26.08.2022

Innovationsbremse sexuelle Belästigung: Es wird nicht besser, wenn ihr wegschaut

Mit #growrespect starten wir eine Initiative, die sexuelle Belästigung und Diskriminierungen in der Business- und Startup-Welt thematisiert. Für mehr Respekt in der Szene muss über dieses Problem gesprochen werden - denn es ist weiter verbreitet als man denkt. Oder wenn wir ehrlich sind: Ist es uns nicht schon längst bekannt?
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Cigdem Elikci und Carolin Rainer über die Initiative #growrespect: Sexuelle Belästigung und Sexismus in der Business-Welt betrifft auch die Startup-Szene
Cigdem Elikci und Carolin Rainer über die Initiative #growrespect: Sexuelle Belästigung und Sexismus in der Business-Welt betrifft auch die Startup-Szene
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Sexuelle Belästigung, Übergriffe und Sexismus – diese Erfahrungen prägen die Arbeitswelt von Frauen. Egal ob weibliche Angestellte, Founder oder Investorinnen – die Betroffenen haben viele Gesichter und machen deutlich: Dieses strukturelle Problem macht auch vor der Startup-Szene, die sich gerne besonders offen und liberal gibt, keinen Halt. Dabei ist das Spektrum breit, die Grenze ist keine gerade Linie und dennoch sehr klar. Wenn man arbeitet, geht es um Business. Nicht um die Kleidung, die man trägt und was man damit “bezwecken” könnte. Nicht um das Dating- oder Sex-Leben, das mehr oder weniger subtil ständig Thema ist. Und auch bei Fragen reicht die Antwort in Worten aus, man muss sie einem nicht in die Hüfte reiben.

Startups und deren Arbeitsumfeld lösen verschiedenste Assoziationen aus. In erster Linie stehen sie für eine junge, dynamische und moderne Arbeitswelt. Auch negative Bilder kommen nicht zu kurz: Klassischerweise werden sie mit unsicheren Arbeitsplätzen, einer schlechten Organisation und einer miserablen Bezahlung assoziiert. Ob all diese Punkte immer der Realität entsprechen, ist fraglich. Aber nicht zuletzt sind es der Redaktion – und der Szene – bekannte Serien-Gründer, Investoren oder Business Angels, die Betroffene belästigen und ihr mit der Zerstörung ihrer Karriere drohen, wenn sich die jeweilige Person wehrt. 

Die Erfahrungen haben persönliche und wirtschaftliche Folgen

Solche Erfahrungen haben Auswirkungen – egal ob sie ein einziges Mal passieren oder alltäglich sind. Die Auswirkungen sind individuell. Sie sind persönlich und sie sind letztendlich auch wirtschaftlich. Business Angel Hansi Hansmann betonte beispielsweise im brutkasten-Interview Ende 2021 seinen Blick auf Gründungen in Österreich. “Wenn wir weibliche Gründer nicht stark genug unterstützen, berauben wir uns als Gesamtwirtschaft eines großen und wesentlichen Teils dessen, was möglich ist”, erkennt er. Dieses Potential auszunutzen, sollte eben auch der Wirtschaft ein Anliegen sein, denn wie Hansmann betont, habe Österreich in der Vergangenheit bereits viele Chancen in der Startup-Branche verpasst. Das Thema Gründerinnen wäre eine Chance für das Land und seine Hauptstadt, sich in einem Bereich zu spezialisieren, damit mehr Startups nach Wien kommen.

“Sodass Gründerinnen in Europa wissen, dass sie in Österreich bzw. in Wien als weibliche Founder gut behandelt werden. Schließlich ist der Hauptgrund, weshalb Frauen nicht gründen, dass sie sich in der Männerwelt schlecht behandelt fühlen.”

Beunruhigende Zahlen

Ein Reality-Check mit einem Blick auf Zahlen und Fakten ist hierzu vielsagend: Die Ergebnisse des Austrian Startup Monitors 2021 zeigen, wie groß das Problem ist: Knapp über 35 Prozent der Startups in Österreich haben zumindest eine Frau im Gründungsteam. Das ist jedes dritte Startup. Frauen ab 40 Jahren sind in der Startup-Welt weniger anzutreffen, während die Zahl der männlichen Gründer ab 50 Jahren mehr als doppelt so hoch ist (14,4 Prozent gegenüber 7,1 Prozent). Die Folgen einer toxischen und männerdominierten Startup-Welt spiegeln sich unverkennbar auch im stagnierenden Anteil an Startup-Gründerinnen in Österreich wider: Diese liegt bei nur 17 Prozent – und das unverändert seit drei Jahren.

