10.08.2023

Ripple-Urteil: Warum die Börsenaufsicht jetzt vor ein Berufungsgericht geht

Nach zweieinhalb Jahren Rechtsstreit zwischen der Börsenaufsicht und der Kryptofirma Ripple hat eine New Yorker Richterin im Juli ein Urteil gesprochen. Nun geht die Behörde in Berufung.
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XRP
Foto: Adobe Stock

Es war lange erwartet worden und hat für demensprechendes Aufsehen gesorgt: Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht und Ripple, dem Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP. Diese sei gemäß US-Recht als Wertpapier einzustufen und hätte die entsprechenden Registrierungsprozesse bei der Behörde durchlaufen müssen, lautete der Vorwurf der Securities and Exchange Commission (SEC).

Das Mitte Juli gesprochene Urteil einer New Yorker Richter widersprach dieser Einschätzung teilweise – und gab der Börsenaufsicht in anderen Bereichen recht. Direktverkäufe von XRP, die Ripple an Profi-Anleger:innen tätigte, sind demnach als Wertpapier-Transaktionen einzustufen. Nicht aber sogenannten programmatische Verkäufe. Bei diesen haben Privatanleger:innen XRP über Börsen gekauft. Dabei wussten sie aber nicht, wer die Verkäufer waren. Und auch XRP-Ausschüttungen an Ripple-Mitarbeiter:innen seien nicht als Wertpapierverkäufe einzustufen, argumentierte die Richterin im Urteil.

Börsenaufsicht brachte Berufung ein

Die ersten Reaktionen in der Krypto-Szene auf das Ripple-Urteil waren teilweise geradezu euphorisch – was etwas schwierig mit dem tatsächlichen Inhalt des Urteils in Einklang zu bringen ist.

Denn: Dass XRP generell nicht unters Wertpapierrecht fällt, besagt das Urteil eben nicht. Und ebenso wichtig: Es ist völlig unklar, ob das Urteil halten wird. Die meisten seriösen Beobachter:innen waren schon direkt nach dem Urteil davon ausgegangen, dass die SEC Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen würde.

Genau dazu kam es nun: Die SEC hat am Mittwoch bei dem New Yorker Gericht, das das Ripple-Urteil gesprochen hatte, beantragt, dass Teile des Urteils von einem Berufungsgericht überprüft werden. Sie bezieht sich darauf sowohl auf die „programmatischen Verkäufe“ als auch auf die Ausschüttungen an Mitarbeiter:innen – wenig überraschend also auf jene Teile, in denen die Richterin keine Verstöße von Ripple gegen das Wertpapierrecht festgestellt hat.

Die SEC will eine baldige Entscheidung, weil „eine große Zahl“ derzeit anhängiger Verfahren von der Entscheidung des Berufungsgerichts betroffen sein könnten, wie die Behörde argumentiert. Außerdem habe die Entscheidung „besondere Auswirkungen“ auf die Möglichkeiten der SEC, das Wertpapierrecht durchzusetzen.

Berufungsentscheidung im Ripple-Urteil für „große Zahl“ anhängiger Verfahren wichtig

Dass die Lage nicht ganz eindeutig ist, zeigt auch ein anderes Urteil, das rund zwei Wochen nach der Ripple-Entscheidung erging: Im Fall rund um den kollabierten Stablecoin TerraUSD (UST) entschied ein Richter, dass Verkäufe der Kryptowährung über Börsen in Konflikt mit dem Wertpapierrecht gestanden seien. Ob die Käufer:innen dabei gewusst hätten, von dem sie die Coins erworben haben, spiele keine Rolle, argumentierte der Richter.

Dies steht in Widerspruch zur Entscheidung der Richterin im Ripple-Fall: Eben weil bei den sogenannten programmatischen Verkäufen unklar war, ob die Käufer:innen direkt von Ripple oder von anderen gekauft hätten, seien sie nicht als Wertpapierkäufe im Sinne des US-Rechts einzustufen, hatte die Richterin argumentiert.

