26.08.2022

Innovationsbremse sexuelle Belästigung: Es wird nicht besser, wenn ihr wegschaut

Mit #growrespect starten wir eine Initiative, die sexuelle Belästigung und Diskriminierungen in der Business- und Startup-Welt thematisiert. Für mehr Respekt in der Szene muss über dieses Problem gesprochen werden - denn es ist weiter verbreitet als man denkt. Oder wenn wir ehrlich sind: Ist es uns nicht schon längst bekannt?
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Cigdem Elikci und Carolin Rainer über die Initiative #growrespect: Sexuelle Belästigung und Sexismus in der Business-Welt betrifft auch die Startup-Szene
Cigdem Elikci und Carolin Rainer über die Initiative #growrespect: Sexuelle Belästigung und Sexismus in der Business-Welt betrifft auch die Startup-Szene
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Sexuelle Belästigung, Übergriffe und Sexismus – diese Erfahrungen prägen die Arbeitswelt von Frauen. Egal ob weibliche Angestellte, Founder oder Investorinnen – die Betroffenen haben viele Gesichter und machen deutlich: Dieses strukturelle Problem macht auch vor der Startup-Szene, die sich gerne besonders offen und liberal gibt, keinen Halt. Dabei ist das Spektrum breit, die Grenze ist keine gerade Linie und dennoch sehr klar. Wenn man arbeitet, geht es um Business. Nicht um die Kleidung, die man trägt und was man damit “bezwecken” könnte. Nicht um das Dating- oder Sex-Leben, das mehr oder weniger subtil ständig Thema ist. Und auch bei Fragen reicht die Antwort in Worten aus, man muss sie einem nicht in die Hüfte reiben.

Startups und deren Arbeitsumfeld lösen verschiedenste Assoziationen aus. In erster Linie stehen sie für eine junge, dynamische und moderne Arbeitswelt. Auch negative Bilder kommen nicht zu kurz: Klassischerweise werden sie mit unsicheren Arbeitsplätzen, einer schlechten Organisation und einer miserablen Bezahlung assoziiert. Ob all diese Punkte immer der Realität entsprechen, ist fraglich. Aber nicht zuletzt sind es der Redaktion – und der Szene – bekannte Serien-Gründer, Investoren oder Business Angels, die Betroffene belästigen und ihr mit der Zerstörung ihrer Karriere drohen, wenn sich die jeweilige Person wehrt. 

Die Erfahrungen haben persönliche und wirtschaftliche Folgen

Solche Erfahrungen haben Auswirkungen – egal ob sie ein einziges Mal passieren oder alltäglich sind. Die Auswirkungen sind individuell. Sie sind persönlich und sie sind letztendlich auch wirtschaftlich. Business Angel Hansi Hansmann betonte beispielsweise im brutkasten-Interview Ende 2021 seinen Blick auf Gründungen in Österreich. “Wenn wir weibliche Gründer nicht stark genug unterstützen, berauben wir uns als Gesamtwirtschaft eines großen und wesentlichen Teils dessen, was möglich ist”, erkennt er. Dieses Potential auszunutzen, sollte eben auch der Wirtschaft ein Anliegen sein, denn wie Hansmann betont, habe Österreich in der Vergangenheit bereits viele Chancen in der Startup-Branche verpasst. Das Thema Gründerinnen wäre eine Chance für das Land und seine Hauptstadt, sich in einem Bereich zu spezialisieren, damit mehr Startups nach Wien kommen.

„Sodass Gründerinnen in Europa wissen, dass sie in Österreich bzw. in Wien als weibliche Founder gut behandelt werden. Schließlich ist der Hauptgrund, weshalb Frauen nicht gründen, dass sie sich in der Männerwelt schlecht behandelt fühlen.”

Beunruhigende Zahlen

Ein Reality-Check mit einem Blick auf Zahlen und Fakten ist hierzu vielsagend: Die Ergebnisse des Austrian Startup Monitors 2021 zeigen, wie groß das Problem ist: Knapp über 35 Prozent der Startups in Österreich haben zumindest eine Frau im Gründungsteam. Das ist jedes dritte Startup. Frauen ab 40 Jahren sind in der Startup-Welt weniger anzutreffen, während die Zahl der männlichen Gründer ab 50 Jahren mehr als doppelt so hoch ist (14,4 Prozent gegenüber 7,1 Prozent). Die Folgen einer toxischen und männerdominierten Startup-Welt spiegeln sich unverkennbar auch im stagnierenden Anteil an Startup-Gründerinnen in Österreich wider: Diese liegt bei nur 17 Prozent – und das unverändert seit drei Jahren.

Während diese Zahlen Frauen und Männer gleichermaßen beunruhigen, hören wir die Rufe nach Geschlechterquoten und Co. immer lauter werden. Genauer gesagt das Gebrüll von Männern, die für Jahrzehnte Frauen in den Hintergrund gedrängt haben und sich nun plötzlich für die Steigerung der Frauenquote auf sämtlichen Ebenen einsetzen. Während viele dieses Engagement für gute PR missbrauchen, sind die Motive anderer Männer noch fragwürdiger.

So viele Möglichkeiten sich falsch zu verhalten

Im Zuge dieser Erfahrungen tauchen immer wieder zwei sehr gefährliche Probleme auf: Erstens die Männer, die aktiv Grenzen überschreiten und zweitens die Männer, die passiv zusehen oder überhaupt nichts sehen. Zumindest einen dieser Punkte kann man ändern. Man kann für das Problem sensibilisiert werden. Man kann Teil der Veränderung sein. Man kann die Startup-Welt aktiv voranbringen und Erfolg auf mehreren Ebenen erreichen. Der brutkasten möchte Teil davon sein. Deshalb starten wir die Initiative #growrespect. 

Wir brauchen mehr Respekt in der Gesellschaft, mehr Respekt in der Businesswelt und mehr Respekt in der Startupszene. Bist du dabei? Dann denk mit. Hast du eine Erfahrung oder eine Beobachtung gemacht, die du mit uns (anonym) teilen möchtest? Dann wende dich an Cigdem und Carolin aus der brutkasten-Redaktion unter der E-Mail-Adresse [email protected].

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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