Während diese Zahlen Frauen und Männer gleichermaßen beunruhigen, hören wir die Rufe nach Geschlechterquoten und Co. immer lauter werden. Genauer gesagt das Gebrüll von Männern, die für Jahrzehnte Frauen in den Hintergrund gedrängt haben und sich nun plötzlich für die Steigerung der Frauenquote auf sämtlichen Ebenen einsetzen. Während viele dieses Engagement für gute PR missbrauchen, sind die Motive anderer Männer noch fragwürdiger.

So viele Möglichkeiten sich falsch zu verhalten

Im Zuge dieser Erfahrungen tauchen immer wieder zwei sehr gefährliche Probleme auf: Erstens die Männer, die aktiv Grenzen überschreiten und zweitens die Männer, die passiv zusehen oder überhaupt nichts sehen. Zumindest einen dieser Punkte kann man ändern. Man kann für das Problem sensibilisiert werden. Man kann Teil der Veränderung sein. Man kann die Startup-Welt aktiv voranbringen und Erfolg auf mehreren Ebenen erreichen. Der brutkasten möchte Teil davon sein. Deshalb starten wir die Initiative #growrespect. 

Wir brauchen mehr Respekt in der Gesellschaft, mehr Respekt in der Businesswelt und mehr Respekt in der Startupszene. Bist du dabei? Dann denk mit. Hast du eine Erfahrung oder eine Beobachtung gemacht, die du mit uns (anonym) teilen möchtest? Dann wende dich an Cigdem und Carolin aus der brutkasten-Redaktion unter der E-Mail-Adresse [email protected].

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FlexCo-Halbjahresbilanz: vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml
vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml | (c) 42law / Armin Muratovic / AustrianStartups / Seedback

336 FlexCos wurde in Österreich im ersten Halbjahr 2024 gegründet, neun Unternehmen wurden in eine FlexCo umgewandelt. Demgegenüber stehen nur 19 neu gegründete bzw. umgewandelte AGs, aber ganze 6.539 GmbHs. Diese Zahlen sind dem in Kürze erscheinenden Aufsatz “Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee”* der unter anderem auf Startups spezialisierten Wiener Gesellschaftsrechtsexperten Keyvan und Rahim Rastegar zu entnehmen. Während die neue Gesellschaftsform die AG also bereits im ersten Halbjahr ihres Bestehens bei den Neugründungen deutlich hinter sich gelassen hat, scheint sie bei der GmbH weit davon entfernt zu sein.

“Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv”

Für Keyvan Rastegar ist gegenüber brutkasten dennoch klar: “Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv.” Die neue Gesellschaftsform werde gut angenommen und liege im Aufwärtstrend. Das zeige sich auch an einer Steigerung im Verhältnis zu GmbH-Gründungen vom ersten (1:26) zum zweiten Quartal (1:15). Dass – wenn es so weiter geht – die FlexCo in einem Jahr die AG bereits in absoluten Zahlen überholt haben wird, zeige aber vor allem “wie dringend die AG reformiert gehört”, so Rastegar.

“Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform”

Bekanntlich wurde die neue Gesellschaftsform mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Startups konzipiert. Dass sie in diesem Segment besonders gerne gewählt wird, bestätigt Hannah Wundsam, Co-Managing-Director von AustrianStartups, gegenüber brutkasten: “Grundsätzlich sehen wir, dass die FlexCo gut angenommen wird. Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform und die Tendenz steigt.” Es hätten auch bereits einige Umgründungen stattgefunden. Beim neuen Modell zur Mitarbeiterbeteiligung hingegen zeige sich, “dass das derzeitige Limit von maximal 100 Mitarbeiter:innen und das Alterslimit von zehn Jahren für viele etablierte Startups und Scaleups weniger attraktiv ist”, so Wundsam.

Setzt sich die FlexCo gegenüber der GmbH durch?

Aus all dem lässt sich also nicht ableiten, ob sich die FlexCo irgendwann gegenüber der GmbH als dominante Rechtsform durchsetzen wird. Wenn ja, könnte es länger dauern, wie ein internationaler und historischer Vergleich im Aufsatz der Rastegar-Brüder nahelegt. Demnach kann die Durchsetzung einer neuen Rechtsform mitunter sogar Jahrzehnte brauchen. “Es gibt aber auch ein paar internationale Beispiele, wo eine neue Kapitalgesellschaftsform die alte in kürzester Zeit überholt hat, rezent in Griechenland, wo es kein Jahr gedauert hat, oder auch seinerzeit die Englische private limited, wo es nur wenige Jahre gedauert hat”, so Keyvan Rastegar.

Hierzulande dürfte es dann doch nicht so schnell gehen. “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen. Das heißt, mit dem Status Quo Bias war sowieso zu rechnen”, sagt der Anwalt.

