27.12.2023

Saniert, verkauft, gerettet: Diese Ö-Startups überwanden 2023 eine Insolvenz

2023 geht als unrühmliches Jahr der Insolvenzen in die heimische Startup-Geschichte ein. Doch in ein paar Fällen gab es auch ein - mehr oder weniger - Happy End.
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Diese Unternehmen konnten 2023 eine Insolvenz überwinden

Die Insolvenzstatistik sieht dieses Jahr nicht gut aus. Auch wenn man etwa beim KSV1870 nach wie vor nicht von einer „Pleitewelle“ sprechen will, sind die Zahlen deutlich: Insgesamt gibt es so viele Unternehmensinsolvenzen wie seit zehn Jahren nicht mehr. Und auch wenn es keine gesonderte Statistik mit konkreten Zahlen für den Startup-Bereich gibt, ist offensichtlich: Eine derartige Häufung an Insolvenzen gab es in der relativ kurzen Geschichte der heimischen Startup-Szene noch nicht.

Dieses Jahr oftmals mehrere Startup-Insolvenzen pro Woche

Brutkasten berichtete dieses Jahr oftmals über mehrere Startup-Insolvenzen wöchentlich, teilweise gar an einzelnen Tagen. Darunter waren auch mehrere bekannte Namen. Nicht wenige Gründer:innen nahmen sich die Zeit und auch den Mut, offen mit uns über ihre Geschichte zu sprechen oder uns ausführliche Statements zu den Hintergründen zukommen zu lassen.

Neustart nach der Insolvenz auf unterschiedliche Weisen

Doch nicht für alle Startups bzw. Produkte bedeutete die Insolvenz dieses Jahr das endgültige Aus. In manchen Fällen gelang es, eine Sanierung des bestehenden Unternehmens zu starten. In anderen wurde das Startup verkauft und damit aufgefangen. Bei einigen insolventen Startups wird das Produkt in einer neu gegründeten Gesellschaft des selben Teams weitergeführt. Und bei weiteren gibt es zumindest für das Produkt eine zweite Chance, weil dieses von einem anderen Unternehmen aus der Konkursmasse erworben wurde.

Wir haben hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Fälle von österreichischen Startups zusammengetragen, die 2023 auf die eine oder andere Weise eine Insolvenz (mitunter bereits im Vorjahr angemeldet) überwanden:


FoodNotify: Sanierung läuft

Das Wiener Startup FoodNotify musste bereits im Dezember 2022 Insolvenz anmelden, weil ein langjähriger Investor aufgrund der eigenen wirtschaftlichen Lage abgesprungen war. Dabei war das Startup laut Gründer Thomas Primus bereits knapp vor dem Break Even. Danach gelang der – den Umständen entsprechend – beste Ausgang. Ein Sanierungsplan wurde im März 2023 von den Gläubiger:innen angenommen. Entscheidend war dabei auch, dass ein neuer Investor für die Fortführung gefunden werden konnte.

Bike Citizens: Produkt mit neuer Gesellschaft übernommen

Im November 2022 hatte das Grazer Startup Bike Citizens Konkurs angemeldet. Die GmbH wurde daraufhin, wie bei Konkursen vorgesehen, liquidiert. Doch Elisabeth Felberbauer, die als Mitarbeiterin des Startups gestartet hatte und 2020 die Geschäftsführung übernommen hatte, wollte weitermachen. Sie fand mit Herbert Steinbauer einen Geschäftspartner, mit dem sie die Assets des Unternehmens aus der Konkursmasse kaufte. In der neu gegründeten Smettly GmbH wurde der Service wieder aufgenommen.

Original+: Neugründung wenige Monate nach der Insolvenz

Im Juni dieses Jahres musste das Salzburger Startup Original+, das mit AI individualisierte Ski anbietet, Konkurs anmelden. Die GmbH, die unter anderem Dank eines 2 Minuten 2 Millionen-Auftritts einige prominente Investoren an Bord hatte, wurde daraufhin liquidiert. Doch mittlerweile gibt es mit der O+ GmbH ein neues Unternehmen, das die Konkursmasse übernahm und die Arbeit wieder aufnehmen will. Auf der Page des Startups steht aktuell noch in großen Lettern: „Coming soon“.

App Radar: Verkauf in die USA

Im Juli 2023 musste das Grazer App-Store-Optimization-Startup AppRadar Insolvenz anmelden. Schon vor dem Antrag hatte das Team rund um Gründer Thomas Kriebernegg aber Verkaufsgespräche gestartet. Im November schließlich konnte der Verkauf unter Dach und Fach gebracht werden. Das US-Startup SplitMetrics übernahm AppRadar, wodurch die Gläubiger:innen ausbezahlt und ein großer Teil des Teams erhalten werden konnte.

Rudy Games: Marke bleibt in anderem Unternehmen bestehen

Im Dezember 2022 meldete das Linzer Startup Rudy Games mit seinen Hybriden aus Brett- und Handy-Spiel Konkurs an. Das Unternehmen war bereits durch die Coronakrise in finanzielle Schieflage gelangt, aus der es sich nicht mehr retten konnte. Die GmbH wurde liquidiert. Doch die Assets wurden im April von der neu gegründeten Gesellschaft Gamelab, mit einigen bekannten Investoren an Bord, übernommen. Die Marke wird nun unter einer neuen Geschäftsführung fortgeführt.

GoUrban: Sanierung läuft

Im August dieses Jahres musste das Wiener Mobility-Startup GoUrban Insolvenz anmelden und beantragte ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Das Unternehmen rund um CEO Bojan Jukić hat einige namhafte Investmentgesellschaften im Hintergrund. Nun wird es fortgeführt und will sich dabei auf finanziell gesunde Beine stellen und die Forderungen gegenüber den Gläubiger:innen bedienen.

Domonda: Sanierung läuft

Im Juni 2023 musste das Buchhaltungs-Startup Domanda Insolvenz anmelden und beantragte ein Sanierungsverfahren. Die interne Expertise habe geholfen, die Zeichen rechtzeitig zu erkennen, um sanieren zu können, hieß es vom Unternehmen. Der Plan wurde von den Gläubiger:innen im August angenommen. Domonda kann so – mit neuen Wachstumsplänen – fortgeführt werden.

Paze Industries: Vorarlberger Plattform von Wiener Unternehmen übernommen

Im Oktober meldete das Vorarlberger IIoT-Startup Paze Industries (vormals Senseforce) Konkurs an. Das Unternehmen des früheren last.fm-Gründers und Speedinvest-Partners Michael Breidenbrücker wurde daraufhin liquidiert. Doch für die Konkursmasse, konkret die IIoT-Plattform des Startups, fand sich bald ein Käufer: Das Wiener IT-Unternehmen Workheld integriert das Produkt in sein Angebot.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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