25.08.2022

Seasy: Millioneninvestment u.a. von GoStudent-Gründern für Grazer Segel-Startup

Monate nach der Ausstrahlung der Sendung schließt Seasy aus Graz seine Kapitalrunde mit drei 2 Minuten 2 Millionen-Investoren ab - und erweitert diese noch deutlich.
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Seasy - vlnr. Lucas Unterweger (CCO), Niklas Baumgartner (CEO), Daniel Machacek (CMO)
vlnr. Lucas Unterweger (CCO), Niklas Baumgartner (CEO), Daniel Machacek (CMO) | (c) Seasy

150.000 Euro sagten Felix Ohswald, Alexander Schütz und Hans Peter Haselsteiner dem Grazer Startup Seasy in einer diesen Mai ausgestrahlten Folge von 2 Minuten 2 Millionen zu – der brutkasten berichtete. Bis zum Abschluss des Deals dauerte es nun offenbar doch etwas länger. Wie das Startup in einer Aussendung von heute verkündet, holte es sich von den genannten und noch weiteren Investoren einen insgesamt siebenstelligen Betrag. Hinzu kamen neben GoStudent-Co-Founder Gregor Müller auch die Bestandsinvestoren Business-Angel Oliver Sikora und die Salzburger Next Floor sowie eine Förderung durch die FFG.

Seasy als „Airbnb für Segler:innen“

Das selbsternannte „Airbnb für Segler:innen“ zeigt diesen und auch anderen Bootsfahrer:innen mit Hilfe von Weltraum-Technologie (wodurch das Startup auch im ESA-Inkubator BIC unterkam) freie Anlegeplätze in Marinas. „Der Kern ist eine Vernetzungsplattform zwischen Seglern und Marinas für die Buchungen, ähnlich wie bei Airbnb und das oft auch sehr kurzfristig und denkbar einfach. Bei uns kommt man mit drei Klicks zum Liegeplatz mit Bestpreis-Garantie“, erklärt Seasy-Gründer Niklas Baumgartner, der das Unternehmen gemeinsam mit Daniel Machacek (CMO) und Lucas Unterweger (CCO) führt.

Starke Steigerung von erster Saison 2021 auf 2022

Zuletzt sei eine starke Steigerung gelungen, heißt es von Seasy. Nach rund 5.000 Liegeplatz-Buchungen im Sommer 2021 – der ersten Saison für das Unternehmen – werde man diesen Sommer mehr als 10.000 erreichen. Auch die aktiven User auf der Plattform seien jetzt mit bald 200.000 schon drei Mal so viele wie im Vorjahr. Nach dem Start in den drei Märkten Kroatien, Griechenland und Italien vergangenes Jahr kamen bereits fünf weitere Länder – Spanien, Slowenien, Zypern, Montenegro und die Türkei – hinzu. In Portugal, Frankreich und England erfolge der Start „demnächst“. Nach 200 Marinas in der ersten Saison komme man heuer bald auf 1000 gelistete Marinas.

GoStudent-Gründer Müller: „Komme selbst aus einer Segler-Familie“

„Der Segel- und Yacht-Markt boomt seit Jahren. Dabei hat mich das Team von Seasy überzeugt und auch spätestens mit den Rekordzahlen dieses Sommers bewiesen, dass sie auf diesem Markt erfolgreich sein können“, kommentiert hans Peter Haselsteiner sein Investment. Gregor Müller meint: „Niklas Baumgartner ist ein unglaublich leidenschaftlicher und engagierter Unternehmer. Ich komme selbst aus einer Segler-Familie und deswegen liegt mir das Thema natürlich besonders am Herzen“.

Bald soll „Google Maps für Segler:innen“ folgen

Gründer Baumgartner erklärt: „Nächstes Ziel für Seasy ist der Markteintritt im gesamten europäischen Mittelmeerraum, gefolgt von der europäischen Küste. Ist das einmal geschafft, wollen wir mit einer weiteren Runde möglichst schnell am US-Markt und global Fuß fassen und skalieren“. Außerdem stünde auch produktseitig einige bevor: „Für die kommenden zwei Saisonen 2023 und 2024 dürfen sich unsere User dann noch einmal über ein gewaltiges Upgrade freuen, mit dem wir uns, gerade was die Funktionalitäten angeht, auf ein völlig neues Level heben werden. Stichwort – Google Maps für Segler, mehr darf ich leider noch nicht sagen“.

Seasy auf den Spuren von Zizoo

Neben Graz betreibt Seasy bereits einen Standort in Linz. Zwei weitere in Wien und Bratislava sollen bald folgen. Auch dem größten Kundenmarkt Deutschland wolle man sich schon bald verstärkt widmen, heißt es in der Aussendung. Es ist übrigens nicht das einzige heimische Segel-Startup. Das in Wien gegründete unternehmen Zizoo, das seinen operativen Sitz in Berlin hat, holte sich unlängst ein achtstelliges Investment – der brutkasten berichtete.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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