27.02.2020

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll „War for Talents“ entschärfen

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll den qualifizierten Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern. Die Abwicklung von Anträgen soll künftig schneller und digitaler erfolgen.
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Rot-Weiß-Rot-Karte
(c) BKA / Regina Aigner: Bundesministerin Margarete Schramböck

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist in der Startup-Szene ein viel diskutiertes Thema. Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert. Die Hauptforderung: Entscheidungsprozesse sollen drastisch beschleunigt und digitalisiert werden – der brutkasten berichtete.

+++ Startup-Ökosystem richtet Empfehlungen an kommende Regierung +++

Rot-Weiß-Rot-Karte im Regierungsprogramm

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt. Die Absichtsbekundung der beiden Koalitionspartner wurde nun ein Stück konkreter. Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck hat am Mittwoch im Rahmen eines Maßnahmenpakets gegen den Fachkräftemangel weitere Reformschritte verkündet.

Neben der Weiterentwicklung der Lehrlingsausbildung, dem Ausbau von Fachhochschulen im Bereich der MINT-Fachkräfte zählt darunter auch eine Vereinfachung der Regeln für eine „qualifizierte Zuwanderung“ von Fachkräften.

Digitalisierung der Abläufe

In einem ersten Schritt soll die Antragstellung in Zukunft durch Digitalisierung der Abläufe effizienter gestaltet werden. Zudem soll es Arbeitgebern möglich werden, Anträge online bei der Inlandsbehörde einzubringen. In einer weiteren Phase soll das digitale Angebot auch auf Antragstellende – also Fachkräfte aus Drittstaaten – ausgedehnt werden.

Die Verfahren sollen künftig straffer geführt werden. Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.

Zudem soll das sogenannte „Ersatzkräfteverfahren“ zur Feststellung der Verfügbarkeit eines inländischen oder europäischen Bewerbers laut Schramböck evaluiert werden. Das Verfahren soll innerhalb von höchsten 10 Werktagen abgewickelt werden.

Wegfall von „ortsüblichen Unterkunft“

Eine weitere Maßnahme: Voraussetzungen wie der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft sollen künftig entfallen. Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen. Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der „Blauen Karte EU“ und der „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ orientieren.

Die bei Menschen über 30 Jahren derzeit verlangte Mindestentlohnung von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage kann laut Schramböck mitunter zu hoch bemessen sein. Daher soll die Grenze einheitlich auf 50 Prozent für alle Altersgruppen gesenkt werden.

Auch das Punkteschema hinsichtlich der Berufserfahrung und Qualifikation soll flexibilisiert werden. Derzeit sei laut Schramböck das Punkteschema zu restriktiv. Im Bereich der Sprachkenntnisse soll etwa die Punktevergabe für Deutsch und Englisch gleichgestellt werden, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

Erste Stellungnahme von AustrianStartups

In einem ersten Statement begrüßt Markus Raunig, Managing Director von AustrianStartups, die geplanten Maßnahmen: „Eine umfassende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist dringend notwendig, wenn wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe eine Rolle spielen wollen. Wir freuen uns, dass hier Bewegung reinkommt und sind gespannt auf die hoffentlich rasche und umfassende Umsetzung. Besonders bei der Verfahrensdauer braucht es bald einen großen Wurf, um international wettbewerbsfähig zu werden.“

 

Brutkasten-Nachlese zu Rot-Weiß-Rot-Karte

Videoarchiv: Margarete Schramböck im Interview

A1 startet 5G Netz in Österreich

A1 startet österreichweit mit 25. Jänner 2020 das 5G Netzwerk. Der 5G-Ausbau ist Teil des Aktionsplans zur Digitalisierung, der diesen Mittwoch von Margarete Schramböck in den Ministerrat eingebracht wird.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 20. Januar 2020

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vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz, (Co-Founder and President) | (c) DREAM/eclipse media
vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz, (Co-Founder and President) | (c) DREAM/eclipse media

Anfang 2025 war Dream mit einer 100 Millionen US-Dollar schweren Finanzierungsrunde zum Unicorn geworden (brutkasten berichtete). Nun holte sich das Scaleup erneut frisches Kapital. Mit einem Investment von 260 Millionen US-Dollar erreicht es in seiner Series-C-Kapitalrunde eine Bewertung von drei Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentfonds Bicycle Capital und Group 11 angeführt, gemeinsam mit Beteiligung von Bain Capital, Tru Arrow Partners, Antler „und weiteren globalen Investoren“.

