09.05.2022

Schramböck tritt zurück: Ein Fazit zur Startup-Politik

Margarete Schramböck tritt offziell als Wirtschaftsministerin zurück. In der Startup-Politik zeigte sie viel Wohlwollen, aber wenig Durchsetzungskraft. Eine Einordung.
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Im April 2018 lud Margarete Schramböck zum
Im April 2018 lud Margarete Schramböck zum "Startup-Frühstück" ins Ministerium und punktete damit in der Community, doch die Harmonie währte nicht lange | (c) Christian Lendl
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Eine Affinität zur Digitalisierung war bei Margarete Schramböck als ehemalige A1 CEO keine Überraschung, als sie Ende 2017 in der türkis-blauen Regierung ihr Amt als Wirtschaftsministerin antrat. Ob sie das Thema Startups genau so wichtig nehmen würde, wie ihr Vorgänger Harald Mahrer, der damals gerne mit einem T-Shirt „No sleep till Gründer-Land Nr. 1“ auftrat, war aber nicht gleich klar.

Schon bald machte sich die neue Ministerin daran, zu zeigen, dass ihr das Thema tatsächlich wichtig ist. Wenige Tage nach ihrer Angelobung gab sie dem brutkasten erstmals ein Statement zum Thema. Es sollten noch sehr viele brutkasten-Interviews folgen – zeitweise schon so viele, dass in der Szene darüber gewitzelt wurde. Zugleich freute man sich aber auch über die Aufmerksamkeit der Ministerin. Einige Monate nach dem türkis-blauen Regierungsstart, folgte mit dem ersten „Startup-Frühstück“ auch eine sehr deutliche Message direkt an die Kern-Community: Es wird nicht nur für Fotos posiert sondern auch zugehört. Das kam gut an.

Mehrere Krisen und kein Platz für Startup-Politik

Doch für viele in der per se ungeduldigen Startup-Welt, für die sich ein Jahr wie eine Ewigkeit anfühlt, folgten schon damals den Worten zu langsam und zu wenige Taten. Und dann begann alles, so richtig schwierig zu werden. Zunächst stoppte die Ibiza-Krise einige bereits begonnene Prozesse. Und nachdem in der Übergangsregierung von Brigitte Bierlein naturgemäß nicht viel neues gekommen war, schlug in Schramböcks zweiter Amtszeit die nächste große Katastrophe zu: Das türkis-grüne Regierungsprogramm, das von der Szene durchaus positiv aufgenommen worden war, musste schon wenige Wochen nach der Angelobung der Regierung wegen der Coronakrise hintangestellt werden.


Schramböck-Rücktritt 2022 per Video-Statement

Nach fast fünf Jahren Politik lege ich heute mein Amt als Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin zurück. Mein Ziel war es immer, den Wirtschaftsstandort zu attraktivieren und für die Menschen in diesem Land bestmöglich zu arbeiten. Es war mir eine Freude, die Zukunft dieses großartigen Landes mitzugestalten. Danke an alle für die gute Zusammenarbeit!

Posted by Margarete Schramböck on Monday, May 9, 2022

Die Zeit, in der Funktionierendes verwaltet und Neues ausprobiert werden konnte, war vorerst vorbei. Nun musste Krisenpolitik her. Und in der spielten Startups eine untergeordnete Rolle. Das war enttäuschend für die Szene, aber mit Blick auf das Ganze durchaus nachvollziehbar. Denn viele Startups waren eben – ganz wie es das Klischee will – agil und wendig und fanden schnell einen Weg, Krisengewinner zu werden. Sie mussten eben nicht gerettet werden, während ganze Branchen, die volkswirtschaftlich eine zentrale Rolle spielen, ohne Unterstützung nicht überlebt hätten.

Mit der Ankündigung eines eigenen Startup-Hilfspakets und der Vorstellung eines Startup-Bauftragten des Ministeriums samt Startup-Komitee, nur wenige Wochen nach Beginn der Krise, kam nochmal ein vermeintlicher Lichtblick. Doch Beauftragter und Komitee traten, obwohl direkt der Community entstammend, lange nicht als kräftige Stimme in Erscheinung. Mit dem beliebten, aber retrospektiv nur bedingt treffsicheren Covid-Startup-Hilfsfonds war es bekanntlich nach dem ersten Durchgang vorbei. Und den „Runway-Fonds“ gibt es bis heute nicht – man hat ihn wohl, ohne das je offiziell zu kommunizieren, unter den Tisch fallen lassen.

Wie man immer wieder bei Insidern heraushören konnte, scheiterte es hier nicht an Schramböck sondern daran, dass keine Budgets bereitgestellt wurden. Ein mäßiger Eindruck bleibt freilich: Wirklich hart dafür gekämpft dürfte die Ministerin nicht haben. Zumindest – und das gilt für gesamte Zeit im Amt – konnte sie ihre Punkte innerhalb der Regierung nicht ausreichend durchsetzen.

Das hat sich nach dem Abtritt von Sebastian Kurz tendenziell sogar noch verschlechtert. Darüber können auch die Fortschritte in der Startup-Politik in den vergangenen Monaten in Form von – immerhin – Gesetzesentwürfen nicht hinwegtäuschen. Denn erstens wurden in diesen Entwürfen bekanntlich zentrale Anliegen der Szene nicht aufgenommen und zweitens spielte das Wirtschaftsministerium weder bei neuer Rechtsform, noch bei Rot-Weiß-Rot-Karte die Hauptrolle, schlicht weil die Zuständigkeiten anders gelagert sind.

Margarete Schramböck: Ernüchternde Bilanz, aber Luft nach unten

Das hier immer wieder zitierte Policy Dashboard von AustrianStartups brachte vor etwa einem Jahr eine ernüchternde Bilanz in quantifizierter Form: Wirklich erfüllt wurden von der türkis-grünen Regierung seit ihrem Antritt nur drei von 34 Forderungen, welche die Startup-Organisationen knapp vor deren Antritt (wieder einmal) zu Papier gebracht hatte. Ein im Herbst angekündigtes „Gründer:innen-Paket“ scheint, wie erwähnt, langsam angegangen zu werden, aber bislang eher vom Justiz-Ressort ausgehend.

Was bleibt von Margarete Schramböcks Startup-Politik? Auf dem Papier nicht viel. Zwar gibt es ein paar neue Gesetze, einige große Punkte schafften es zum Entwurf oder gingen zumindest in die Ausarbeitung im Ministerium mit noch ungewissem Ausgang. Bei anderen ganz zentralen Anliegen der Community allerdings passierte überhaupt nichts. Auf der Plus-Seite bleibt eine in der öffentlichen Wahrnehmung gefestigte Position der Startup-Community als politisch relevante Gruppe. Dazu hat Margarete Schramböck mit ihren Worten, denen leider zu wenige Taten folgten und der Einführung von Startup-Beauftragtem und Startup-Komitee beigetragen. Das etwas besseres nachkommt, ist leider keineswegs sicher – bei aller gerechtfertigten Kritik an der Arbeit von Margarete Schramböck gibt es letztlich auch noch Luft nach unten.

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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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