21.12.2018

Rück- und Ausblick: Startup-Szene, InvestorInnen und Politik über 2018 & 2019

Wir haben AkteurInnen der österreichsichen Startup- und Innovationsszene um einen Rückblick auf 2018 und einen Ausblick auf 2019 gebeten.
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Rückblick und Ausblick
Collage: Wir haben unter anderem von Florian Gschwandtner, Margarete Schramböck, Herbert Gartner und Lisa Fassl Statements eingeholt.

Im vergangenen Jahr hat sich in der österreichischen Startup-Szene wieder einiges getan. Es gab vielversprechende Newcomer, zahlreiche Millioneninvestments und große Exits. Die Digitalisierung bildet dabei die große Klammer, in der Neues entsteht. Auch vom kommenden Jahr ist nicht zu erwarten, dass es langweilig wird. Wir haben einige Player aus der österreichischen Startup- und Innovationsszene, InvestorInnen sowie PolitikerInnen um einen Rückblick und einen Ausblick gebeten. Dabei haben wir ganz unterschiedliche Blickwinkel eingeholt.

+++ Newcomer: Diese 55 Startups wurden 2018 in Österreich gegründet +++


Szene

Florian Gschwandtner, Founder Runtastic

Rückblickend war es ein sehr turbulentes Jahr. In der Startup-Welt ist viel passiert. Es hat einige große Finanzierungsrunden gegeben. Das Ökosystem ist gewachsen. Ob dabei auch die Qualität entsprechend gewachsen ist, weiß ich aber nicht. Es muss auch kommendes Jahr darauf geachtet werden, dass diese hochgehalten wird.

Was uns erwartet? Technologie wird nach wie vor eine sehr wichtige Rolle spielen. Vor allem im Bereich Artificial Intelligence, wo wir noch nicht so stark sind, und vielleicht im ersten Schritt auch noch nicht sein müssen.

Lisa Fassl, Geschäftsführerin aaia, Co-Gründerin Female Founders

Wir haben 2018 mehr Spezialisierung und Fokussierung gesehen, das heißt Programme und Aktivitäten werden besser auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten. Es gab viel Investmentaktivität, vor allem aus den Bundesländern – das zeigt hoffentlich den Wiener*innen, dass es sich lohnt über die Hauptstadt hinaus zu schauen.

Für 2019 habe ich eher Wünsche: Mehr Diversity im Ökosystem und eine tatsächlich gelebte Positionierung von Österreich als Gateway zwischen Ost- und Westeuropa. Und mehr Kooperation im Ökosystem. Wir können international nur aufzeigen und uns positionieren, wenn wir vor Ort gut aufgestellt sind. Ansonsten wünsche ich mir höhere Qualität und mehr Professionalität im Ökosystem und einen Fokus auf das, worum es wirklich geht: authentisches Unternehmertum.

Markus Raunig, Geschäftsführer AustrianStartups

2018 war in vielerlei Hinsicht das Jahr der Wahrheit. Bemerkenswerte Erfolgsstories, große internationale Finanzierungsrunden, aber auch einige bekannte Startups, die gescheitert sind – die Szene ist ohne Zweifel reifer geworden und für viele Teams hat sich ultimativ herausgestellt, ob sich die zentralen Hypothesen hinter der Gründung bewahrheiten. Mit dem Austrian Startup Monitor wurden dazu viele Bauchgefühle zur österreichischen Startup Szene endlich durch Zahlen, Daten und Fakten ersetzt – und die zeigen einmal mehr, wie viel Startups in Österreich schon bewegen.

2019 wird das Jahr der Serial Entrepreneurs. Ehemalige Startup Gründer und Mitarbeiter werden ihren wertvollen Erfahrungsschatz nutzen, um einige richtig spannende neue Unternehmen auf den Markt zu bringen. Ich würde mir dazu von der Politik ein echtes Commitment zum Startup-Standort Österreich wünschen – der europäische Tech-Sektor wächst mittlerweile fünf Mal schneller als der Rest der Wirtschaft und es ist höchste Zeit sich hier zu positionieren.

