22.01.2020

Faktencheck: Schadet 5G-Strahlung der Gesundheit?

Der neue Mobilfunkstandard 5G schürt in Teilen der Bevölkerung große Ängste - auch in das türkis-grüne Regierungsprogramm hat es die Frage nach der Auswirkung der 5G-Strahlung auf die Gesundheit geschafft. Doch was sagen Wissenschaft und Forschung dazu? Ein Faktencheck.
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Schadet 5G-Strahlung der Gesundheit?
(c) Adobe Stock - Monika Wisniewska

Die von Kritikern befürchteten Auswirkung des neuen Mobilfunkstandards 5G auf die Gesundheit reichen von Aufmerksamkeitsstörungen bei Kindern über ein erhöhtes Krebsrisiko bis hin zu einem Massensterben bei Wildtieren. Ob diese Ängste rund um die 5G-Strahlung getrost als Fehlinformation bzw. Verschwörungstheorien abgetan werden können, oder doch etwas dran ist, ist nicht immer klar. Das zeigt sich etwa auch daran, dass das Thema Eingang in das türkis-grüne Regierungsprogramm gefunden hat. Dort heißt es im Breitband-Unterkapitel im Wortlaut:

„Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere der vom Parlament beauftragten Technikfolgenabschätzung zu ‚5G Mobilfunk und Gesundheit‘ sowie der Erkenntnisse der WHO und der ÖAW“

+++ In diesen 129 Gemeinden gibt es ab 25. Jänner das 5G-Netz von A1 +++

Tatsächlich ist die Frage durchaus komplex, wie unter anderem das deutsche Portal quarks.de analysiert hat. Zwar lassen sich natürlich einige von einschlägigen Quellen propagierte Horrorszenarien recht leicht widerlegen, bei einigen eher moderaten 5G-Gesundheitsbedenken wurden bislang aber weder endgültige Beweise noch Gegenbeweise erbracht. Hier die wichtigsten Fragen:


Warum sollte es bei 5G anders sein, als bei 4G und 3G?

Ein Stein des Anstoßes in der 5G-Gesundheits-Diskussion ist, dass beim neuen Mobilfunkstandard mehr Sendemasten bzw. Sender notwendig sind, als bei den Vorgängern 4G und 3G. Das liegt daran, dass die Frequenz höher ist, wodurch sich die Reichweite verringert. Konkret lagen die Frequenzen bislang im Bereich bis 2,6 Gigaherz. 5G-Frequenzen liegen zwischen zwei und 3,7 Gigaherz – und mittel- bis langfristig sollen sie noch deutlich höher werden, konkret bis zu 60 Gigaherz. Die neuen Sender kommen zu den bestehenden hinzu, die zum Zweck besserer Netzabdeckung bis auf Weiteres parallel weiterlaufen.

Der zweite Stein des Anstoßes in diesem Zusammenhang ist, dass 5G-Sender aufgrund neuer Möglichkeiten nicht mehr nur in Form von klassischen Handymasten installiert werden, sondern im Prinzip überall in kleinen Kästen, sogenannten Smart Cells, montiert werden können. Das wird auch direkt auf der Straße, etwa an Laternen oder Öffi-Haltestellen, passieren, weswegen man den Sendern im Alltag viel näher kommt.

Diese höhere Dichte bedeutet aber nicht zwingend mehr Strahlung für die Einzelperson. Das liegt an zwei Gründen. Erstens wird der User von seinem eigenen Handy prinzipiell stärker „bestrahlt“, als von den Masten, da er näher am Gerät dran ist. Die Signalstärke des eigenen Smartphones nimmt mit besserem Empfang – also mit mehr Masten – ab. Zweiten ermöglicht die neue Technologie „Beamforming“ den Sendern, die Signale zu bündeln und gezielt auf Empfängergeräte auszurichten, wodurch die Datenübertragung beschleunigt wird – die bisherigen Masten emittierten die Strahlung gleichmäßig. Einem stärkeren Einfluss durch Strahlung sind bei 5G also nur jene Personen ausgesetzt, auf deren Geräten gerade tatsächlich eine Datenübetragung läuft.

