03.08.2018

Senitec: Dornbirner SafetyTech-Startup muss Insolvenz anmelden

Mit einem Blinker-System für Fahrrad-Fahrer und andere Outdoor-Sportler wollte das Vorarlberger Startup Senitec (Seniturn) durchstarten. Nun steht die Anmeldung der Insolvenz kurz bevor. Betroffen sind unter anderem 105 Conda-InvestorInnen.
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Senitec (Seniturn)-Gründer Daniel Leeb - Startup-Insolvenz
©go biq communication: Senitec (Seniturn)-Gründer Daniel Leeb

Es ist schon recht dunkel draußen. Eine Fahrrad-Fahrerin biegt ab, ein Autofahrer sieht das zu spät – es kommt zum Unfall. Es ist ein Horrorszenario für beide Beteiligten, dass der Dornbirner Gründer Daniel Leeb mit seinem Produkt verhindern wollte: Ein Blinker für Fahrrad-Fahrer und andere Outdoor-Sportler, der beim klassischen Ausstrecken der Hand automatisch einsetzt. Mit seinem Startup Senitec (später Seniturn) konnte Leeb im Jahr 2015 in der Puls4-Sendung 2 Minuten 2 Millionen überzeugen – die fünf Jury-Mitglieder wollten je 10.000 Euro Kapital für insgesamt zehn Prozent des Unternehmens zuschießen. In den öffentlich einsehbaren Firmendaten sind sie aber nicht als Anteilseigner gelistet.

“Heftiger Tiefschlag aus eigenen Reihen”

Im gleichen Jahr gab es auch eine erfolgreiche Kampagne auf der Crowdinvesting-Plattform Conda. Dort kamen von 105 InvestorInnen insgesamt 117.900 Euro – das Funding-Ziel wurde damit fast doppelt erreicht. Die CrowdinvestorInnen werden ihre Nachrangdarlehen allerdings nicht zurückgezahlt bekommen. Denn wie Gründer Leeb heute in einer Mail an Gläubiger, die dem Brutkasten vorliegt, mitteilte, wird Senitec (Seniturn) Insolvenz anmelden. “Ich bedauere zutiefst ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aus eigenen Reihen einen sehr heftigen Tiefschlag erfahren mussten. Dieser hat so gravierende Auswirkungen auf uns dass wir uns finanziell nicht mehr von dem Schaden erholen können. Deshalb werden wir die Insolvenz des Unternehmens einreichen”, schreibt er.

Senitec-Gründer Leeb: “Es geht mir nicht um die fünf Jahre meines Lebens”

Was es mit dem “Tiefschlag” auf sich hat geht aus der Mail nicht genau hervor. Etwas kryptisch erteilt Leeb den Tipp: “Hinterfragt manchmal die Personen die euch nahe stehen, denn die hat man meistens nicht auf dem Schirm”. Der Gründer wirkt im Text merkbar gebrochen. “Es geht mir nicht um die fünf Jahre meines Lebens in denen ich meine ganze Zeit, mein ganzes Geld und meine Leidenschaft in das Produkt gesteckt habe – ich bedaure am meisten dass nun niemand mehr mein Sicherheitsprodukt kaufen kann um sich im Straßenverkehr besser schützen zu können. Denn die Sicherheit ist unser wichtigstes Gut”, schreibt er.

Erhöhtes Insolvenz-Risiko bei Crowdinvesting mit Nachrangdarlehen?

Es ist nicht die erste Startup-Insolvenz dieses Jahr. Erst kürzlich musste auch das Bier-Startup NIXE einen entsprechenden Antrag stellen. Auch dieses hatte eine erfolgreiche Conda-Kampagne hinter sich. Dass sich gerade unter Startups, die Crowdinvesting-Modelle in Anspruch genommen haben (etwa auch Neovoltaic vergangenes Jahr), die Insolvenzen häufen, ist kein Zufall. Im Gegensatz zu klassischem Investmentkapital, das als Eigenkapital volles Ausfallsrisiko für die InvestorInnen bringt, ist Crowdinvesting-Kapital (das hierzulande üblicherweise in Form von Nachrangdarlehen vergeben wird), Fremdkapital. Kann es nicht zurückgezahlt werden, muss Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz angemeldet werden. Die Crux für AnlegerInnen: Wie der Name schon sagt werden Nachrangdarlehen bei der Rückzahlung durch Mittel aus der Konkursmasse nachrangig behandelt. Im Falle einer Insolvenz ist das Geld also üblicherweise weg.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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