04.03.2026
"FÖRDER-TASKFORCE"

„Sagen der Fördergießkanne den Kampf an“: Regierung will 2 Mrd. Euro einsparen

Bis 2029 sollen knapp zwei Milliarden Euro im Förderwesen eingespart und die "Fördergießkanne" abgeschafft werden. Der nun vorgelegte Bericht der Förder-Taskforce enthält konkrete Vorschläge. Gründer:innen müssen sich künftig auf härtere, kompetitive Auswahlverfahren einstellen – und darauf, dass klassische Zuschüsse zunehmend durch alternative Instrumente wie Kredite oder Haftungen ersetzt werden.
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Finanzstaatsekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Finanzminister Markus Marterbauer wollen der
Finanzstaatsekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Finanzminister Markus Marterbauer wollen der "Fördergießkanne den Kampf ansagen" | (c) BMF

Der Ministerrat hat auf Basis des Ergebnisberichts der sogenannten „Förder-Taskforce“ eine weitreichende Neuausrichtung der österreichischen Förderlandschaft beschlossen. Laut einer aktuellen Presseaussendung des Finanzministeriums sollen bis zum Jahr 2029 knapp zwei Milliarden Euro eingespart werden. Ein detaillierter Blick in den Bericht der Taskforce zeigt konkrete Vorhaben, die auch für Startups und Spin-offs deutliche Veränderungen bringen könnten.

Das Ende der „Fördergießkanne“ und die Budgetziele

Die Ausgangslage für die Neuausrichtung ist klar definiert: Nach Angaben des Finanzministeriums beliefen sich die direkten Förderungen des Bundes im Jahr 2024 auf 12,6 Milliarden Euro. Für das Jahr 2026 geht der Bundesvoranschlag von 10,1 Milliarden Euro aus. Zieht man davon „nicht gestaltbare“ Posten, wie etwa aus EU-Mitteln oder dem Aufbau- und Resilienzplan finanzierte Förderungen, ab, verbleibt ein gestaltbares Fördervolumen von 7,7 Milliarden Euro.

Ausgehend von dieser Summe sieht ein Stufenplan der Regierung deutliche Einsparungen vor: 3,2 Prozent im Jahr 2027, 5,8 Prozent für 2028 und 8,4 Prozent im Jahr 2029. In Summe sollen zwischen 2026 und 2029 exakt 1,95 Milliarden Euro eingespart werden, wobei alle Ressorts Beiträge leisten sollen und konkrete Förderprogramme gestrichen werden müssen.

Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl wird in der Aussendung des Ministeriums deutlich: „Wir sagen der Fördergießkanne den Kampf an und reformieren die Förderstrukturen des Bundes. So stellen wir sicher, dass jeder Euro künftig effizient, zielgenau, wirksam und transparent eingesetzt wird.“ Finanzminister Markus Marterbauer rechtfertigt diesen Einschnitt in der Mitteilung mit der budgetären Notwendigkeit, um das „3%-Defizitziel im Jahr 2028“ zu erreichen.

Fokus auf „Innovationsakteure“ und kompetitive Ausschreibungen

Für das Startup- und Innovationsökosystem liefert der Taskforce-Bericht konkrete Anhaltspunkte, wie diese Effizienzsteigerung in der Praxis aussehen wird. Die darin formulierten neun Grundprinzipien fordern eine stärkere zielgruppenspezifische Ausrichtung. Der Bericht nennt hierbei unter anderem „Innovationsakteure“ als Beispiel für eine solche zielgenaue Adressierung.

Besonders relevant für Unternehmensförderungen dürfte das Prinzip der Wettbewerbsorientierung werden: Der Bericht hält fest, dass Förderungen künftig, „soweit geeignet“, vorrangig im Rahmen „kompetitiver Ausschreibungsverfahren“ gewährt werden sollen, um die bestmögliche Wirkung zu erzielen. Das deutet darauf hin, dass Startups und andere Unternehmen künftig in einen stärkeren Wettbewerb um die Fördermittel treten müssen, anstatt auf breit angelegte Basisförderungen zurückgreifen zu können.

Kredite und Garantien als Alternative zu direkten Zuschüssen

Ein weiterer Paradigmenwechsel betrifft die Art der Finanzierung. Laut dem Bericht soll eine Förderung in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses künftig nur noch als „ultima ratio“ fungieren. Insbesondere in der Wirtschaftsförderung fordert die Taskforce, dass alternative staatliche Instrumente wie „Haftungen, Garantien, Kredite oder ordnungspolitische Maßnahmen“ verstärkt geprüft werden, da diese eine vergleichbare Wirkung bei geringeren fiskalischen Kosten erzielen könnten. Für Startups und Spin-offs könnte das in der Praxis also eine Verschiebung von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen hin zu besicherten Darlehen bedeuten.

Gleichzeitig betont der Bericht bei unvermeidbaren staatlichen Eingriffen die Notwendigkeit einer „technologieoffenen Ausrichtung“, um Innovationen zu fördern und Marktverzerrungen zu vermeiden. Explizit gewarnt wird vor sogenannten „Lock-in-Effekten“ – der Bericht nennt hier als Beispiel das Thema der „strategischen digitalen Unabhängigkeit“ –, bei denen Technologien gefördert werden, deren langfristige Zukunftsfähigkeit begrenzt ist oder die notwendige Transformationsprozesse verzögern.

