05.02.2019

Wie KMUs mit Online-Aktienemissionen an Kapital kommen können

Ein "One-Stop-Shop" der Rockets Holding unterstützt KMUs seit kurzem beim Zugang zum neuen Marktsegment "direct market plus" der Wiener Börse. Wir haben mit Wolfgang Deutschmann, Managing Director der Rockets Holding, über den neuen Service gesprochen und warum davon ein Schokoladenproduzent profitieren könnte.
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Rockets Holding
(c) pacher: Wolfgang Deutschmann ist Managing Director der Rockets Holding.

Die Rockets Holding bietet für KMUs einen neuen „One-Stop-Shop“ an, um ihnen den Zugang zum neuen Marktsegment „direct market plus“ der Wiener Börse zu vereinfachen. Die Plattform begleitet Unternehmen beim Finden neuer Aktionäre, um für ausreichend Streubesitz vor einer möglichen Börsennotierung zu sorgen. Dies wird unter anderem über einen komplett digitalen Zeichnungsprozess ermöglicht. Wir haben mit Wolfgang Deutschmann, Managing Director der Rockets Holding, über sein neues Produkt und aktuelle Entwicklungen am heimischen Crowdfunding-Markt gesprochen.

Welche Entwicklungen konnte die Rockets Holding im letzten Jahr verzeichnen?

Wir sind im letzten Jahr auf all unseren drei Plattformen gewachsen. Dazu zählen Home Rocket im Immobilienbereich, Green Rocket im Bereich der Finanzierung von nachhaltigen Startups und Lion Rocket. Letztere ist unsere jüngste Plattform, über die Investoren in Wachstumsprojekte etablierter Unternehmen investieren können.

+++ Green Rocket überschreitet 10 Millionen Euro-Marke +++

Am schnellsten sind wir mit unserer Plattform Green Rocket gewachsen. Green Rocket ist die erste Crowdfunding-Plattform in Europa, die sich auf Unternehmen mit den Zukunftsthemen Energie, Umwelt, Mobilität und Gesundheit spezialisiert hat.

In Bezug auf die Anzahl der Transaktionen konnten wir allerdings bei Home Rocket das stärkste Wachstum verzeichnen. Insgesamt haben wir neun Millionen Euro im Immobilienbereich eingesammelt. Seit Bestehen der Plattform sind es 35 Millionen Euro, die über rund 21.900 Anlegern investiert wurden. Das ausgezahlte Kapital unserer Plattformen beträgt rund 3,46 Millionen Euro.

Worauf führen Sie diesen Anstieg zurück?

Die heimischen Investoren haben mittlerweile gewisse Learnings im Bereich des Crowdfundings gezogen. Sie wissen, welche Projekte gut funktionieren. Zudem haben sie ein Gespür dafür bekommen, welche Plattform sich für welches Projekt gut eignet.

Eines fällt uns besonders auf: Wir haben sehr viele „Wiederholungstäter“ auf unseren Plattformen. Es gibt beispielsweise Investoren, die schon in 90 unterschiedliche Projekte investiert haben. Zudem verfügen sie mittlerweile über Portfolios, die sich aus allen drei Bereichen zusammensetzen – sprich Immobilien, Startups und KMUs. Bisher hatten wir im Immobilien- und KMU-Bereich kein Projekt, das sein Finanzierungsziel nicht erreicht hat.

Wie schätzen Sie den österreichischen Crowdfunding-Markt im internationalen Vergleich ein?

In Relation der Zahlen können wir feststellen, dass Österreich nicht hinterherhinkt. Dies ist primär darauf zurückzuführen, dass sich in den letzten drei Jahren die gesetzliche Rahmenbedingungen für Crowdfunding enorm verbessert haben – siehe Alternativfinanzierungsgesetz. Zudem ist die Crowd auch ein Stück „reifer“ und „erwachsener“ geworden. Die Investoren merken, dass nicht alles was hip und cool erscheint, auch als Business gut funktionieren muss. Bei Green Rocket haben wir schon von Anfang an auf Nachhaltigkeit, anstatt auf „Coolness“ der Geschäftsmodelle gesetzt.

Die Rockets Holding ist auch in Deutschland aktiv. Wie sieht es im Nachbarland mit den Rahmenbedingungen für Crowdfunding aus?