„Wir sind noch ein junges Unternehmen, aber wir sind sehr dankbar, dass sich alles in die richtige Richtung entwickelt und wir schnell wachsen. Wir arbeiten weiter hart daran, dass es sich auch in den nächsten Jahren weiter so positiv entwickelt“, kommentiert Co-Founder und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der als President von Dream fungiert.

Auch Co-Founder mit bekannter Vorgeschichte

Nicht nur sein Name ist ein klingender. Auch Mitgründer und CEO Shalev Hulio erlangte bereits zuvor internationale Bekanntheit. Als Co-Founder und Ex-CEO des Unternehmens NSO hatte er mit dessen Spionagesoftware Pegasus, die an Staaten vertrieben wurde, weltweit für Kontroversen gesorgt. Mit Dream wechselte Hulio vom Cyber-Offensiv- in den Cybersecurity-Bereich. Die Zielgruppe hat aber eine große Überschneidung: Staaten und Betreiber kritischer Infrastruktur. In diesem Bereich ist freilich auch der Ex-Kanzler bestens vernetzt.

Digitale Souveränität als neues Verkaufsargument

Im Produkt setzt Dream mit seinem „Cyber Language Model“ voll auf Künstliche Intelligenz, im Narrativ mittlerweile auch auf Digitale Souveränität, die zuletzt vor allem in Europa zum großen Thema wurde. „Die entscheidende Frage für Staaten ist nicht mehr, ob sie Künstliche Intelligenz einsetzen werden, sondern ob sie diese auch besitzen, betreiben und vollständig kontrollieren. Andernfalls begeben sie sich in eine kritische Abhängigkeit von anderen Staaten, wie beispielsweise China oder den USA“, sagt Kurz.

Und Hulio legt nach: „Wer die Kontrolle über seine KI verliert, verliert langfristig auch einen Teil seiner staatlichen Souveränität. So wie es undenkbar wäre, die Kontrolle über Verteidigung, kritische Infrastruktur oder die Innere Sicherheit aus der Hand zu geben, wird es künftig undenkbar sein, keine vollständige Kontrolle über die eigenen KI-Systeme zu haben.“ Dass KI-Modelle, auf denen zentrale Elemente staatlichen Handelns abgestützt sind, über Nacht abgestellt werden können, sei keine theoretische Debatte, wie man zuletzt bei „Fable“ von Anthropic gesehen habe, argumentiert man beim Unternehmen.

Cybersecurity: KI als Herausforderung und Lösung

Und wie will Dream das konkret lösen? Die KI-Systeme des Scaleups arbeiten laut Unternehmen „in einer völlig souveränen und sicheren Umgebung“. Dort biete man unter anderem einen umfassenden Cyber-Abwehr-Schirm, strukturiere sensible Daten als Entscheidungsbasis und decke noch unbekannte Cybersecurity-Schwachstellen („Zero Days“) auf. „Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat sich Cybersicherheit grundlegend verändert. Herkömmliche Systeme können keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Nur durch den konsequenten Einsatz von KI auch in der Cyber-Abwehr ist ein Schutz auch in der Zukunft möglich“, sagt Hulio.

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AI Summaries

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll „War for Talents“ entschärfen

  • Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert.
  • Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt.
  • Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.
  • Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen.
  • Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der „Blauen Karte EU“ und der „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ orientieren.

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  • Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert.
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