Irene Fialka, CEO INiTS

2018 war ein extrem spannendes Jahr. Es wurden mehrere Acceleration-Programme gelauncht bzw. weiter ausgebaut, bei denen sich etablierte Unternehmen engagieren. Health Hub Vienna, Legal Tech Hub Vienna, Pier4 oder TACC Salzburg sind einige Beispiele, die das zunehmende Interesse und Engagement der Corporates bei Startups und open innovation-Initiativen belegen. Mit der Beteiligung an Conda, Pioneers und Talent Garden hat startup300 gleich mehrere Coups geliefert, die die Szene bewegen werden – auch im kommenden Jahr. Der Austrian Startup Monitor hat erstaunliche Zahlen und Fakten aufgezeigt. Wir haben unzählige Investments in österreichische Startups gesehen, und auch einige Exits.

2019 könnte ein Jahr werden, wo es auch einmal einen IPO gibt, auch wenn aktuell die Kapitalmärkte sich gerade nicht so günstig darstellen. 2019 wird jedenfalls ein Jahr der zunehmenden Partnerschaften innerhalb der Szene aber auch am internationalen Parkett. Alleine INITS schlägt mit Start:IP und Health Hub Vienna Brücken zu internationalen Unis und Startup-Ökosystemen um F&E-basierte Deeptech Startups zu forcieren. Aber da gibt es viele Beispiele! INiTS hat 2018 begonnen in Startups zu investieren. STARTKapital wurde mit der Wirtschaftsagentur Wien als nachhaltiges Frühphasen-Finanzierungsinstrument entwickelt. Für uns ist das der Start eines ganz neuen Kapitels, das uns 2019 auch intensiv beschäftigen wird. Langweilig wird uns sicher nicht.

Christoph Richter, Serial Entrepreneur

Aktuell wäre natürlich mehr Startupfreundlichkeit der Regierung nett, sage ich jetzt in eigener Sache. Und kürzere Behördengänge. Was ich mir erwarte ist, dass 2019 wohl das Jahr der Internationalisierung wird. Ich glaube, dass wir mittlerweile es verstanden haben und unser Netzwerk gut genug ausgebaut haben, dass viele der nun gereiften Startups sich in internationalen Märkten etablieren können. Ich freue mich, dass die ganzen Aktivitäten von GIN über die Außenwirtschaft und das viele Networking der Angels langsam richtig gut funktionieren. Dies ist auch ein essentieller Schritt für weitere heimische Finanzierungen.

Was ich mir wünschen würde ist, dass der Zusammenhalt wieder etwas stärker wird. Sehr vieles ist nun „professionell“ geworden – zu ungunsten der Community…

Lorena Skiljan, CEO Hackabu

2018 war für das Startup-Ökosystem in Österreich ein sehr spannendes Jahr! Vieles ist passiert, viele Übernahmen und auch neue Gesichter, die das Ökosystem bereichern. Besonders freut mich jedoch, dass viele Impulse, die seitens der Szene gesetzt wurden, von relevanten Playern der österreichischen Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft aufgegriffen und umgesetzt wurden. Somit ist eine hohe Erwartungshaltung für weitere neue Impulse, kreative Ideen und Ansätze gesetzt worden.

Im kommenden Jahr erwarte ich mir, dass das Ökosystem noch weiter wächst und immer mehr an Potential für heimische Wirtschaft aber auch Forschung und Entwicklung entfaltet. Ich würde mich freuen, wenn die nächsten großen technologischen und wissenschaftlichen Errungenschaften aus Österreich kommen und die Welt erobern!

Oliver Csendes, CEO Pioneers

2018 haben zwei Punkte Pioneers geprägt: Die Entwicklungen rund um und mit unseren neuen Eigentümer startup300 und natürlich unsere Hauptveranstaltung Pioneers ’18. Besonders spannend ist, dass das Event im Vergleich zu allen anderen Startup-Veranstaltungen weltweit das mit der internationalsten Reichweite ist, und wir auf der anderen Seite 2018 zum zweiten Mal in Folge nach 2017 ein Startup mit Hauptsitz in Österreich zum Gewinner kürten. Es sind jedes Jahr 500 selektierte Startups dabei und wir bemerken, dass immer mehr davon aus Österreich kommen. Waren 2016 noch 18 Prozent der teilnehmenden Startups „Österreicher“, so waren es 2017 bereits 28 Prozent und 2018 34 Prozent.