In Deutschland ist eine ähnliche Entwicklung wie in Österreich feststellbar. Viele Startups bieten jetzt Fixzinsen an. Sie haben bemerkt, dass ihnen die Immobilien das Transaktionsvolumen weggenommen haben. Den Investoren reicht es nicht mehr aus, nur mehr auf den Erfolg zu hoffen. Generell ist die Crowdfunding-Szene in Österreich gut aufgestellt. Wenn man das Transaktionsvolumen Österreichs auf Deutschland umlegt und mit zehn multipliziert, so erkennt man, dass Deutschland trotz seiner Größe in diesem Bereich nicht proportional besser aufgestellt ist.

Welche Wünsche haben sie in Bezug auf Crowdfunding an die heimische Politik?

Was wir schon länger propagieren ist, dass es für Crowdfunding in Österreich vermehrt steuerliche Anreize geben sollte. Es braucht einfach bessere Rahmenbedingungen, damit heimische Investoren künftig verstärkt in junge österreichische Unternehmen und KMUs investieren. Dahingehend bedarf es eines entsprechenden Freibetrags.

Die Rockets Holding hat ein neues Geschäftsfeld für sich entdeckt. Sie will KMUs künftig den Zugang zur Wiener Börse erleichtern. Warum hat sich die Rocket Holding dafür entschieden und was sind die Hintergründe?

Mit der Änderung des Aktiengesetzes erhalten KMUs über den „direct market plus“ Zugang zur Wiener Börse. Wir als Rockets Holding möchten Unternehmen, die sich dazu entschließen, sich an der Börse listen zu lassen, in diesem Prozess unterstützen. Unser Fokus liegt darauf, dass wir KMUs das Finden neuer Aktionäre erleichtern. Dadurch sollen sie ausreichend Streubesitz – also eine ausreichende Anzahl an unterschiedlichen Aktionären – vor einer etwaigen Börsennotierung erhalten.

Nehmen wir als Beispiel einen Schokoladenproduzenten, der für das Wachstum und die Expansion seines Unternehmens fünf Millionen Euro Kapital benötigt. Er kann mit uns nicht nur viel einfacher das Wachstumskapital im Zuge einer Umgründung zur Aktiengesellschaft und Kapitalerhöhung aufstellen, sondern seinen Aktionären auch die Handelbarkeit der Aktien an der Börse bieten. Unser Service ist, dass wir den Schokoladenproduzenten in diesem Prozess begleiten. Ähnlich wie im Crowdfunding-Bereich möchten wir ihm das nötige Setup zur Verfügung stellen – quasi einen „One-Stop-Shop“.

Welche Innovation beinhaltet euer Service?

Der Aktien-Bereich ist in Österreich rechtlich teils sehr „verkrustet“. Die Aktien bzw. deren Zeichnungsscheine müssen in schriftlicher Form zweimal ausgestellt (§ 152 Abs 1 AktG) und zum Unternehmen gebracht werden. Anschließend ist es erforderlich, die Zeichnungsscheine wiederum zur Bank zu bringen, die diese anschließend weiterleitet. Diese und daran anknüpfende Prozesse haben wir nun vollständig digitalisiert. Wir haben einen komplett digitalen Zeichnungsprozess für Aktienemissionen geschaffen. Damit ermöglichen wir KMUs online über unsere 21.900 Investoren, echtes Eigenkapital einfacher und schneller aufzustellen.

Das ist insbesondere für die heimische Wirtschaft interessant, da diese zu 99 Prozent aus KMUs besteht. Die meisten KMUs brauchen zwischen zwei und zehn Millionen Euro und keine Emission von 100 Millionen Euro. Damit würde selbst ein mittelständischer Schokoladenproduzent nichts anfangen können.

Warum sehen Sie eine Nachfrage in diesem Bereich gegeben?

In Zeiten von Basel III und Basel IV ist es für kleine und mittelständische Firmen immer schwieriger geworden, an neues Kapital – insbesondere Fremdkapital – zu kommen. In dieser Konsequenz wird es für Unternehmen jedoch immer wichtiger, dass sie eine gute Eigenkapitalquote aufweisen können. Genau dieses Thema kann man im Endeffekt mit den digitalen Aktienemissionen bewältigen.

Wie viele KMUs plant die Rockets Holding 2019 zu unterstützen?

Unser Ziel ist es, dass wir für 2019 zumindest zwei Emissionen umsetzen. Uns ist wichtig, zunächst pragmatisch zu agieren. Eine Aktienemission ist im Gegensatz zum Crowdfunding-Bereich nicht einfach in drei Wochen aus dem Boden gestampft.

Warum ist dies komplexer?