„Bündelung bestehender Expertise“ bei Fördereinrichtungen

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Doppelgleisigkeiten abzubauen, kündigt die Regierung zudem an, dass thematische Überschneidungen zwischen Ministerien geprüft und Zuständigkeiten sowie Abwicklungsstellen konzentriert werden sollen. Welche konkreten Auswirkungen das etwa auf FFG und aws haben könnte, geht aus dem Bericht nicht hervor. Empfohlen wird aber eine „Bündelung bestehender Expertise“, um Skaleneffekte zu nutzen. Zudem regt der Bericht an, administrative Kapazitäten mittelfristig bei wenigen Abwicklungsstellen zu konzentrieren.

Darüber hinaus sollen künftig alle Förderungen mit strikten Befristungen („Sunset Clauses“) versehen werden. Eine Verlängerung über den Befristungszeitraum hinaus wird es nur noch nach einer strengen Evaluierung der Wirksamkeit geben.

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Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane
Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane

Das Berliner Legal-Tech-Scaleup Noxtua hat seine Series-C-Finanzierungsrunde mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro abgeschlossen. Es ist die bislang größte Geldspritze für ein Rechts-KI-Unternehmen in Deutschland. Im Zuge der Kapitalerhöhung übernimmt der deutsche Fachverlag C.H.Beck die Mehrheit an dem Unternehmen, während die Wiener Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung als neuer Investor einsteigt.

Susanne Stein-Pressl, geschäftsführende Gesellschafterin bei Manz, ordnet den Schritt in die Unternehmensgeschichte ein: „Seit mehr als 40 Jahren nimmt Manz eine Pionierrolle in der Digitalisierung des Rechtswesens ein“. Das Investment sei vor diesem Hintergrund eine konsequente Fortführung der eigenen Digitalisierungsstrategie. „Deshalb ist für uns die Investitionsrunde der nächste logische Schritt“, so Stein-Pressl.

Manz mit langer Digitalisierungs-Geschichte

Für den 1849 in Wien gegründeten Fachverlag fügt sich die Beteiligung in eine Reihe bestehender Innovationen ein. Manz führte bereits 1986 die Rechtsdatenbank (RDB) in Österreich ein und stellte Anfang 2025 mit „Genjus KI“ einen eigenen Rechercheassistenten vor. Seit 2025 kooperiert der Verlag zudem operativ mit Noxtua an der Lösung „Manz-Noxtua“, um Fachinformationen auf einer gemeinsamen Plattform zu bündeln.

Mit dem Einstieg will das Wiener Verlagshaus die Qualitätsstandards juristischer Inhalte auch im KI-Zeitalter sichern. „Vertrauenswürdige Inhalte der Rechtsverlage bilden dabei schon immer das Fundament, auf dem Rechtsexpertinnen und -experten in ganz Europa arbeiten und das es zu schützen gilt“, betont Stein-Pressl. Als Verlag sehe sich Manz als Garant für die Wahrung dieser Qualität.

Gesellschafterkreis von Noxtua formiert sich um

Die Mehrheit der Anteile liegt nach dem Abschluss der Runde bei C.H.Beck. Der Münchner Traditionsverlag war bereits im April 2025 bei der Series B als Hauptinvestor eingestiegen. Klaus Weber aus der Gesamtgeschäftsführung von C.H.Beck begründet die Aufstockung mit den Veränderungen im Markt: „Die Verbindung qualitativ hochwertiger Daten mit innovativer KI-Technologie ist das Erfolgsrezept in einem sich rasch wandelnden Markt“. Zudem betont er die strategische Ausrichtung der Partner: „Für uns als Traditionsverlag ist dieses Engagement gemeinsam mit Manz auch eine Investition in die Zukunft des Rechts“.

Parallel zum Wechsel der Mehrheitsbeteiligung wird die Gesellschafterstruktur neu geordnet. Bisherige Wagniskapitalgeber wie die Global Brain Corporation, der KDDI Open Innovation Fund sowie Einzelinvestor Dominik Schiener scheiden als Eigner aus. Auch die Wirtschaftskanzleien CMS und Dentons geben ihre Anteile ab, verbleiben aber laut Unternehmensangaben als Ankerkunden. CMS hatte die Entwicklung der Software 2024 mitinitiiert.

Internationale Expansion

Noxtua wurde 2017 auf Basis von Forschung an der Universität Oxford und dem Imperial College London von Leif-Nissen Lundbæk und Michael Huth gegründet. Nach Unternehmensangaben beschäftigt das Scaleup derzeit rund 100 Mitarbeiter:innen an sechs europäischen Standorten – darunter Berlin, Paris, Stockholm, Zagreb, München und Fribourg – und kommt auf mehr als 30.000 Nutzerinnen und Nutzer.

Das frische Kapital soll laut Aussendung vor allem in die Weiterentwicklung der spezialisierten Arbeitsbereiche sowie in die Expansion in weitere europäische Märkte fließen. Die Software deckt typische juristische Arbeitsabläufe wie Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung ab und greift dabei auf Daten lizenzierter Fachverlage zurück.

Leif-Nissen Lundbæk, CEO und Gründer von Noxtua, kommentiert den Abschluss der Runde: „Wir entwickeln Noxtua basierend auf den exklusiven Inhalten führender Fachverlage vom ganzen Kontinent und haben so u.a. bereits Europas größte Rechtsdatenbank und Europas größtes Netzwerk unabhängiger Rechtsverlage aufgebaut“. Die Vertiefung der Partnerschaft ordnet er als Signal ein: „Die gemeinsame Investition von C.H. Beck und Manz in Noxtua ist deshalb auch ein starkes Zeichen an den Markt“.

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