27.02.2020

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll “War for Talents” entschärfen

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll den qualifizierten Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern. Die Abwicklung von Anträgen soll künftig schneller und digitaler erfolgen.
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Rot-Weiß-Rot-Karte
(c) BKA / Regina Aigner: Bundesministerin Margarete Schramböck

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist in der Startup-Szene ein viel diskutiertes Thema. Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert. Die Hauptforderung: Entscheidungsprozesse sollen drastisch beschleunigt und digitalisiert werden – der brutkasten berichtete.

+++ Startup-Ökosystem richtet Empfehlungen an kommende Regierung +++

Rot-Weiß-Rot-Karte im Regierungsprogramm

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt. Die Absichtsbekundung der beiden Koalitionspartner wurde nun ein Stück konkreter. Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck hat am Mittwoch im Rahmen eines Maßnahmenpakets gegen den Fachkräftemangel weitere Reformschritte verkündet.

Neben der Weiterentwicklung der Lehrlingsausbildung, dem Ausbau von Fachhochschulen im Bereich der MINT-Fachkräfte zählt darunter auch eine Vereinfachung der Regeln für eine “qualifizierte Zuwanderung” von Fachkräften.

Digitalisierung der Abläufe

In einem ersten Schritt soll die Antragstellung in Zukunft durch Digitalisierung der Abläufe effizienter gestaltet werden. Zudem soll es Arbeitgebern möglich werden, Anträge online bei der Inlandsbehörde einzubringen. In einer weiteren Phase soll das digitale Angebot auch auf Antragstellende – also Fachkräfte aus Drittstaaten – ausgedehnt werden.

Die Verfahren sollen künftig straffer geführt werden. Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.

Zudem soll das sogenannte “Ersatzkräfteverfahren” zur Feststellung der Verfügbarkeit eines inländischen oder europäischen Bewerbers laut Schramböck evaluiert werden. Das Verfahren soll innerhalb von höchsten 10 Werktagen abgewickelt werden.

Wegfall von “ortsüblichen Unterkunft”

Eine weitere Maßnahme: Voraussetzungen wie der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft sollen künftig entfallen. Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen. Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der “Blauen Karte EU“ und der “Niederlassungsbewilligung – Forscher” orientieren.

Die bei Menschen über 30 Jahren derzeit verlangte Mindestentlohnung von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage kann laut Schramböck mitunter zu hoch bemessen sein. Daher soll die Grenze einheitlich auf 50 Prozent für alle Altersgruppen gesenkt werden.

Auch das Punkteschema hinsichtlich der Berufserfahrung und Qualifikation soll flexibilisiert werden. Derzeit sei laut Schramböck das Punkteschema zu restriktiv. Im Bereich der Sprachkenntnisse soll etwa die Punktevergabe für Deutsch und Englisch gleichgestellt werden, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

Erste Stellungnahme von AustrianStartups

In einem ersten Statement begrüßt Markus Raunig, Managing Director von AustrianStartups, die geplanten Maßnahmen: “Eine umfassende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist dringend notwendig, wenn wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe eine Rolle spielen wollen. Wir freuen uns, dass hier Bewegung reinkommt und sind gespannt auf die hoffentlich rasche und umfassende Umsetzung. Besonders bei der Verfahrensdauer braucht es bald einen großen Wurf, um international wettbewerbsfähig zu werden.”

 

Brutkasten-Nachlese zu Rot-Weiß-Rot-Karte

Videoarchiv: Margarete Schramböck im Interview

A1 startet 5G Netz in Österreich

A1 startet österreichweit mit 25. Jänner 2020 das 5G Netzwerk. Der 5G-Ausbau ist Teil des Aktionsplans zur Digitalisierung, der diesen Mittwoch von Margarete Schramböck in den Ministerrat eingebracht wird.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 20. Januar 2020

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Freundschaft, Freundschaft im Job
(c) Stock.Adobe/charmedlightph - Freundschaften am Arbeitsplatz können positive Effekte auslösen.