Es zeigt sich also ganz klar, dass sich das österreichische Ökosystem rasch weiterentwickelt, und wir in den nächsten Jahren einige positive Veränderungen im internationalen Vergleich und der heimischen Community erwarten können. Das ist großartig und ich freue mich mit Pioneers hier aktiv mitzugestalten und diese Entwicklungen zu unterstützen. Um diesem Trend Rechnung zu tragen, haben wir für nächstes Jahr am zweiten Tag der Hauptveranstaltung eine Neuerung für die österreichische Startup-Community: Auf der zweiten Bühne gibt es einen eigenen Programmschwerpunkt für österreichische Startups mit vielen bekannten und prägenden Gesichtern der Szene, Vorträgen und Gesprächsrunden. Man darf also gespannt sein, was Pioneers nächstes Jahr wieder liefert.

Tanja Sternbauer, Co-Founder Startup Live & Female Founders

2018 war sicher eines der stärksten Jahre, wenn es um Startup-Investments geht und auch Event-technisch gab es viel Angebot. Man merkt, die Szene wächst und wird reifer. Am prägnantesten waren für mich klar alle Aktivitäten rund um startup300 mit dem Talent Garden-Opening, dem Pioneers-Kauf und der Conda-Übernahme, was die Szene nachhaltig verändern wird.

2019 steht für mich ganz klar im Zeichen von „the future is female“ – neben unserem Accelerator-Launch und der geplanten Female Entrepreneurship Conference werden nicht nur wir mit Female Founders international Wellen schlagen. Auch andere Ökosystem-Player erkennen langsam das Potential und eröffnen (potentiellen) Gründerinnen so ganz neue Wege.

Thomas „Tosh“ Schranz, Serial Entrepreneur & Developer

Für mich war 2018 ein bisschen wie das Snow Leopard Update bei macOS. Auf den ersten Blick sieht alles aus wie bisher. Gleichzeitig ist aber extrem viel wichtige strukturelle Arbeit passiert, die vermutlich erst in ein paar Jahren sichtbar wird.

Ein paar persönliche Highlights waren ua: Kira Zatsepina wird neben Natalie Korotaeva co-lead für den Facebook Developer Circle in Wien. Eva Lettner und Barbara Ondrisek starten Women && Code. Lena Hödl kommt zu Female Founders und baut den Accelerator „Grow F“ auf. Die Sorority bringt das Buch „No Bullshit“ heraus und stürmt damit gleich die Buch-Charts. Katharina Binder bringt über Elevate von The Ventury internationale Teams sowie Mentoren von Facebook, Poncho und Slack nach Wien. Birgit Hofreiter, Alexandra Negoescu & Nathalie Koeck etablieren bei i2c an der TU Wien ein Mentoring-Programm für Technical Founders mit extrem gutem Signal/Noise Ratio, das mit internationalen Accelerators und Incubators wie YCombinator, Seedcamp und Angelpad vergleichbar ist. Spannend mitzuerleben waren der g-tec br41n.io Hackathon beim Ars Electronica Festival und die Facebook f8 Developer Conference bei der viele Teams aus Österreich präsent waren.

Für kommendes Jahr habe ich eher einen Wunsch: Noch viel viel mehr spannende Projekte und Produkte von Teams die über den österreichischen Tellerrand in die bunte weite Welt hinaus schauen.


InvestorInnen

Herbert Gartner, Investor, Geschäftsführer eQventure

In Österreich wurden 2018 rund 200 Millionen und in Deutschland rund 5 Milliarden Euro Venture Capital investiert. Damit hinken wir im Vergleich zu Deutschland BIP-äquivalent um 100 Prozent hinterher und in Vergleich zu China oder den USA müssten wir BIP-äquivalent fünf bis zehn mal mehr investieren. Wir sehen in Österreich immer noch einen großen Aufholbedarf.

Michael Altrichter, Investor, Aufsichtsratsvorsitzender startup300

Der größte Meilenstein für das heimische Startup-Ecosystem war sicherlich der Aufstieg der startup300 AG zum führenden Ökosystem für Startups und innovative Corporates. Nicht zuletzt mit dem Kauf der Conda und der Pioneers hat das Unternehmen um Michael Eisler und Bernhard Lehner mit seinen 200 Aktionären eine hochkarätige Community aus leidenschaftlichen Unternehmern, Investoren, Startups und Visionären errichtet, die eine Plattform mit Know-how, Kapital, Ausbildung und Räumen betreibt, um neue Geschäfts­modelle im digitalen Wandel zu bauen oder bestehende zu verändern.

