09.05.2022

Schramböck tritt zurück: Ein Fazit zur Startup-Politik

Margarete Schramböck tritt offziell als Wirtschaftsministerin zurück. In der Startup-Politik zeigte sie viel Wohlwollen, aber wenig Durchsetzungskraft. Eine Einordung.
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Im April 2018 lud Margarete Schramböck zum
Im April 2018 lud Margarete Schramböck zum "Startup-Frühstück" ins Ministerium und punktete damit in der Community, doch die Harmonie währte nicht lange | (c) Christian Lendl
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Eine Affinität zur Digitalisierung war bei Margarete Schramböck als ehemalige A1 CEO keine Überraschung, als sie Ende 2017 in der türkis-blauen Regierung ihr Amt als Wirtschaftsministerin antrat. Ob sie das Thema Startups genau so wichtig nehmen würde, wie ihr Vorgänger Harald Mahrer, der damals gerne mit einem T-Shirt “No sleep till Gründer-Land Nr. 1” auftrat, war aber nicht gleich klar.

Schon bald machte sich die neue Ministerin daran, zu zeigen, dass ihr das Thema tatsächlich wichtig ist. Wenige Tage nach ihrer Angelobung gab sie dem brutkasten erstmals ein Statement zum Thema. Es sollten noch sehr viele brutkasten-Interviews folgen – zeitweise schon so viele, dass in der Szene darüber gewitzelt wurde. Zugleich freute man sich aber auch über die Aufmerksamkeit der Ministerin. Einige Monate nach dem türkis-blauen Regierungsstart, folgte mit dem ersten “Startup-Frühstück” auch eine sehr deutliche Message direkt an die Kern-Community: Es wird nicht nur für Fotos posiert sondern auch zugehört. Das kam gut an.

Mehrere Krisen und kein Platz für Startup-Politik

Doch für viele in der per se ungeduldigen Startup-Welt, für die sich ein Jahr wie eine Ewigkeit anfühlt, folgten schon damals den Worten zu langsam und zu wenige Taten. Und dann begann alles, so richtig schwierig zu werden. Zunächst stoppte die Ibiza-Krise einige bereits begonnene Prozesse. Und nachdem in der Übergangsregierung von Brigitte Bierlein naturgemäß nicht viel neues gekommen war, schlug in Schramböcks zweiter Amtszeit die nächste große Katastrophe zu: Das türkis-grüne Regierungsprogramm, das von der Szene durchaus positiv aufgenommen worden war, musste schon wenige Wochen nach der Angelobung der Regierung wegen der Coronakrise hintangestellt werden.


Schramböck-Rücktritt 2022 per Video-Statement

Nach fast fünf Jahren Politik lege ich heute mein Amt als Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin zurück. Mein Ziel war es immer, den Wirtschaftsstandort zu attraktivieren und für die Menschen in diesem Land bestmöglich zu arbeiten. Es war mir eine Freude, die Zukunft dieses großartigen Landes mitzugestalten. Danke an alle für die gute Zusammenarbeit!

Posted by Margarete Schramböck on Monday, May 9, 2022

Die Zeit, in der Funktionierendes verwaltet und Neues ausprobiert werden konnte, war vorerst vorbei. Nun musste Krisenpolitik her. Und in der spielten Startups eine untergeordnete Rolle. Das war enttäuschend für die Szene, aber mit Blick auf das Ganze durchaus nachvollziehbar. Denn viele Startups waren eben – ganz wie es das Klischee will – agil und wendig und fanden schnell einen Weg, Krisengewinner zu werden. Sie mussten eben nicht gerettet werden, während ganze Branchen, die volkswirtschaftlich eine zentrale Rolle spielen, ohne Unterstützung nicht überlebt hätten.

Mit der Ankündigung eines eigenen Startup-Hilfspakets und der Vorstellung eines Startup-Bauftragten des Ministeriums samt Startup-Komitee, nur wenige Wochen nach Beginn der Krise, kam nochmal ein vermeintlicher Lichtblick. Doch Beauftragter und Komitee traten, obwohl direkt der Community entstammend, lange nicht als kräftige Stimme in Erscheinung. Mit dem beliebten, aber retrospektiv nur bedingt treffsicheren Covid-Startup-Hilfsfonds war es bekanntlich nach dem ersten Durchgang vorbei. Und den “Runway-Fonds” gibt es bis heute nicht – man hat ihn wohl, ohne das je offiziell zu kommunizieren, unter den Tisch fallen lassen.

Wie man immer wieder bei Insidern heraushören konnte, scheiterte es hier nicht an Schramböck sondern daran, dass keine Budgets bereitgestellt wurden. Ein mäßiger Eindruck bleibt freilich: Wirklich hart dafür gekämpft dürfte die Ministerin nicht haben. Zumindest – und das gilt für gesamte Zeit im Amt – konnte sie ihre Punkte innerhalb der Regierung nicht ausreichend durchsetzen.

Das hat sich nach dem Abtritt von Sebastian Kurz tendenziell sogar noch verschlechtert. Darüber können auch die Fortschritte in der Startup-Politik in den vergangenen Monaten in Form von – immerhin – Gesetzesentwürfen nicht hinwegtäuschen. Denn erstens wurden in diesen Entwürfen bekanntlich zentrale Anliegen der Szene nicht aufgenommen und zweitens spielte das Wirtschaftsministerium weder bei neuer Rechtsform, noch bei Rot-Weiß-Rot-Karte die Hauptrolle, schlicht weil die Zuständigkeiten anders gelagert sind.

Margarete Schramböck: Ernüchternde Bilanz, aber Luft nach unten

Das hier immer wieder zitierte Policy Dashboard von AustrianStartups brachte vor etwa einem Jahr eine ernüchternde Bilanz in quantifizierter Form: Wirklich erfüllt wurden von der türkis-grünen Regierung seit ihrem Antritt nur drei von 34 Forderungen, welche die Startup-Organisationen knapp vor deren Antritt (wieder einmal) zu Papier gebracht hatte. Ein im Herbst angekündigtes “Gründer:innen-Paket” scheint, wie erwähnt, langsam angegangen zu werden, aber bislang eher vom Justiz-Ressort ausgehend.

Was bleibt von Margarete Schramböcks Startup-Politik? Auf dem Papier nicht viel. Zwar gibt es ein paar neue Gesetze, einige große Punkte schafften es zum Entwurf oder gingen zumindest in die Ausarbeitung im Ministerium mit noch ungewissem Ausgang. Bei anderen ganz zentralen Anliegen der Community allerdings passierte überhaupt nichts. Auf der Plus-Seite bleibt eine in der öffentlichen Wahrnehmung gefestigte Position der Startup-Community als politisch relevante Gruppe. Dazu hat Margarete Schramböck mit ihren Worten, denen leider zu wenige Taten folgten und der Einführung von Startup-Beauftragtem und Startup-Komitee beigetragen. Das etwas besseres nachkommt, ist leider keineswegs sicher – bei aller gerechtfertigten Kritik an der Arbeit von Margarete Schramböck gibt es letztlich auch noch Luft nach unten.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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