04.03.2026
"FÖRDER-TASKFORCE"

„Sagen der Fördergießkanne den Kampf an“: Regierung will 2 Mrd. Euro einsparen

Bis 2029 sollen knapp zwei Milliarden Euro im Förderwesen eingespart und die "Fördergießkanne" abgeschafft werden. Der nun vorgelegte Bericht der Förder-Taskforce enthält konkrete Vorschläge. Gründer:innen müssen sich künftig auf härtere, kompetitive Auswahlverfahren einstellen – und darauf, dass klassische Zuschüsse zunehmend durch alternative Instrumente wie Kredite oder Haftungen ersetzt werden.
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Finanzstaatsekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Finanzminister Markus Marterbauer wollen der
Finanzstaatsekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Finanzminister Markus Marterbauer wollen der "Fördergießkanne den Kampf ansagen" | (c) BMF

Der Ministerrat hat auf Basis des Ergebnisberichts der sogenannten „Förder-Taskforce“ eine weitreichende Neuausrichtung der österreichischen Förderlandschaft beschlossen. Laut einer aktuellen Presseaussendung des Finanzministeriums sollen bis zum Jahr 2029 knapp zwei Milliarden Euro eingespart werden. Ein detaillierter Blick in den Bericht der Taskforce zeigt konkrete Vorhaben, die auch für Startups und Spin-offs deutliche Veränderungen bringen könnten.

Das Ende der „Fördergießkanne“ und die Budgetziele

Die Ausgangslage für die Neuausrichtung ist klar definiert: Nach Angaben des Finanzministeriums beliefen sich die direkten Förderungen des Bundes im Jahr 2024 auf 12,6 Milliarden Euro. Für das Jahr 2026 geht der Bundesvoranschlag von 10,1 Milliarden Euro aus. Zieht man davon „nicht gestaltbare“ Posten, wie etwa aus EU-Mitteln oder dem Aufbau- und Resilienzplan finanzierte Förderungen, ab, verbleibt ein gestaltbares Fördervolumen von 7,7 Milliarden Euro.

Ausgehend von dieser Summe sieht ein Stufenplan der Regierung deutliche Einsparungen vor: 3,2 Prozent im Jahr 2027, 5,8 Prozent für 2028 und 8,4 Prozent im Jahr 2029. In Summe sollen zwischen 2026 und 2029 exakt 1,95 Milliarden Euro eingespart werden, wobei alle Ressorts Beiträge leisten sollen und konkrete Förderprogramme gestrichen werden müssen.

Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl wird in der Aussendung des Ministeriums deutlich: „Wir sagen der Fördergießkanne den Kampf an und reformieren die Förderstrukturen des Bundes. So stellen wir sicher, dass jeder Euro künftig effizient, zielgenau, wirksam und transparent eingesetzt wird.“ Finanzminister Markus Marterbauer rechtfertigt diesen Einschnitt in der Mitteilung mit der budgetären Notwendigkeit, um das „3%-Defizitziel im Jahr 2028“ zu erreichen.

Fokus auf „Innovationsakteure“ und kompetitive Ausschreibungen

Für das Startup- und Innovationsökosystem liefert der Taskforce-Bericht konkrete Anhaltspunkte, wie diese Effizienzsteigerung in der Praxis aussehen wird. Die darin formulierten neun Grundprinzipien fordern eine stärkere zielgruppenspezifische Ausrichtung. Der Bericht nennt hierbei unter anderem „Innovationsakteure“ als Beispiel für eine solche zielgenaue Adressierung.

Besonders relevant für Unternehmensförderungen dürfte das Prinzip der Wettbewerbsorientierung werden: Der Bericht hält fest, dass Förderungen künftig, „soweit geeignet“, vorrangig im Rahmen „kompetitiver Ausschreibungsverfahren“ gewährt werden sollen, um die bestmögliche Wirkung zu erzielen. Das deutet darauf hin, dass Startups und andere Unternehmen künftig in einen stärkeren Wettbewerb um die Fördermittel treten müssen, anstatt auf breit angelegte Basisförderungen zurückgreifen zu können.

Kredite und Garantien als Alternative zu direkten Zuschüssen

Ein weiterer Paradigmenwechsel betrifft die Art der Finanzierung. Laut dem Bericht soll eine Förderung in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses künftig nur noch als „ultima ratio“ fungieren. Insbesondere in der Wirtschaftsförderung fordert die Taskforce, dass alternative staatliche Instrumente wie „Haftungen, Garantien, Kredite oder ordnungspolitische Maßnahmen“ verstärkt geprüft werden, da diese eine vergleichbare Wirkung bei geringeren fiskalischen Kosten erzielen könnten. Für Startups und Spin-offs könnte das in der Praxis also eine Verschiebung von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen hin zu besicherten Darlehen bedeuten.

Gleichzeitig betont der Bericht bei unvermeidbaren staatlichen Eingriffen die Notwendigkeit einer „technologieoffenen Ausrichtung“, um Innovationen zu fördern und Marktverzerrungen zu vermeiden. Explizit gewarnt wird vor sogenannten „Lock-in-Effekten“ – der Bericht nennt hier als Beispiel das Thema der „strategischen digitalen Unabhängigkeit“ –, bei denen Technologien gefördert werden, deren langfristige Zukunftsfähigkeit begrenzt ist oder die notwendige Transformationsprozesse verzögern.

„Bündelung bestehender Expertise“ bei Fördereinrichtungen

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Doppelgleisigkeiten abzubauen, kündigt die Regierung zudem an, dass thematische Überschneidungen zwischen Ministerien geprüft und Zuständigkeiten sowie Abwicklungsstellen konzentriert werden sollen. Welche konkreten Auswirkungen das etwa auf FFG und aws haben könnte, geht aus dem Bericht nicht hervor. Empfohlen wird aber eine „Bündelung bestehender Expertise“, um Skaleneffekte zu nutzen. Zudem regt der Bericht an, administrative Kapazitäten mittelfristig bei wenigen Abwicklungsstellen zu konzentrieren.

Darüber hinaus sollen künftig alle Förderungen mit strikten Befristungen („Sunset Clauses“) versehen werden. Eine Verlängerung über den Befristungszeitraum hinaus wird es nur noch nach einer strengen Evaluierung der Wirksamkeit geben.

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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