28.02.2024

Shopstory: NÖ-Startup launcht neue No-Code-Plattform für E-Commerce

Mit einer neuen No-Code-Plattform sollen Kund:innen repetitive Arbeitsschritte beim Online-Marketing automatisieren können – und das nur durch Drag & Drop und ohne Programmierkenntnisse.
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Die Gründer Sebastian Schwelle (CEO) und Robert Böhm (CTO). (c) Shopstory

Marketing bedeutet nicht nur clevere Slogans zu texten, sondern auch Excel-Sheets zu befüllen, Produktbeschreibungen zu tippen und Budgets anzupassen. Allesamt Aufgaben, die repetitiv sind und trotzdem viel Zeit in Anspruch nehmen – diese zu automatisieren, haben sich Sebastian Schwelle und Robert Böhm mit ihrem Startup Shopstory zum Ziel gemacht. Mit dem Launch einer neuen KI-gestützten Software wollen sie ihren Service künftig noch weiter optimieren: Was bisher ein in sich geschlossenes System erledigt hat, sollen Kund:innen nun individuell an ihre Bedürfnisse anpassen können.

Shopstory-Investmentpläne nun umgesetzt

Seit der Gründung 2020 schloss das niederösterreichische Tech-Startup mehrere Finanzierungsrunden mit Investments in Millionenhöhe ab – und betonte dabei stets, mit dem Kapital seine Software weiterentwickeln zu wollen, wie brutkasten bereits berichtete.

Nachdem der Launch der neuen Software bereits für Ende 2023 angekündigt wurde, entschied man sich für eine Verlängerung der Testphase, um „sicherzugehen, dass wir etwas bauen, das dem Kunden wirklich helfen kann, und um die entsprechenden Learnings wirklich einbauen zu können“, wie CEO Sebastian Schwelle erklärt.

Von geschlossenem System zu individuellen Lösungen

Bei der bisherigen Shopstory-Lösung handelt es sich um einen Marketing-Assistenten, der den Wettbewerb beobachtet, Berichte erstellt und Inputs für Optimierungen gibt. Das Ziel: Durch Suchmaschinenoptimierung sollen sich auch kleinere Unternehmen auf dem Markt behaupten können, ohne von Giganten wie Amazon überschattet zu werden. Rund 150 Online-Shops hat Shopstory bisher mit ihrem intelligenten Marketing-Assistenten ausgestattet.

„Der große Unterschied zum bisherigen System ist, dass Kunden jetzt Flows für ihre individuellen Bedürfnisse zur Verfügung haben oder selbst welche bauen können“, erklärt Schwelle. Der sogenannte Flow Builder lässt die Kund:innen ihre eigenen Automatisierungsprozesse mit einem Bausteinsystem erstellen. Man zieht verschiedene Anwendungen mit Drag und Drop in einen „Flow“, also einen Arbeitsprozess; nimmt man zum Beispiel den Meta Ads Manager, Google Spreadsheets und das Mailprogramm, kann man einen Flow erstellen, mit dem man wöchentlich einen automatisierten Bericht über die Performance einer Werbeschaltung auf Instagram per Mail erhält. Das Besondere: Die skriptähnlichen Automatisierungen ermöglichen es, Tools aus dem E-Commerce und Marketing ohne Programmierkenntnisse miteinander zu verknüpfen.

Niederschwellig trotz High-Tech-Anwendung

Auch KI-Assistenz kann verstärkt in Anspruch genommen werden, zum Beispiel als Beratung beim Erstellen von Flows, aber auch zum Verfassen von Produktbeschreibungen. Das größte Potenzial zur Arbeitserleichterung sieht CEO Schwelle bei jeglichen Tätigkeiten, für die bisher gesondertes Einloggen und Überprüfen von Performances vonnöten war, und der entsprechenden Budgetanpassung.

Trotz der Weiterentwicklung kommuniziert Shopstory, dass die Niederschwelligkeit ihres Produkts, eines ihrer USPs, erhalten bleiben sollte. Besonders in kleineren Unternehmen, die das Startup explizit anspricht, fehlt es an der Expertise, die fürs Coden von Automatisierungsprogrammen benötigt wird – laut Shopstory sollte das auch weiterhin nicht nötig sein.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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