille Mendonça, Marketing- und PR-Managerin, auf der fiskaly-Website.

Italien arbeitet an der Digitalisierung des Steuersystems und Unternehmen müssen sich künftig an neue Vorschriften anpassen. Ab 2025 möchte das Nachbarland die Steuerpflichten vereinfachen, indem die elektronische Übermittlung von Belegen ohne physische Registrierkassen erlaubt wird. Diese Gesetzgebung baut auf der Einführung elektronischer Belege und telematischer Registrierkassen im Jahr 2019 auf und stelle, so fiskaly, einen weiteren Schritt auf dem Weg zur steuerlichen Modernisierung dar.

Die neuen Vorschriften ermöglichen Unternehmen, Softwarelösungen wie Sign It zu nutzen, anstatt ausschließlich physische Kassensysteme (RT) zu verwenden. Dabei handelt es sich um eine zu 100 Prozent cloudbasierte Lösung, die entwickelt wurde, um den neuen italienischen Steueranforderungen zu entsprechen. Sie biete eine Alternative zu traditionellen Registrierkassen, indem sie die Notwendigkeit spezifischer Hardware eliminiere und die Steuerverwaltung durch eine einfache API-Integration erleichtere.

Eine Übergangslösung von Hardware zu Software: Sign It Lite

„Bis die neue Gesetzgebung zur Steuerkonformität in der Cloud in Italien in den nächsten Monaten verabschiedet wird, bietet fiskaly Sign It Lite an. Diese bereits verfügbare Lösung ermöglicht Unternehmen, ihre Transaktionen automatisiert an die Agenzia delle Entrate (AdE), die italienische Steuerbehörde, zu senden, sofern ihre Fakturierungssysteme mit dem Internet verbunden sind“, so Mendonça weiter.

Sign It Lite fungiert dabei als Schnittstelle zum AdE-Portal, wo die Daten normalerweise manuell erfasst werden. Der Prozess wird automatisiert, was die Steuerkonformität vereinfache, ohne zusätzliche Hardware zu erfordern. Darüber hinaus soll Sign It Lite den Übergang zur zukünftigen Steuerdigitalisierung in Italien erleichtern, da die API-Integration bereits implementiert ist.

„Die Integration von Sign It ist einfach und erfordert keine zusätzliche Hardware. Unsere Cloud-Software lässt sich über eine API nahtlos in Kassensysteme (POS) integrieren und ermöglicht eine automatisierte Datenverwaltung“, erklärt Mendonça. „Unternehmen können ihre Transaktionen sicher übermitteln und die Steuerkonformität gewährleisten.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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