Auch der Ausblick ins nächste Jahr steht ganz im Zeichen der startup300: Gleich zu Jahresbeginn, am 21. Jänner, ist mit dem geplanten Listing der startup300 im „Direct Market Plus“, dem neuen Marktsegment der Wiener Börse, ein fulminanter Auftakt geplant. Dadurch sollen weitere Startups zur öffentlichen Notiz in Wien animiert werden.

Der zweite große Meilenstein 2018 war das Series C-Investment in TourRadar. Mit 50 Millionen Dollar das größte Investment des Jahres in ein österreichisches Startup hat TCV, einer der bekanntesten VCs in Silicon Valley (investiert u.a. in Facebook, Netflix, Spotify) das Reiseportal für Gruppenreisen in einen neuen Orbit geschossen und damit gezeigt, dass auch heimische Startups mit den großen internationalen Playern mithalten können. Für mich persönlich besonders erfreulich, da ich bei TourRadar mit dem frühen Einstieg schon sehr lange begleite. Gratulation an die Gründer-Brüder Pittman und das gesamte TourRadar-Team.

Selma Prodanovic, Investorin, „Grande Dame der österreichischen Startup-Szene“

Es war wunderbar viel los – mit allen den negativen und positiven Seiten davon bzw. entsprechend des Marktentwicklungsgrads. Es wird immer schwieriger für die Founders, es ist immer mehr Druck da. Deswegen werde ich persönlich 2019 ein paar „erfolgreiche“ Founders die kurz vor Burnout stehen, oder schon so weit sind, beraten und coachen, wie sie erfolgreicher werden können. Die Headline: „Designing your lifestyle, business & impact“.

Bernhard Lehner, Investor, Co-Founder startup300

2018 hat sich das Ecoystem für Startups spürbar verbessert. Es entwickelt sich eine gute Auswahl an Supporting-Struktur für Gründer. Nicht zuletzt kann man das auch an den neuen physischen Hubs erkennen, die entstehen. Da gibt es nun eine gute Dynamik, es entwickelt sich sogar sowas wie Wettbewerb – das kann nur gesund sein für die Professionalisierung des Systems. Zweiter großer Trend war das weiter wachsende Interesse von Corporates an Startups, das nun weit über reines Scouting hinausgeht. Es entsteht ein offener Austausch und der Willen, auf Augenhöhe miteinander zu arbeiten und zu lernen.

Nächstes Jahr wird sich zeigen, wie ernst die Regierung das Thema „Startup“ nimmt; ich bleibe optimistisch und hoffe, dass wir nun Rahmenbedingungen bekommen werden, die Startups wirklich fördern. Gespannt bin ich auch auf die weitere Entwicklung mit der Wiener Börse. Das neue Marktsegment Direct Market Plus könnte spannend für Startups werden.

Berthold Baurek-Karlic, Founder Venionaire Capital

Das Ökosystem wird reifer, die Angebote besser und es ist deutlich mehr Kapital verfügbar. Startups aus Österreich machen international immer stärker auf sich aufmerksam. Investoren schaffen es ebenfalls, deutlich besser sich grenzüberschreitend zu vernetzen – hier ist unser European Super Angels Club sicherlich eine der führenden Initiativen.

Nächstes Jahr erwarte ich, dass es weitere neue Corporate Accelerator und Venture Fonds geben wird – der Markt wird breiter und der Wettbewerb um die besten Talente höher und das wird sich nicht auf Österreich beschränken. Unsere Hubs werden langsam international wahrgenommen und unsere Investments und Co-Investments werden davon natürlich beeinflusst. Die Standortpolitik wird zeigen, ob es besonders gute Anreize gibt Talente nach Österreich zu ziehen und Kapital in unserm Land zu allokieren. Es wird spannend!


Politik

Margarete Schramböck, Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Die Startups sind 2018 erwachsen geworden und in der breiten Bevölkerung setzt sich das Verständnis durch, dass die Wünsche dieser Unternehmen genauso relevant sind, wie aus anderen Wirtschaftsbereichen.

