10.08.2023

Ripple-Urteil: Warum die Börsenaufsicht jetzt vor ein Berufungsgericht geht

Nach zweieinhalb Jahren Rechtsstreit zwischen der Börsenaufsicht und der Kryptofirma Ripple hat eine New Yorker Richterin im Juli ein Urteil gesprochen. Nun geht die Behörde in Berufung.
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XRP
Foto: Adobe Stock

Es war lange erwartet worden und hat für demensprechendes Aufsehen gesorgt: Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht und Ripple, dem Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP. Diese sei gemäß US-Recht als Wertpapier einzustufen und hätte die entsprechenden Registrierungsprozesse bei der Behörde durchlaufen müssen, lautete der Vorwurf der Securities and Exchange Commission (SEC).

Das Mitte Juli gesprochene Urteil einer New Yorker Richter widersprach dieser Einschätzung teilweise – und gab der Börsenaufsicht in anderen Bereichen recht. Direktverkäufe von XRP, die Ripple an Profi-Anleger:innen tätigte, sind demnach als Wertpapier-Transaktionen einzustufen. Nicht aber sogenannten programmatische Verkäufe. Bei diesen haben Privatanleger:innen XRP über Börsen gekauft. Dabei wussten sie aber nicht, wer die Verkäufer waren. Und auch XRP-Ausschüttungen an Ripple-Mitarbeiter:innen seien nicht als Wertpapierverkäufe einzustufen, argumentierte die Richterin im Urteil.

Börsenaufsicht brachte Berufung ein

Die ersten Reaktionen in der Krypto-Szene auf das Ripple-Urteil waren teilweise geradezu euphorisch – was etwas schwierig mit dem tatsächlichen Inhalt des Urteils in Einklang zu bringen ist.

Denn: Dass XRP generell nicht unters Wertpapierrecht fällt, besagt das Urteil eben nicht. Und ebenso wichtig: Es ist völlig unklar, ob das Urteil halten wird. Die meisten seriösen Beobachter:innen waren schon direkt nach dem Urteil davon ausgegangen, dass die SEC Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen würde.

Genau dazu kam es nun: Die SEC hat am Mittwoch bei dem New Yorker Gericht, das das Ripple-Urteil gesprochen hatte, beantragt, dass Teile des Urteils von einem Berufungsgericht überprüft werden. Sie bezieht sich darauf sowohl auf die “programmatischen Verkäufe” als auch auf die Ausschüttungen an Mitarbeiter:innen – wenig überraschend also auf jene Teile, in denen die Richterin keine Verstöße von Ripple gegen das Wertpapierrecht festgestellt hat.

Die SEC will eine baldige Entscheidung, weil “eine große Zahl” derzeit anhängiger Verfahren von der Entscheidung des Berufungsgerichts betroffen sein könnten, wie die Behörde argumentiert. Außerdem habe die Entscheidung “besondere Auswirkungen” auf die Möglichkeiten der SEC, das Wertpapierrecht durchzusetzen.

Berufungsentscheidung im Ripple-Urteil für “große Zahl” anhängiger Verfahren wichtig

Dass die Lage nicht ganz eindeutig ist, zeigt auch ein anderes Urteil, das rund zwei Wochen nach der Ripple-Entscheidung erging: Im Fall rund um den kollabierten Stablecoin TerraUSD (UST) entschied ein Richter, dass Verkäufe der Kryptowährung über Börsen in Konflikt mit dem Wertpapierrecht gestanden seien. Ob die Käufer:innen dabei gewusst hätten, von dem sie die Coins erworben haben, spiele keine Rolle, argumentierte der Richter.

Dies steht in Widerspruch zur Entscheidung der Richterin im Ripple-Fall: Eben weil bei den sogenannten programmatischen Verkäufen unklar war, ob die Käufer:innen direkt von Ripple oder von anderen gekauft hätten, seien sie nicht als Wertpapierkäufe im Sinne des US-Rechts einzustufen, hatte die Richterin argumentiert.

Hintergrund ist der sogenannte “Howie-Test”, den US-Gerichte verwenden, um zu evaluieren, ob ein Finanzprodukt oder -konstrukt das Wertpapierrecht fällt. Zu dessen Kriterien gehört unter anderem, dass Anleger:innen mit ihrem Investment plausiblerweise einen Gewinn erwarten können, der wiederum von den Anstrengungen anderer, im Regelfall eines Unternehmens, abhängt. Im Ripple-Urteil hatte die Richterin sinngemäß argumentiert, dass dies nicht erfüllt sei, wenn die Anleger:innen nicht sicher wüssten, ob das investierte Geld Ripple zufließe – oder Verkäufer:innen, die mit dem Unternehmen gar nichts zu tun hätten.

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N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf Onlinebank neobank n26
N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (v.li.) (c) N26

Im Juni hat die Berliner Neobank N26 der beiden Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal erstmals schwarze Zahlen geschrieben. Nun will das FinTech-Scaleup in ein neues Geschäftsfeld – den Mobilfunk – einsteigen. Das verkündete Stalf bereits beim “Bankengipfel” des deutschen Wirtschaftsmediums Handelsblatt Anfang September – brutkasten berichtete.

Diese Pläne scheinen nun bereits konkreter zu werden: Wie Finance Forward berichtet, soll sich N26 in Gesprächen mit Gigs befinden. So heiße es aus dem Umfeld der beiden Unternehmen.

Das US-Startup Gigs mit Hauptsitz in San Francisco und zwei weiteren Standorten in London und Berlin verspricht seinen Kund:innen, einen Mobilfunkdienst “wie mit Magie” zu starten. Alle Schritte für die Etablierung eines Telefon- und Datenplans werden bei Gigs an einem Ort gebündelt. Mit den Produkten von Gigs können Firmen eigene, gebrandete Mobilfunkdienste anbieten. Offenbar genau das möchte N26 nun tun.

Zusammenarbeit mit Gigs möglich

Offiziell bestätigt wurden die Pläne bisher nicht. Eine N26-Sprecherin schreibt auf die Finance-Forward-Anfrage: “Wir prüfen ständig neue Möglichkeiten, unser Produktangebot zu erweitern und innovative Lösungen anzubieten.” Die Zusammenarbeit mit Gigs wäre aber keine Überraschung, hat das Unternehmen doch als Ziel, stark mit dem Fintech-Sektor zusammenzuarbeiten.

Für N26 scheint aktuell ein guter Zeitpunkt für die Erweiterung der Geschäftsfelder zu sein. CEO Valentin Stalf sagte Anfang September: “Die vergangenen Monate waren die erfolgreichsten bisher.” Das Fintech-Scaleup hat bisher Bankkonten, Aktien- und Kryptohandel sowie Versicherungen im Angebot. Der Kreditbereich soll ausgebaut werden, in drei bis fünf Jahren sei auch ein Börsengang möglich, wie Stalf schätzt.

Die Neobank wurde 2013 noch unter dem Namen Number26 in Berlin gegründet und zählt heute mehr als 8 Millionen Kund:innen und 1.500 Mitarbeiter:innen.

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