Hintergrund ist der sogenannte „Howie-Test“, den US-Gerichte verwenden, um zu evaluieren, ob ein Finanzprodukt oder -konstrukt das Wertpapierrecht fällt. Zu dessen Kriterien gehört unter anderem, dass Anleger:innen mit ihrem Investment plausiblerweise einen Gewinn erwarten können, der wiederum von den Anstrengungen anderer, im Regelfall eines Unternehmens, abhängt. Im Ripple-Urteil hatte die Richterin sinngemäß argumentiert, dass dies nicht erfüllt sei, wenn die Anleger:innen nicht sicher wüssten, ob das investierte Geld Ripple zufließe – oder Verkäufer:innen, die mit dem Unternehmen gar nichts zu tun hätten.

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Am Grazer Startup Emerald Horizon ist einiges ungewöhnlich: Mit Thorium-basierten Mini-Reaktoren hat es ein geplantes Hauptprodukt, das man gerade im besonders Atomkraft-kritischen Österreich nicht erwarten würde; mit Norbert Hofer als Vice President hat es einen ehemaligen (FPÖ-)Spitzenpolitiker in einer Führungsposition; und mit seinem geplanten Börsengang im Prime Market der Wiener Börse sieben Jahre nach Gründung steht es vor einem Schachzug, der so definitiv nicht im österreichischen Startup-Playbook steht.

Aktie SMRX für Handel zugelassen

Am 26. Juni ist es nun soweit. Nach mehrfacher Vorankündigung vermeldet Emerald Horizon nun auch den letzten notwendigen Schritt, nachdem bereits der Kapitalmarktprospekt von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt wurde: Die Wiener Börse ließ die Aktie SMRX des Unternehmens zum Handel zu. Am Freitag startet sie mit einem Referenzpreis von 760 Euro pro Stück in den Markt. Daraus ergibt sich eine geplante Firmenbewertung von rund 790 Millionen Euro.

„Mit der Zulassung von SMRX durch die Wiener Börse beginnt für Emerald Horizon ein neues Kapitel. Die Notierung der Aktie macht uns transparenter, verbindlicher und sichtbarer – und sie gibt uns die Kraft, unsere Technologie für eine sichere und saubere Energieversorgung Europas konsequent voranzutreiben“, kommentiert CEO Florian Wagner in einer Aussendung.

Mini-Atomkraftwerk soll 2029 marktreif sein

Und es gibt für das 2019 gegründete Grazer Startup noch einiges voranzutreiben. Mit seinem Hauptprodukt, dem Small Modular Reactor (umgangssprachlich: Mini-Atomkraftwerk) Ades, ist es nämlich noch nicht am Markt. Die Marktreife ist hier 2029 geplant, wie Wagner vor einigen Monaten im brutkasten-Talk sagte. Mit der Technologie will man dann auch Atomkraft-Skeptiker:innen überzeugen. Denn der Thorium-basierte Reaktor funktioniert ohne Uran oder Plutonium, ohne Kettenreaktion und ohne Atommüll. Stattdessen passiert die Kernspaltung gezielt mittels Teilchenbeschleuniger. Die Gefahren üblicher Kernreaktoren seien damit allesamt aus dem Weg geräumt, argumentiert man beim Startup.

Noch drei Jahre lang rote Zahlen geplant

Tatsächlich am Markt ist Emerald Horizon aktuell bereits mit seinem Flüssigsalz-basierten Energiespeicher-System Dualstore Plus, das später auch eine wichtige Zusatz-Komponente des Ades-Systems werden soll. Im Jahr 2025 schrieb das Startup 768.000 Euro Verlust – getrieben durch F&E-Ausgaben. Auch in den kommenden drei Jahren erwartet man noch keine schwarzen Zahlen. Für ein Unternehmen, das in Österreich an die Börse geht, ist auch das ungewöhnlich.

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