“Begriff und Gesellschaftsform gehören noch nicht zur Allgemeinbildung”

Es ist eine Erfahrung, die Gabriel Heiml im vergangenen halben Jahr persönlich gemacht hat. Sein Startup Seedback hat Anfang des Jahres das Rennen um die erste FlexCo überhaupt gemacht. “Was mir auffällt ist, dass der Begriff und die Gesellschaftsform noch nicht zur Allgemeinbildung gehören. Viele, die nicht in dieser Bubble unterwegs sind, kennen die FlexCo noch gar nicht. Da gibt es sicher noch Handlungsbedarf und braucht es Zeit, damit der Begriff einfach verstanden wird, wie es bei der GmbH der Fall ist”, sagt der Gründer.

Positive Resonanz auf FlexCo bei Kunden

Er sehe das aber neutral. Nachteile entstünden dadurch keine, meint Heiml: “Die Resonanz am Markt ist sehr positiv. Eine Sorge war ja, dass die Unbekanntheit der FlexCo eher für Unsicherheit und Fragezeichen bei Kunden sorgt. Defacto habe ich es bis jetzt gegenteilig erlebt. Die, die es kennen, fragen interessiert nach. Die, die es nicht kennen, fragen genau so interessiert nach und es ist meistens ein sehr positiver Gesprächseinstieg.” Deutsche Kunden würden gar “voller Neid zu uns herüberblicken”.

“Fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH”

Auch im operativen Bereich habe er bislang keine Nachteile bemerkt, sagt Heiml: “Da kann ich eigentlich gar nichts sagen”. Keyvan Rastegar, der sich schon in früheren Diskussionen als klarer FlexCo-Befürworter positioniert hat, sieht diese Sache eindeutig: “Es besteht klarer wissenschaftlicher Konsens, dass für die meisten Unternehmer die FlexCo fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH hat.”

Der einzige Nachteil, “der auch nicht immer ein Nachteil ist”, sei, dass man früher einen Aufsichtsrat einrichten muss, wenn man gewisse Schwellen erreicht. “Es spricht also fachlich fast immer alles dafür, eine FlexCo zu gründen und eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln – man kann auch vereinfacht sagen, dass die FlexCo eine deutlich bessere Version der GmbH ist”, so Rastegar. Diese könne alles, was eine GmbH könne, habe aber zusätzlich eine Reihe an optionalen Gestaltungsmöglichkeiten, die man ausnützen könne, aber nicht müsse.

“Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren”

An diesem Punkt hakt Startup-Anwalt Christof Strasser ein. Nach seiner Erfahrung aus dem vergangenen halben Jahr werden die neuen Möglichkeiten, die die FlexCo bietet, bislang kaum genutzt. “Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren. Sie wollen zwar eine FlexCo, weil es das neue ist, haben aber keine Zeit und keinen Nerv, tief ins Thema einzusteigen und die Möglichkeiten auszunutzen”, erzählt Strasser. Er habe sich die Gesellschaftsverträge von rund 80 FlexCos angesehen. “Nur zwei davon haben spezifische Möglichkeiten eingearbeitet. Die meisten haben eine GmbH-Satzung genutzt und ‘FlexCo’ drübergeschrieben”, so der Anwalt.

In seiner Arbeit habe er zuletzt ein Abflauen des Interesses gesehen. “Im ersten Quartal bist du nicht an der FlexCo vorbeigekommen, es gab einen starken Drang in die Richtung. Mittlerweile sagen wieder einige: ‘Ja, die FlexCo kennen wir, wollen aber trotzdem eine GmbH gründen”, erzählt Strasser.

Anwälte noch nicht genügend mit der neuen Unternehmensform vertraut

Mitunter dürfte die Entscheidung für die bewährte Gesellschaftsform aber auch an Strassers und Rastegars Kolleg:innen festzumachen sein. “Immer wieder hören wir, dass ein Grund, warum einige Startups weiterhin die GmbH bevorzugen, die Tatsache ist, dass manche Anwälte noch nicht genügend mit dieser neuen Unternehmensform vertraut sind, was zu Unsicherheiten in bestimmten Rechtsfragen führt”, sagt Hannah Wundsam.

Nicht alle Institutionen rasch bei der Umsetzung

Keyvan Rastegar sieht an mehreren Stellen Fortschritte, aber auch noch Aufholbedarf bei der FlexCo-Kompetenz. “Die Justiz hat zum Teil positiv überrascht. Technisch wurde die FlexCo im Großen und Ganzen eingepflegt und auch interne Schulungen sind forciert worden. Gleichzeitig ist die Anbindung der gesamten Wirtschaft ans Gerichtssystem in der Form, wie wir sie mit der doppelten und dreifachen Prüfung unternehmerischer Schritte haben, an sich nicht gut konzipiert und international nicht wettbewerbsfähig”, meint der Anwalt.

