10.04.2017

Klarna bringt neue FinTech-App auf den Markt

Klarna bringt eine neue Shopping-App auf den Markt. Für das Bezahlen ist die Eingabe von PIN, Online-Banking-Daten oder Passwort ist nicht nötig. Sicherheit wird trotzdem gewährleistet.
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(c) Klarna: Bezahlen mit einem Klick.

Der einzige Zahlungsdienstleister, der das Bezahlen und Verwalten von Rechnungen im E-Commerce mittels App erledigen lässt und so dem Kunden einen optimalen Nutzen bietet“, – so beschreibt der Zahlungsdienstleister Klarna seine neue Shopping-App.

Bezahlung per Klick

Ein für den Kunden einfacher Zahlungsvorgang ist einer der wesentlichsten Umsatzbringer im E-Commerce“, sagt Christian Renk, Geschäftsführer der Klarna Austria GmbH. Eine Bezahlung mit nur einem Klick ist daher das Grundprinzip der App. Daneben sollen weitere Features den Überblick über die persönlichen Einkäufe erleichtern: Wer die App auf seinem Smartphone installiert, kann alle in einem Klarna-Partner-Shop getätigt Einkäufe auf einen Blick einsehen. Offene Rechnungen stehen ganz oben, bereits bezahlte darunter. Klickt man bei einer offenen Rechnung auf “Bezahlen”, wird einmalig nach der Bankverbindung gefragt. Die Eingabe von PIN, Online-Banking-Daten oder Passwort ist nicht nötig. Stattdessen wird ein Lastschriftmandat erteilt, das bei jeder Rechnung mit einem Klick genutzt werden kann.

Redaktionstipps

Wie aber sind meine Zahlungen dann geschützt? Um die App zu benutzen, muss sie zunächst per Fingerabdruck entsperrt werden.

Erinnerung am Zahltag

Und weil es ja Menschen geben soll, die hin und wieder vergessen, eine Rechnung zu bezahlen werden die User per Push-Notification an noch offene Beträge erinnert oder der Fälligkeitstermin in den Kalender des Smartphones übertragen. Letztlich soll die App auch dabei helfen, Fehlkäufe unproblematisch rückgängig zu machen. Die dazugehörige Rechnung pausiert dann automatisch. Wird nur ein Teil des Einkaufes zurückgeschickt, wir die Rechnung aktualisiert.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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