27.02.2020

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll „War for Talents“ entschärfen

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll den qualifizierten Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern. Die Abwicklung von Anträgen soll künftig schneller und digitaler erfolgen.
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Rot-Weiß-Rot-Karte
(c) BKA / Regina Aigner: Bundesministerin Margarete Schramböck

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist in der Startup-Szene ein viel diskutiertes Thema. Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert. Die Hauptforderung: Entscheidungsprozesse sollen drastisch beschleunigt und digitalisiert werden – der brutkasten berichtete.

+++ Startup-Ökosystem richtet Empfehlungen an kommende Regierung +++

Rot-Weiß-Rot-Karte im Regierungsprogramm

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt. Die Absichtsbekundung der beiden Koalitionspartner wurde nun ein Stück konkreter. Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck hat am Mittwoch im Rahmen eines Maßnahmenpakets gegen den Fachkräftemangel weitere Reformschritte verkündet.

Neben der Weiterentwicklung der Lehrlingsausbildung, dem Ausbau von Fachhochschulen im Bereich der MINT-Fachkräfte zählt darunter auch eine Vereinfachung der Regeln für eine „qualifizierte Zuwanderung“ von Fachkräften.

Digitalisierung der Abläufe

In einem ersten Schritt soll die Antragstellung in Zukunft durch Digitalisierung der Abläufe effizienter gestaltet werden. Zudem soll es Arbeitgebern möglich werden, Anträge online bei der Inlandsbehörde einzubringen. In einer weiteren Phase soll das digitale Angebot auch auf Antragstellende – also Fachkräfte aus Drittstaaten – ausgedehnt werden.

Die Verfahren sollen künftig straffer geführt werden. Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.

Zudem soll das sogenannte „Ersatzkräfteverfahren“ zur Feststellung der Verfügbarkeit eines inländischen oder europäischen Bewerbers laut Schramböck evaluiert werden. Das Verfahren soll innerhalb von höchsten 10 Werktagen abgewickelt werden.

Wegfall von „ortsüblichen Unterkunft“

Eine weitere Maßnahme: Voraussetzungen wie der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft sollen künftig entfallen. Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen. Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der „Blauen Karte EU“ und der „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ orientieren.

Die bei Menschen über 30 Jahren derzeit verlangte Mindestentlohnung von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage kann laut Schramböck mitunter zu hoch bemessen sein. Daher soll die Grenze einheitlich auf 50 Prozent für alle Altersgruppen gesenkt werden.

Auch das Punkteschema hinsichtlich der Berufserfahrung und Qualifikation soll flexibilisiert werden. Derzeit sei laut Schramböck das Punkteschema zu restriktiv. Im Bereich der Sprachkenntnisse soll etwa die Punktevergabe für Deutsch und Englisch gleichgestellt werden, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

Erste Stellungnahme von AustrianStartups

In einem ersten Statement begrüßt Markus Raunig, Managing Director von AustrianStartups, die geplanten Maßnahmen: „Eine umfassende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist dringend notwendig, wenn wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe eine Rolle spielen wollen. Wir freuen uns, dass hier Bewegung reinkommt und sind gespannt auf die hoffentlich rasche und umfassende Umsetzung. Besonders bei der Verfahrensdauer braucht es bald einen großen Wurf, um international wettbewerbsfähig zu werden.“

 

Brutkasten-Nachlese zu Rot-Weiß-Rot-Karte

Videoarchiv: Margarete Schramböck im Interview

A1 startet 5G Netz in Österreich

A1 startet österreichweit mit 25. Jänner 2020 das 5G Netzwerk. Der 5G-Ausbau ist Teil des Aktionsplans zur Digitalisierung, der diesen Mittwoch von Margarete Schramböck in den Ministerrat eingebracht wird.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 20. Januar 2020

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Howie
© Suchart Wannaset - Ewa Lenart von Howie.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nachträglich (11.9.2026) nach Erhalt eines Statements von Gründerin Ewa Lenart ergänzt.