Liebeleien am Arbeitsplatz, Intimitäten auf Weihnachtsfeiern und Work-Husbands und -Wives sind ein längst bekanntes Metier der Arbeitswelt. Was aber kaum thematisiert wird, sind Freundschaften im Job. Dies hat nun der willhaben-Jobmarktplatz geändert und 1.050 User:innen zum Thema “Freundschaft am Arbeitsplatz” befragt.

Team-Building für Freundschaften hilfreich

Aus der Umfrage lässt sich herauslesen, dass drei Viertel der Arbeitnehmer:innen in ihrem derzeitigen Job Freundschaften geschlossen haben – konkret meinten 10,2 Prozent “eine” und 66,5 Prozent “mehrere” Freundschaft(en) über ihre Arbeit gefunden zu haben. Als besonders gesellig erweisen sich dabei Kärntner:innen, Steirer:innen und Wiener:innen.

Um Kolleg:innen näher kennenzulernen, zeigten sich vor allem vom Arbeitgeber oder Arbeitgeberin organisierte Team-Building-Maßnahmen und gemeinsame Unternehmungen hilfreich. Mit 58,1 Prozent hat mehr als die Hälfte der Befragten den Eindruck, dass Freundschaften bei ihrem derzeitigen Job gefördert werden.

Das Feierabend-Getränk

Auf der anderen Seite ist es aber auch das ein oder andere Feierabend-Getränk, das aus Arbeitskolleg:innen Freund:innen werden lässt. Auch hier sind es etwa drei Viertel der Befragten, die der Thematik positiv gegenüberstehen. Im Detail empfinden es 22,1 Prozent als “sehr angenehm” und wichtig für den Teamgeist und weitere 51 Prozent als “eher angenehm”. Dem gegenüber steht jedoch etwa ein Viertel der willhaben-Nutzer:innen, die mit “eher unangenehm, ich nehme selten teil” geantwortet haben oder solche Aktivitäten überhaupt vermeiden.

Bemerkenswert ist zudem, dass nicht nur der direkte Kontakt Freundschaften fördern kann. In Zeiten der Digitalisierung spielen sie sich zu einem gewissen Teil in den sozialen Netzwerken ab. Ein Viertel der Befragten nimmt eine Anfrage immer an, wenn sich ein/e Arbeitskolleg:in in den sozialen Medien vernetzen will. Weitere 52,5 Prozent “nehmen die Anfrage an, wenn sie sich mit der Person gut verstehen”. 11,3 Prozent nutzen keine sozialen Netzwerke.

Bei Vorgesetzten sieht die Sache jedoch etwas anders aus. Arbeitnehmer:innen zeigen sich hier aufgeschlossen, wenn auch etwas zögerlicher. Während die überwiegende Mehrheit offen ist, Führungspersonal auf Instagram und Co. zu adden, ist der Anteil jener, die dies eher bzw. gänzlich ausschließt, mit 29,3 Prozent merklich höher als bei Kolleg:innen, die sich beruflich auf derselben hierarchischen Ebene befinden.

Folgen der Freundschaft

Doch was sind die Folgen davon, sich mit Kolleg:innen zu befreunden? Am häufigsten genannt wurden dabei “besserer Teamzusammenhalt” (77,4 Prozent), “mehr Spaß während des Arbeitstages” (77,2 Prozent) sowie “höhere Zufriedenheit und Wohlbefinden bei der Arbeit” (72,4 Prozent). Gefolgt von zwei Faktoren in puncto Produktivität, nämlich “schnellere Problemlösung durch gegenseitige Unterstützung” (63,9 Prozent) und “erhöhte Motivation” (57,5 Prozent).

Als Kehrseite der Medaille und als Problemfall wird die Bevorzugung einzelner Kolleg:innen (51,6 Prozent) genannt, auch “Schwierigkeiten, berufliche und persönliche Grenzen zu wahren” (44,8 Prozent) sowie “Ablenkung und reduzierte Produktivität” (40,3 Prozent) werden hier als Nachteil angeführt.

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AI Summaries

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll “War for Talents” entschärfen

  • Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert.
  • Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt.
  • Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.
  • Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen.
  • Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der “Blauen Karte EU” und der “Niederlassungsbewilligung – Forscher” orientieren.

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  • Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert.
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