03.03.2022

Rot-Weiß-Rot-Karte: Kocher verspricht Reform-Entwurf im ersten Halbjahr

Das Thema Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte nimmt weiter Fahrt auf. Arbeitsminister Martin Kocher kündigte nun einen Reform-Gesetzesentwurf an, mit dem bürokratische Hürden abgebaut werden sollen.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Der Fachkräftemangel wird von Unternehmen immer wieder als das drängendste Problem genannt. Gleichzeitig wird der Zuzug von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten nach Österreich via Rot-Weiß-Rot-Karte vor allem in der Technologie- und Startup-Welt als einer der größten Painpoints wahrgenommen. Eine Reform wurde bereits im türkis-grünen Regierungsprogramm angekündigt. Umgesetzt wurde davon aber nur sehr wenig – die Unzufriedenheit blieb. Nun ließ Arbeitsminister Martin Kocher bei einer Pressekonferenz mit einem neuen Vorstoß aufhorchen.

Verfahren für einen geregelten Zuzug sollen künftig schneller und flexibler gestaltet werden, verspricht der Minister. Man wolle dazu noch im ersten Halbjahr 2022 einen Gesetzesentwurf vorlegen. „Für Unternehmen und Arbeitskräfte aus dem Ausland muss die Karte eine attraktive Option werden“, so Kocher. Details zu den Reformvorhaben nannte er aber noch nicht. Eine Hürde für die immer wieder geforderte und versprochene Reform, die von Verantwortlichen immer wieder (vor allem unter der Hand) genannt wird, ist, dass es sich um eine Querschnittsmaterie mehrerer Ministerien handelt. Das sind neben dem genannten Arbeitsministerium etwa auch Wirtschafts-, Innen- und Außenministerium. Die Koordination verläuft dem Vernehmen nach schwierig.

Neben Rot-Weiß-Rot-Karte: Arbeitsbedingungen und Frauenbeschäftigung als weitere Top-Themen gegen Fachkräftemangel

Angesichts des demografischen Wandels, der den Fachkräfte-Mangel laut Prognosen in den kommenden Jahren weiter verstärken soll, will Kocher nicht nur im Bereich qualifizierte Zuwanderung Maßnahmen ergreifen. Parallel zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte sei es notwendig, eine Abwanderung österreichischer Fachkräfte ins Ausland zu vermeiden. Gefragt sei „ein sicheres und attraktives Arbeitsumfeld“. Für die Zukunft werde man auch weitere Qualifizierungsmaßnahmen diskutieren. Derzeit beobachte man „ein Mismatch zwischen niedrig qualifizierten Arbeitskräften und offenen Stellen, die höhere Qualifikationen erfordern“, sagt der Minister. Fast 50 Prozent der Arbeitslosen in Österreich haben nur einen Pflichtschulabschluss. Hier könnten Weiterbildungsmaßnahmen helfen, um die Kluft am Arbeitsmarkt zu überwinden.

Als weiteres großes Thema wurde bei der Pressekonferenz von Monika Köppl-Turyna, Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria, die Lage von Frauen am Arbeitsmarkt genannt. Diese sei „stark verbesserungswürdig“. Derzeit sei nur rund ein Drittel der Mütter in Österreich in Vollzeit beschäftigt, eine schlechtere Quote würden nur vier Länder in Europa aufweisen, während es in „Vorzeigeländern“ wie Schweden und Slowenien fast 80 Prozent seien. Angesichts dieser „dramatischen“ Zahlen müsse man die Bedingungen für Frauen am österreichischen Arbeitsmarkt rasch verbessern, fordert Köppl-Turyna. Dazu brauche es neben Weiterbildungsmaßnahmen auch den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote – ein Feld, in dem man im Vergleich zu anderen Ländern ebenso hinterherhinke. Mit Blick auf den demografischen Wandel brauche es zudem stärkere Anreize für ältere Personen am Arbeitsmarkt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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