12.08.2022

Salzburger Startup ermöglicht das tageweise Mieten von privaten Seegrundstücken

Das Startup "Platz am See" bietet eine Plattform, auf der private Seegrundstücke tageweise gemietet werden können. Mit seiner Idee möchte Gründer und FH-Student Julian Horngacher Nutzer:innen den Zugang zu leerstehenden privaten Badeplätzen ermöglichen.
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Julian Horngacher hat das Startup „Platz am See“ gegründet | (c) Platz am See

Rund 82 Prozent der Seegrundstücke an den österreichischen Seen ist in Privatbesitz. Oftmals stehen die Grundstücke über Wochen leer, da ihre Eigentümer:innen sie nur an bestimmten Tagen nützen können. Auf anderen Seite wiederum gibt es Personen, die sich den Kauf derartiger Grundstücke niemals leisten können, jedoch auch gerne einmal fernab von überfüllten Schwimmbädern in den Genuss eines privaten Seegrundstücks kommen möchten.

“Platz am See” verfolgt Sharing Economy Ansatz

Das Salzburger Startup “Platz am See” rund um den 23-Jährige Salzburger Gründer Julian Horngacher möchte diese beiden Gruppen nun über eine neue Online-Plattform zusammenbringen. Die Idee dazu kam dem Student der FH Salzburg während eines Österreich Urlaubs. “Wir wollten unbedingt ans Wasser und haben dabei festgestellt, dass die Strandbäder sehr überlaufen waren. Da kam uns die Idee, private Seegrundstücke tageweise zu mieten“, so der Jungunternehmer. Im Rahmen seines Studiums entwickelte er die Idee weiter und gründete schlussendlich mit Unterstützung des FHStartup Center und der Initiative Startup Salzburg sein eigenes Unternehmen.

(c) Screenshot “Platz am See”

Auf der Online-Plattform können private Seegrundstücke tageweise gemietet werden. Ziel ist es, die Leerzeit der Seegrundstücke zu nutzen. “Die Besitzer:innen sagen uns, wann das Grundstück gemietet werden kann und wann sie es selbst nutzen möchten. Um den Rest kümmern wir uns“, erklärt FH-Student Julian Horngacher, Gründer von Platz am See. Die Plattform ist nun seit sieben Wochen online, die ersten 50 Buchungen sind bereits erfolgt.

Seegrundstücke mieten: 50 und 160 Euro pro Tag

Die individuellen Badeplatzregeln sowie der „Badetag-Kodex“ geben klare Regeln in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks vor. Probleme mit Müll oder dem sauberen Hinterlassen des Grundstücks sollen dadurch vermieden werden. Zudem wird angegeben, wie viele Personen am Grundstück erlaubt sind.

Aktuell werden auf der Plattform sechs unterschiedliche Grundstücke angeboten, die zwischen 50 und 160 Euro inklusive Servicegebühr pro Tag kosten. Darunter finden sich Grundstücke beispielsweise am Mondsee, Attersee oder Wallersee.

In Zukunft soll das Angebot noch erweitert werden – beispielsweise mit dem Verleih von Sportartikeln, dem Zubuchen von Lunch-Paketen, oder einem Gartenpflegeservice für die Grundstückseigentümer. “Dies wollen wir gemeinsam mit Anbietern aus der Region umsetzen, um so die regionale Wertschöpfung und die damit verbundene Relokalisierung zu fördern”, so Horngacher abschließend.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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