Bei Unternehmen, die Aktienemission abwickeln wollen, sind meistens Umgründungen erforderlich – zumindest dann, wenn das Unternehmen noch keine Aktiengesellschaft ist. Als ROCKETS Holding begleiten wir die Unternehmen schon bei dieser Umgründung.

Was ist der USP eures Services?

Unser USP ist, dass wir den Prozess vollkommen digital gestalten, da wir auch den direkten Kontakt und die erforderlichen Schnittstellen zu den Banken haben. Dadurch werden die Aktien direkt in die Depots der Anleger „geschoben“. Jene Investoren, die über kein Depot verfügen, können sich über unsere Plattform ein solches eröffnen. 

Derzeit benötigen Crowdfunding-Plattformen nationale Lizenzen, um auf den jeweiligen Märkten in den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten tätig zu werden. Auf europäischer Ebene ist eine Öffnung der Märkte geplant. Wie bewerten Sie die Öffnung des Marktes?

Ich sehe die Öffnung des Marktes definitiv als Chance, weil im Endeffekt Schranken wegfallen werden und wir auf anderen Märkten aktiv werden können. Natürlich wird es Konkurrenz ins Land bringen. Wir haben jetzt schon Anfragen aus anderen Ländern, die wir aufgrund der Gesetzeslage leider noch nicht bearbeiten können – zumindest ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll. In Deutschland haben wir beispielsweise Tochtergesellschaften gegründet, um den dortigen Anforderungen der Behörden bestmöglich gerecht zu werden.

Ist derzeit eine weitere Expansion auf andere europäische Märkte geplant?

Generell muss man festhalten, dass man eine sechsstellige Summe braucht, um in einem anderen Land so richtig durchstarten zu können. Um nachhaltig zu wachsen, bleiben wir daher vorerst in Deutschland und Österreich, bis die EU-Verordnung in Kraft tritt. Die Öffnung der Märkte, wird, wie gesagt, Konkurrenz ins Land bringen, aber daher ist es umso wichtiger, sich solide am heimischen Markt aufzustellen.

Warum ist Crowdfunding im Immobilienbereich am stärksten?

Dafür gibt es gute Gründe. Der Immobilien-Sektor braucht generell mehr Mezzanin-Kapital, als andere Wirtschaftsbereiche und ist es auch gewohnt, damit zu arbeiten. Zudem verstehen Anleger das zugrundeliegende Geschäftsmodell, da es nicht abstrakt ist. Eine Immobilie ist physisch und man könnte theoretisch hinfahren, um sie sich anzuschauen. Viele Anleger im Crowdfunding-Bereich starten daher auch in diesem Segment. Nachdem sie positive Erfahrungen mit Investitionen in Immobilien gemacht haben, investieren sie auch später in andere Segmente, wie Startups.

Wie wird sich 2019 in Bezug auf Crowdfunding weiterentwickeln?

2019 wird ein sehr spannendes Jahr, da das Thema Wertpapiere im KMU-Bereich viel stärker aufkommen wird. Im Immobilienbereich werden Anleihen ein großes Thema. In Deutschland hat sich beispielsweise die Prospektpflichtgrenze von einer auf acht Millionen Euro erhöht. Dahingehend rechnen wir mit einem starken Wachstum im Transaktionsvolumen. Dieses wird sicherlich zwischen 50 und 100 Prozent liegen.

Ich glaube, dass Aktienemissionen in Österreich noch den Ruf haben, dass sie teuer und kompliziert sind. Aufgrund der Tatsache, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert haben, ist dieser Bereich jedoch günstiger und smarter geworden. Der Schokoladenproduzent wird von uns durch den ganzen Prozess im Rahmen eines Börselistings geführt. Er braucht keinen geeigneten Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt selbst mitbringen. Mit unserem Service wollen wir einen One-Stop-Shop anbieten, der es einfach macht, sein Unternehmen mit Eigenkapital auszustatten.

Der Service der Rockets Holding im KMU-Bereich und dem „direct market plus“ der Wiener Börse ist noch sehr neu. Dementsprechend bedarf es auch einer Aufklärung.

Ja, das stimmt. In letzter Zeit haben mich sehr viele Leute kontaktiert und mich gefragt, was die Öffnung der Wiener Börse nun bedeutet und welchen Vorteil das bringen kann. Es gibt definitiv noch viele Fragezeichen bei den Unternehmen, die es abzubauen gilt. Wir werden gemeinsam mit der Wiener Börse Workshops anbieten, in denen wir zeigen, wie eine digitale Emission und ein anschließender Börsengang funktionieren.


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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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