„Ein Unternehmen mit 300 Ingenieurinnen und Ingenieuren gibt im Durchschnitt zwischen 1,8 und 36 Millionen Euro pro Jahr für die manuelle Informationsbeschaffung aus“, erklärt Ewa Lenart, Gründerin des Wiener Startups Howie, vergangenes Jahr. Ihr Unternehmen könne helfen, die Kosten dafür zu halbieren.

„AI Copilot for the Built Environment“

Dazu positionierte Howie sich als „AI Copilot for the Built Environment“. Die KI-gestützte Plattform für die Bau- und Immobilienbranche bereitet unter anderem Texte, Bilder und Konstruktionszeichnungen mit großen Datenvolumina auf. Dabei nutzt sie LLMs, um Muster in den Daten, etwa auch aus Berichten, E-Mails, Bildern und Zeichnungen, zu erkennen.

Zwei Investmentrunden 2025

Mit dem Konzept konnte Howie vergangenes Jahr mehrere Investoren überzeugen. Im März und im November 2025 verkündete das Unternehmen jeweils eine sechsstellige Finanzierungsrunde. Dabei dürfte es sich um Wandeldarlehen gehandelt haben: In den öffentlich einsehbaren Firmenbuch-Daten sind die Finanzierungsrunden nämlich in den Beteiligungsverhältnissen nicht ablesbar. Zudem holte Gründerin Lenart vergangenes Jahr den zweiten Platz in der Kategorie Startups beim brutkasten „Innovator of the Year“.

Konkursantrag – keine Details von Kreditschutzverbänden

Doch nun brachte das Startup einen Konkursantrag ein, wie die heimischen Kreditschutzverbände übereinstimmend berichten. Konkrete Informationen dazu liegen aktuell bei keinem der Verbände vor. Sollten die Investments tatsächlich in Form von Wandeldarlehen erfolgt sein, würde ihre Summe in die Passiva fallen.

Gründerin Lenart: Zwei Investments nicht rechtzeitig abgeschlossen

Auf brutkasten-Anfrage meldete sich Gründerin Ewa Lenart mit einem Statement zur Insolvenz. Man sei in einem „technisch sehr anspruchsvollen und noch relativ jungen Markt“ tätig, und habe in den vergangenen zwei Jahren ein starkes, wachsendes Interesse von weltweit führenden Architektur-, Ingenieur- und Beratungsunternehmen verzeichnen können. „Gleichzeitig erwiesen sich die Entwicklungs- und Implementierungszyklen in der Bau- und Immobilienbranche als länger und kapitalintensiver, als wir ursprünglich geplant hatten. Wir waren daher auf eine zusätzliche Finanzierung angewiesen, um die nächsten kommerziellen Meilensteine zu erreichen“, so die Gründerin.

Während der jüngsten Finanzierungsrunde habe man zwei Term Sheets mit etablierten Investoren unterzeichnet. „Letztendlich wurde jedoch keine der beiden Transaktionen innerhalb des Zeitrahmens abgeschlossen, den das Unternehmen benötigte“, schreibt Lenart. „Wir haben zudem ein deutlich schlankeres und stärker kundenfinanziertes Betriebsmodell geprüft, konnten die daraus resultierende Liquiditätslücke aber nicht rechtzeitig schließen.“

Weiterführung steht noch im Raum

Doch Lenart fügt an: „Die zugrunde liegende Marktthese ist aus meiner Sicht nach wie vor sehr stark. Als wir Howie gründeten, befanden sich KI-native Workflows für die Baubranche noch in einer sehr frühen Phase. In den letzten zwei Jahren haben sich die Investitionen und die Adaption in diesem Bereich deutlich beschleunigt.“ Man sehe weiterhin Interesse von Kunden und Branchenakteuren an Howie und seiner Technologie. „Ob und in welcher Form Teile des Unternehmens oder des Produkts fortbestehen werden, hängt nun vom Insolvenzverfahren ab“, so die Gründerin.

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AI Summaries

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll „War for Talents“ entschärfen

  • Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert.
  • Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt.
  • Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.
  • Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen.
  • Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der „Blauen Karte EU“ und der „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ orientieren.

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  • Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert.
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