Die Wirtschaftskammer habe inzwischen ihre Neugründungsformulare adaptiert und berate Gründer:innen “tendenziell informiert”. “Die Kammern der freien Berufe haben auch schon erste Fortschritte erzielt, die FlexCo einzuordnen, hier bewegt sich noch einiges”, so Rastegar. Wo es noch am meisten hake, seien die Banken, “die generell beim Bürokratieabbau und raschen Wegen viel aufzuholen haben”. “Das beginnt bei der Eröffnung eines Bankkontos bei der Gründung, den fehlerbehafteten Bankbestätigungen, bis hin zur Bearbeitungsdauer bei Investitionen, gerade auch im EU-Inland von reputablen Investoren. Das hat auch mit echter Geldwäscheprüfung wenig zu tun”, so Rastegar.

Slowenisches Gesetz steht FlexCo-Gründung im Weg

Christof Strasser wiederum ist in seiner Arbeit auf ein sehr spezifisches FlexCo-Problem gestoßen. “Ein slowenisches Startup wollte eine Holding in Österreich errichten und die Anteile entsprechend einbringen. Nach dem slowenischen Gesetz war die Einbringung steuerneutral aber nur in einer GmbH oder AG möglich, weil nur die konkret im Gesetzestext genannt wurden”, erzählt der Anwalt. Das Gesetz in Slowenien müsste also in diesem Fall geändert werden, was jenseits der Grenze keine Priorität habe. Das sei nicht nur beim südlichen Nachbarland der Fall. “Man könnte dann eine GmbH gründen und im nächsten Schritt in eine FlexCo umwandeln. Aber dadurch entstehen weitere Kosten – das macht keinen Sinn”, so Strasser.

Mitarbeiter:innenbeteiligung: “Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”

Auch bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung in Form von Unternehmenswert-Anteilen in der FlexCo sieht der Anwalt noch Hürden. “Wir haben derzeit mehrere Umwandlungsprojekte von GmbH zu FlexCo am Laufen. Das sind Unternehmen, die Investoren und viele Mitarbeiter haben und sich wirklich dafür interessieren, die Vorteile der FlexCo zu nutzen. Die Projekte laufen seit April, seit Mai arbeiten wir konkret an den ersten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Es zeigt sich: Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”, sagt Strasser.

Er selbst habe vor zehn Jahren das bisher übliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell in Österreich, den Phantom-Stock-Plan, entwickelt. “Das lässt sich inzwischen innerhalb von 20 Minuten umsetzen. Die Unternehmenswert-Anteile in der FlexCo sind dagegen momentan noch ein großes Projekt”, meint der Jurist. Es werde noch länger dauern, bis das zum standardisierten Produkt werde, schätzt er. “Aber macht ja nur dann Spaß, wenn wir dem Klienten fertiges Produkt schicken können und der oder die CEO für die Mitarbeiterbeteiligung nur mehr ein paar Unterschriften setzen muss. Da sind wir noch nicht”, so Strasser.

“Zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur zu verwenden”

Keyvan Rastegar spricht sich jedenfalls klar für das Modell der Unternehmenswert-Anteile aus. Es gebe nach wie vor eine Vielfalt an Standpunkten am Markt, erläutert der Anwalt. Manche fänden, dass virtuelle Programme oder Substanzgenussrechte immer noch besser seien, “weil sie hoffen, dass das im rechtsfreien Raum passiert”.

Für ihn ist aber klar: “Mir scheint es zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur der Unternehmenswert-Anteile zu verwenden, die zwar Nachteile hat und verbessert gehört, aber umgekehrt einige Nachteile der alten Modelle nicht hat, beginnend mit der steuerlichen Rechtsunsicherheit und bilanziellen Abgrenzungsfragen.” Im Abgabenänderungsgesetz 2024 sei nun zudem die Möglichkeit geschaffen worden, die virtuellen Programme in das neue Modell umzuwandeln. “Ob die Finanzverwaltung danach noch die alten Modelle undifferenziert prüft, wird sich noch zeigen”, meint Rastegar.

Gabriel Heiml hat dieses Prozedere mit Seedback noch vor sich. “Wir haben noch keine Mitarbeiter beteiligt, haben das aber vor”, sagt er. Ende 2024 oder Anfang 2025 soll es soweit sein. Über seine Erfahrungen damit, will er brutkasten dann erzählen, verspricht der Gründer.


* Keyvan Rastegar/ Rahim Rastegar, Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee, DJA 2024 H 3 (in Druck)

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