10.08.2023

Ripple-Urteil: Warum die Börsenaufsicht jetzt vor ein Berufungsgericht geht

Nach zweieinhalb Jahren Rechtsstreit zwischen der Börsenaufsicht und der Kryptofirma Ripple hat eine New Yorker Richterin im Juli ein Urteil gesprochen. Nun geht die Behörde in Berufung.
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XRP
Foto: Adobe Stock

Es war lange erwartet worden und hat für demensprechendes Aufsehen gesorgt: Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht und Ripple, dem Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP. Diese sei gemäß US-Recht als Wertpapier einzustufen und hätte die entsprechenden Registrierungsprozesse bei der Behörde durchlaufen müssen, lautete der Vorwurf der Securities and Exchange Commission (SEC).

Das Mitte Juli gesprochene Urteil einer New Yorker Richter widersprach dieser Einschätzung teilweise – und gab der Börsenaufsicht in anderen Bereichen recht. Direktverkäufe von XRP, die Ripple an Profi-Anleger:innen tätigte, sind demnach als Wertpapier-Transaktionen einzustufen. Nicht aber sogenannten programmatische Verkäufe. Bei diesen haben Privatanleger:innen XRP über Börsen gekauft. Dabei wussten sie aber nicht, wer die Verkäufer waren. Und auch XRP-Ausschüttungen an Ripple-Mitarbeiter:innen seien nicht als Wertpapierverkäufe einzustufen, argumentierte die Richterin im Urteil.

Börsenaufsicht brachte Berufung ein

Die ersten Reaktionen in der Krypto-Szene auf das Ripple-Urteil waren teilweise geradezu euphorisch – was etwas schwierig mit dem tatsächlichen Inhalt des Urteils in Einklang zu bringen ist.

Denn: Dass XRP generell nicht unters Wertpapierrecht fällt, besagt das Urteil eben nicht. Und ebenso wichtig: Es ist völlig unklar, ob das Urteil halten wird. Die meisten seriösen Beobachter:innen waren schon direkt nach dem Urteil davon ausgegangen, dass die SEC Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen würde.

Genau dazu kam es nun: Die SEC hat am Mittwoch bei dem New Yorker Gericht, das das Ripple-Urteil gesprochen hatte, beantragt, dass Teile des Urteils von einem Berufungsgericht überprüft werden. Sie bezieht sich darauf sowohl auf die „programmatischen Verkäufe“ als auch auf die Ausschüttungen an Mitarbeiter:innen – wenig überraschend also auf jene Teile, in denen die Richterin keine Verstöße von Ripple gegen das Wertpapierrecht festgestellt hat.

Die SEC will eine baldige Entscheidung, weil „eine große Zahl“ derzeit anhängiger Verfahren von der Entscheidung des Berufungsgerichts betroffen sein könnten, wie die Behörde argumentiert. Außerdem habe die Entscheidung „besondere Auswirkungen“ auf die Möglichkeiten der SEC, das Wertpapierrecht durchzusetzen.

Berufungsentscheidung im Ripple-Urteil für „große Zahl“ anhängiger Verfahren wichtig

Dass die Lage nicht ganz eindeutig ist, zeigt auch ein anderes Urteil, das rund zwei Wochen nach der Ripple-Entscheidung erging: Im Fall rund um den kollabierten Stablecoin TerraUSD (UST) entschied ein Richter, dass Verkäufe der Kryptowährung über Börsen in Konflikt mit dem Wertpapierrecht gestanden seien. Ob die Käufer:innen dabei gewusst hätten, von dem sie die Coins erworben haben, spiele keine Rolle, argumentierte der Richter.

Dies steht in Widerspruch zur Entscheidung der Richterin im Ripple-Fall: Eben weil bei den sogenannten programmatischen Verkäufen unklar war, ob die Käufer:innen direkt von Ripple oder von anderen gekauft hätten, seien sie nicht als Wertpapierkäufe im Sinne des US-Rechts einzustufen, hatte die Richterin argumentiert.