Deshalb müssen wir nicht bei jeder Maßnahme, die dem Standort nutzt, den Startup-Stempel draufgeben. Natürlich profitieren auch Startups von der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, der regionalen Mangelberufsliste, flexiblen Arbeitszeiten und leichteren und elektronischen Gründungen. Mit den Erleichterungen für Crowd-Funding, den neuen Förder-Formaten bei der aws und der Ausweitung des GIN-Programms nach Mainland China haben wir auch noch spezifische Schwerpunkte für die Branche gesetzt. Mit Andreas Tschas bei der Digitalisierungsagentur und Mic Hirschbrich beim Thema Artificial Intelligence, um nur zwei Personen zu nennen, arbeiten Experten aus dem Startup-Bereich an Schnittstellen der Republik. Auch das zeigt die Qualität und den Stellenwert der Szene.

2019 werden wir mit den elektronischen Behördenwegen, den ersten Digital Innovation Hubs, den im Startup-Frühstück vorgeschlagenen Digi Bootcamps sowie dem Fokus auf digitale Kompetenzen, wichtige Schritte Richtung digitale Transformation setzen. Von großer Bedeutung für die Branche werden unsere geplanten Maßnahmen im Bereich Risiko- und Wachstumskapital sein. Hier braucht es einen leichteren Zugang für die Unternehmen. Auch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, sowohl im Bereich bestehender Bürokratie als auch bei der Erprobung neuer Technologien – Stichwort regulatory Sandboxes – müssen wir besser werden.

Das Fachkräftethema wird uns auch im kommenden Jahr begleiten, daher bauen wir die Austrian Business Agency zu einer Standortagentur mit weiterem Fokus auf Mitarbeiter aus dem Ausland um und ich werde wieder selbst im Ausland für den Standort und die besten Mitarbeiter werben. Ebenfalls beibehalten möchte ich das Format des Startup-Frühstücks, 2019 werden wir auch weiterhin gezielt Investoren einbinden, um Geschäftsmodelle und Kapital besser zu vernetzen. Darüber hinaus wird nächstes Jahr ein wichtiges Vorbereitungsjahr für die Steuerreform, hier werden wir uns entsprechend einbringen, um die wichtigsten Druckpunkte der Wirtschaft zu berücksichtigen.

Stephanie Cox, Digitalisierungssprecherin JETZT (vormals Liste Pilz)

Der Startup Monitor hat gezeigt: „Wir sind gekommen, um zu bleiben“, was sehr positiv ist. Die Szene ist am erwachsen werden. Es gibt aber noch viel zu tun, beispielsweise bei der Anzahl der weiblichen Gründerinnen. Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung – es sind viele Chancen und Möglichkeiten da. Hier muss man aber auch die richtigen Rahmenbedingungen setzen, dass diese zum Wohle aller ausfallen kann. Ich denke im Allgemeinen, dass eine Politik der Ausgrenzung zu einer Atmosphäre führt die nicht innovationsfreundlich ist und auch nicht wichtige Talente aus dem Ausland anzieht. Die brauchen wir aber im Startup-Bereich.

Ministerin Schramböck ist durchaus sehr bemüht, aber es wird mir noch zu viel geredet und noch zu wenig umgesetzt. Ich möchte im Jahr 2019 noch mehr Taten sehen. Auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz – ich habe hier ein Forderungspapier veröffentlicht. Von Regierungsseite muss hier viel mehr passieren. Die größte Developer-Konferenz in Österreich ist bereits nach Berlin abgewandert, das sagt einiges aus.

Im Jahr 2019 braucht es noch mehr Fokus auf Talente. Die Kernfrage ist: Wie können wir Talente in Österreich behalten und herbekommen? Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte gibt es noch immer Aufholbedarf, beispielsweise bei der Abwicklungsdauer und bei den Bewertungskriterien. Viele Startups suchen händeringend nach Talenten. Wir müssen deswegen auch schon hier Bildungsbereich wichtige Akzente setzen: Die Schule muss ein Ort sein, wo Talente gefördert werden und zum gründen angeregt wird. Ein Ort wo auch Mädchen angeregt werden, in den MINT-Bereich zu gehen. Neueste Studien zeigen, dass Schülerinnen oft vom Informatikstudium abgeraten wird. Dazu braucht es auch weitere Ausbildungen, etwa Programmieren als Lehrberuf – nicht nur E-Commerce, wie zuletzt eingeführt.

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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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