Welche messbaren Auswirkungen hat die 5G-Strahlung auf den menschlichen Körper?

In letzter Konsequenz lässt sich diese Frage noch nicht beantworten, weil Langzeitstudien noch ausstehen (siehe dazu auch unten). Grundsätzlich handelt es sich bei 5G-Strahlung, wie auch bei den bisherigen Mobilfunkstandards, um sogenannte hochfrequente elektromagnetische Strahlung. Der Begriff „hochfrequent“ kann dabei durchaus täuschen, denn die Frequenzen im Mobilfunk liegen zwar etwa deutlich über Radiofrequenzen, jedoch deutlich unter jenen des sichtbaren Lichts und um viele Potenzen unter jenen von Röntgen- und radioaktiver Strahlung. Entsprechend wirkt die 5G-Strahlung, anders als die beiden letztgenannten, nicht ionisierend. Sprich: Durch sie ausgelöste Zellmutationen, wie etwa bei Radioaktivität, sind definitiv nicht zu befürchten.

Klar nachgewiesen ist hingegen ein anderer Effekt: Wie auch die Strahlung in Mikrowellen-Herden, die sich in einem ähnlichen Frequenzbereich befindet, versetzt die Mobilfunk-Strahlung Wasser-Moleküle und andere Teilchen in Schwingungen, was zu Reibungswärme führt. Das heißt, bei starker Strahlung – in Mikrowellen-Herden wird dieser Effekt genutzt – kann sie zu einer messbaren Erhöhung der Körpertemperatur führen. Bei Experimenten mit Versuchstieren wurden in dem Zusammenhang auch ein gestörter Stoffwechsel, Verhaltensänderungen und Fehler in der Embryonalentwicklung nachgewiesen – in den Versuchsanordnungen war die Körpertemperatur der Tiere aufgrund der Strahlungsintensität jedoch jeweils dauerhaft um mehr als ein Grad erhöht – eine Beeinträchtigung, die deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten für die Handy-Signalstärke liegt (siehe unten). Mit der Temperatur-Frage verbunden sind außerdem Bedenken, dass Handy-Strahlung zu einer Verminderung der Fruchtbarkeit führen kann – Studien genau dazu widersprechen einander aber – weder Beweis noch Gegenbeweis sind ausreichend erbracht.

Die Temperatur-Frage ist jedenfalls einer der Hauptgründe, warum es u.a. in den EU-Staaten konkrete Limits für die Mobilfunk- und damit auch 5G-Strahlungsintensität gibt. Sowohl Sender als auch Handys müssen entsprechend beschränkt werden. Zielwert ist dabei, die Erhöhung der Temperatur unter einem Grad zu belassen. Übrigens: Je höher die Frequenz, desto weniger Tief dringen hochfrequente elektromagnetische Strahlen in den Körper ein – 5G-Strahlung kommt also weniger weit als ihre Vorgänger.

Erhöht sich durch 5G-Strahlung das Krebsrisiko?

Obwohl die 5G-Strahlung, wie oben erläutert, definitiv nicht ionisierend ist, wird auch von einigen Wissenschaftern und Medizinern ein erhöhtes Krebsrisiko durch sie vermutet bzw. behauptet. Tatsächlich stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC, die Teil der Weltgesundheitsorganisation WHO ist, Handy-Strahlung 2011 als „potenziell krebserregend“ ein. Und 2018 unterzeichneten 268 Ärzte und Forscher aus Europa – teilweise auch mit politischem Hintergrund – einen Appel an die EU und andere Institutionen („The 5G appeal„). Dort wird ein Stopp des 5G-Ausbaus „empfohlen“, unter anderem mit der Begründung, dass „zahlreiche aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichungen“ gezeigt hätten, dass sich durch Mobilfunk-Strahlung das Krebsrisiko erhöhe (es werden noch weitere Auswirkungen angeführt).