Hintergrund ist der sogenannte „Howie-Test“, den US-Gerichte verwenden, um zu evaluieren, ob ein Finanzprodukt oder -konstrukt das Wertpapierrecht fällt. Zu dessen Kriterien gehört unter anderem, dass Anleger:innen mit ihrem Investment plausiblerweise einen Gewinn erwarten können, der wiederum von den Anstrengungen anderer, im Regelfall eines Unternehmens, abhängt. Im Ripple-Urteil hatte die Richterin sinngemäß argumentiert, dass dies nicht erfüllt sei, wenn die Anleger:innen nicht sicher wüssten, ob das investierte Geld Ripple zufließe – oder Verkäufer:innen, die mit dem Unternehmen gar nichts zu tun hätten.

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Am Wochenende wurde Europas Weltraumgeschichte um ein Stück reicher. Mit Isar Aerospace, das u. a. den Transport von kleinen und mittelgroßen Satelliten anbietet, beförderte erstmals ein europäisches Raumfahrtunternehmen erfolgreich Satelliten vom europäischen Festland aus in den Orbit. Es war der zweite Flug der Trägerrakete „Spectrum“, die am Samstag Kundennutzlasten, darunter fünf CubeSats und eine experimentelle Mission, ins All beförderte. Eine entscheidende Rolle in der gesamten Mission spielt der gebürtige Österreicher Daniel Metzler, CEO und Mitgründer von Isar Aerospace.

„Wir haben innerhalb weniger Jahre erreicht, wofür die europäische Raumfahrtindustrie Jahrzehnte gebraucht hatte. Europa hat nun souveränen Zugang zum Weltraum. Wir haben ein neues Kapitel für die europäische Raumfahrt aufgeschlagen“, sagte Metzler, der am Samstag weiter ergänzte: „Der Start ist nach wie vor der größte Engpass für die globale Raumfahrtindustrie, und ab heute gibt es eine echte Alternative für kommerzielle und institutionelle Kunden.“ Diese Kunden verfügen laut Isar Aerospace nun über eine unabhängige Startoption.

Die Auswirkungen für Europa

Für Europa bedeutet der erfolgreiche Start vor allem eines: mehr Unabhängigkeit. „Die Mission markiert einen wichtigen Schritt für Europas autonomen Zugang zum Weltraum“, heißt es von der Generaldirektion für Verteidigungsindustrie und Weltraum, einer Fachabteilung der Europäischen Kommission, die weiter ergänzt: “ Ein autonomer, resilienter und wettbewerbsfähiger Zugang zum Weltraum ist ein strategischer Faktor für Europas Wirtschaft und Sicherheit und bildet die Grundlage für Anwendungen wie Navigation, Telekommunikation und Erdbeobachtung, auf die Bürger und Unternehmen täglich angewiesen sind.“ Bei Isar Aerospace ist man der Meinung, dass der Start “ Europas strategische, wirtschaftliche und technologische Zukunft prägen wird“.

Der erste Flug: 30 Sekunden

Im März 2025 flog die „Spectrum“-Trägerrakete ihren ersten Testflug, nach 30 Sekunden war dieser aber auch schon wieder vorbei. „Unser erster Testflug hat alle unsere Erwartungen erfüllt und war ein voller Erfolg. Wir hatten einen reibungslosen Start, 30 Sekunden Flugzeit und konnten sogar unser Flugabbruchsystem validieren“, erklärte Metzler damals kurz nach dem Test. Finanzielle Unterstützung erhielt Isar Aerospace u. a. von der Europäischen Weltraumorganisation ESA durch das Boost!-Programm.

Die CubeSat Mission der TU Wien

Am Samstag schaffte es mit der Sepctrum-Rakete auch ein Mini-Satellit der TU Wien, ein sogenannter CubeSat, ins All. Das Space Team der Hochschule arbeitete seit 2020 an der CubeSat Mission. Ziel war es, einen Satelliten für Ausbildungszwecke zu entwickeln und nun im Orbit zu betreiben. Dadurch sollen Schüler:innen aus AHS und BHS die Möglichkeit haben, selbst entwickelte Software auf dem Satelliten auszuführen.

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