27.02.2020

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll „War for Talents“ entschärfen

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll den qualifizierten Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern. Die Abwicklung von Anträgen soll künftig schneller und digitaler erfolgen.
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Rot-Weiß-Rot-Karte
(c) BKA / Regina Aigner: Bundesministerin Margarete Schramböck

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist in der Startup-Szene ein viel diskutiertes Thema. Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert. Die Hauptforderung: Entscheidungsprozesse sollen drastisch beschleunigt und digitalisiert werden – der brutkasten berichtete.

+++ Startup-Ökosystem richtet Empfehlungen an kommende Regierung +++

Rot-Weiß-Rot-Karte im Regierungsprogramm

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt. Die Absichtsbekundung der beiden Koalitionspartner wurde nun ein Stück konkreter. Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck hat am Mittwoch im Rahmen eines Maßnahmenpakets gegen den Fachkräftemangel weitere Reformschritte verkündet.

Neben der Weiterentwicklung der Lehrlingsausbildung, dem Ausbau von Fachhochschulen im Bereich der MINT-Fachkräfte zählt darunter auch eine Vereinfachung der Regeln für eine „qualifizierte Zuwanderung“ von Fachkräften.

Digitalisierung der Abläufe

In einem ersten Schritt soll die Antragstellung in Zukunft durch Digitalisierung der Abläufe effizienter gestaltet werden. Zudem soll es Arbeitgebern möglich werden, Anträge online bei der Inlandsbehörde einzubringen. In einer weiteren Phase soll das digitale Angebot auch auf Antragstellende – also Fachkräfte aus Drittstaaten – ausgedehnt werden.

Die Verfahren sollen künftig straffer geführt werden. Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.

Zudem soll das sogenannte „Ersatzkräfteverfahren“ zur Feststellung der Verfügbarkeit eines inländischen oder europäischen Bewerbers laut Schramböck evaluiert werden. Das Verfahren soll innerhalb von höchsten 10 Werktagen abgewickelt werden.

Wegfall von „ortsüblichen Unterkunft“

Eine weitere Maßnahme: Voraussetzungen wie der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft sollen künftig entfallen. Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen. Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der „Blauen Karte EU“ und der „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ orientieren.

Die bei Menschen über 30 Jahren derzeit verlangte Mindestentlohnung von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage kann laut Schramböck mitunter zu hoch bemessen sein. Daher soll die Grenze einheitlich auf 50 Prozent für alle Altersgruppen gesenkt werden.

Auch das Punkteschema hinsichtlich der Berufserfahrung und Qualifikation soll flexibilisiert werden. Derzeit sei laut Schramböck das Punkteschema zu restriktiv. Im Bereich der Sprachkenntnisse soll etwa die Punktevergabe für Deutsch und Englisch gleichgestellt werden, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

Erste Stellungnahme von AustrianStartups

In einem ersten Statement begrüßt Markus Raunig, Managing Director von AustrianStartups, die geplanten Maßnahmen: „Eine umfassende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist dringend notwendig, wenn wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe eine Rolle spielen wollen. Wir freuen uns, dass hier Bewegung reinkommt und sind gespannt auf die hoffentlich rasche und umfassende Umsetzung. Besonders bei der Verfahrensdauer braucht es bald einen großen Wurf, um international wettbewerbsfähig zu werden.“

 

Brutkasten-Nachlese zu Rot-Weiß-Rot-Karte

Videoarchiv: Margarete Schramböck im Interview

A1 startet 5G Netz in Österreich

A1 startet österreichweit mit 25. Jänner 2020 das 5G Netzwerk. Der 5G-Ausbau ist Teil des Aktionsplans zur Digitalisierung, der diesen Mittwoch von Margarete Schramböck in den Ministerrat eingebracht wird.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 20. Januar 2020

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll „War for Talents“ entschärfen

  • Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert.
  • Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt.
  • Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.
  • Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen.
  • Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der „Blauen Karte EU“ und der „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ orientieren.

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