03.04.2019

Sebastian Kurz über die neue Digitalsteuer: „Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit.“

Die Regierung hat heute die Einführung einer Digitalsteuer in Österreich beschlossen. Nach dem Ministerrat äußerte sich Bundeskanzler Sebastian Kurz zum Alleingang.
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Kurz spricht über Digitalsteuer
(c) Screenshot/Bundeskanzleramt

Auf EU-Ebene ist das Projekt einer einheitlichen Digitalsteuer gescheitert, nun wird Österreich die steuerlichen Maßnahmen vorerst im Alleingang auf nationaler Ebene einführen.

Der Grund dafür ist, dass es bisher laut Bundeskanzler Sebastian Kurz eine „sehr starke Ungleichbehandlung in der Wirtschaft gibt“: Unternehmen der Old Economy werden europaweit im Schnitt mit 20 bis 25 Prozent besteuert, digitale Unternehmen hingegen nur mit zehn Prozent, sagt Kurz am Mittwoch in der Presskonferenz nach dem Minsterrat.

Drei Maßnahmen der Digitalsteuer

Dies liegt daran, dass das Steuerrecht aus einer Zeit stammt, in der US-Konzerne wie Google und Facebook noch nicht so stark waren, wie sie heute sind. Nun hat die Regierung dieses Paket geschnürt, dass laut Kurz „ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit ist.“

Konkret sollen jene Unternehmen eine Werbeabgabe in Höhe von fünf Prozent zahlen, deren weltweiter Umsatz über 750 Millionen Euro liegt – also vor allem Konzerne wie Google und Facebook. Plattformen wie Airbnb müssen außerdem ihre Buchungen offenlegen und ebenso Steuern zahlen wie herkömmliche Hoteliers. Drittens gilt im Handel die Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Euro. „die bisherige Regelung hatte Betrug Tür und Tor geöffnet“, sagt Kurz. Die Maßnahmen gelten ab dem Jahr 2020.

+++Die Maßnahmen im Detail und die Auswirkungen für Startups+++

Österreich ist das erste Land in der EU, das die besagte Digitalsteuer einführt. Laut Kurz denkt aber auch Frankreich über eine derartige Steuer nach. „Es ist ein Vorzeigeprojekt in der EU“, sagt Kurz: Man erwarte, dass viele weitere Länder Österreichs Beispiel folgen werden.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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