Sowohl die Einschätzung der IARC als auch die im Appell angesprochenen Studien sind laut gängiger Lehrmeinung in der Forschung, etwa durch das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz, jedoch differenziert zu betrachten. So betrifft die Einstufung der Krebsforschungsagentur die Strahlungsart – also hochfrequente elektromagnetische Strahlung – an sich. Auf die tatsächlich im Alltag bestehende Strahlungs-Intensität im Mobilfunk wird nicht eingegangen. Genau die sei aber eben – auch nach dem 5G-Ausbau – viel zu gering, um eine entsprechende Auswirkung zu haben, sagen die Kritiker der Kritiker.

Nahezu den selben Einwand haben sie auch gegen die Auslegung zweier besonders häufig angeführter aktueller Studien. In einer vom National Toxicology Program, der offiziellen US-Behörde für Toxikologie, wurde bei Mäusen und Ratten – allerdings nur bei männlichen Tieren – ein signifikanter Zusammenhang zwischen Hirn- und Herzkrebs und Handystrahlung festgestellt. In der zweiten Studie von der Universität Bologna wurde bei den „bestrahlten“ Versuchstieren ebenfalls eine (statistisch signifikant) höhere Anzahl an Hirn- und Herztumoren diagnostiziert. Bei beiden Studien waren die Versuchstiere jedoch jeweils über sehr lange Zeiträume mit einer hohen Strahlungsintensität konfrontiert, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten in Europa liegt, weswegen ihre Aussagekraft für den Alltag mit 5G-Strahlung angezweifelt wird. Ein Fun Fact: Im US-Experiment lebten die bestrahlten Versuchstiere im Vergleich zu Kontrollgruppe im Durchschnitt trotz höherer Krebs-Rate länger.

Allgemein lässt sich übrigens in der Langzeit-Statistik global kein Zusammenhang zwischen dem Ausbau des Mobilfunks und erfassten Fällen von Krebs feststellen.

Können Menschen besonders empfindlich auf elektromagnetische Strahlung reagieren?

Ein Phänomen, das in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit Molbilfunk-Strahlung auftritt, ist die sogenannte „elektromagnetischen Hypersensibilität“. So führen immer mehr Menschen Symptome wie Kopfschmerzen, Herzrasen, Schlafstörungen oder Übelkeit auf Handy-Strahlung zurück.

Tatsächlich lässt sich bei einigen Tierarten wissenschaftlich nachweisen, dass sie elektromagnetische Strahlung wahrnehmen können – nicht aber beim Menschen. Mehrere Studien zum Thema „elektromagnetische Hypersensibilität“ kommen dagegen zu einem recht eindeutigen Ergebnis. Die Betroffenen zeigen die Symptome demnach, wenn sie glauben zu wissen, der Strahlung ausgesetzt zu sein – nicht zwingend wenn sie ihr tatsächlich ausgesetzt sind – es dürfte sich also um einen psychologischen Effekt handeln.


Fazit

Tatsächlich werden Menschen im Alltag durch den 5G-Ausbau einer erhöhten Mobilfunk-Strahlungsintensität ausgesetzt sein. Das liegt aber primär daran, dass die neuen Sendern zu den bestehenden der bisherigen Mobilfunkstandards dazukommen – auf lange Sicht werden die alten abgebaut werden, wenn die entsprechende Netzabdeckung gewährleistet ist. Diese Intensität ist in allen Fragen rund um 5G-Strahlung und Gesundheit der entscheidende Faktor. Sie ist durch klare Grenzwerte reguliert, die zwar von Kritikern infrage gestellt werden, bezogen auf die genannten Studien aber ausreichend sein dürften. Endgültig lässt sich die Ausgangsfrage aber, wie bereits eingangs festgestellt, derzeit einfach noch nicht beantworten. Dazu braucht es Langzeitstudien. Eines kann aber wohl bereits gesagt werden: Panik ist in Zusammenhang mit 5G-Strahlung nicht angebracht.

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(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


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