10.08.2023

Ripple-Urteil: Warum die Börsenaufsicht jetzt vor ein Berufungsgericht geht

Nach zweieinhalb Jahren Rechtsstreit zwischen der Börsenaufsicht und der Kryptofirma Ripple hat eine New Yorker Richterin im Juli ein Urteil gesprochen. Nun geht die Behörde in Berufung.
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XRP
Foto: Adobe Stock

Es war lange erwartet worden und hat für demensprechendes Aufsehen gesorgt: Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht und Ripple, dem Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP. Diese sei gemäß US-Recht als Wertpapier einzustufen und hätte die entsprechenden Registrierungsprozesse bei der Behörde durchlaufen müssen, lautete der Vorwurf der Securities and Exchange Commission (SEC).

Das Mitte Juli gesprochene Urteil einer New Yorker Richter widersprach dieser Einschätzung teilweise – und gab der Börsenaufsicht in anderen Bereichen recht. Direktverkäufe von XRP, die Ripple an Profi-Anleger:innen tätigte, sind demnach als Wertpapier-Transaktionen einzustufen. Nicht aber sogenannten programmatische Verkäufe. Bei diesen haben Privatanleger:innen XRP über Börsen gekauft. Dabei wussten sie aber nicht, wer die Verkäufer waren. Und auch XRP-Ausschüttungen an Ripple-Mitarbeiter:innen seien nicht als Wertpapierverkäufe einzustufen, argumentierte die Richterin im Urteil.

Börsenaufsicht brachte Berufung ein

Die ersten Reaktionen in der Krypto-Szene auf das Ripple-Urteil waren teilweise geradezu euphorisch – was etwas schwierig mit dem tatsächlichen Inhalt des Urteils in Einklang zu bringen ist.

Denn: Dass XRP generell nicht unters Wertpapierrecht fällt, besagt das Urteil eben nicht. Und ebenso wichtig: Es ist völlig unklar, ob das Urteil halten wird. Die meisten seriösen Beobachter:innen waren schon direkt nach dem Urteil davon ausgegangen, dass die SEC Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen würde.

Genau dazu kam es nun: Die SEC hat am Mittwoch bei dem New Yorker Gericht, das das Ripple-Urteil gesprochen hatte, beantragt, dass Teile des Urteils von einem Berufungsgericht überprüft werden. Sie bezieht sich darauf sowohl auf die „programmatischen Verkäufe“ als auch auf die Ausschüttungen an Mitarbeiter:innen – wenig überraschend also auf jene Teile, in denen die Richterin keine Verstöße von Ripple gegen das Wertpapierrecht festgestellt hat.

Die SEC will eine baldige Entscheidung, weil „eine große Zahl“ derzeit anhängiger Verfahren von der Entscheidung des Berufungsgerichts betroffen sein könnten, wie die Behörde argumentiert. Außerdem habe die Entscheidung „besondere Auswirkungen“ auf die Möglichkeiten der SEC, das Wertpapierrecht durchzusetzen.

Berufungsentscheidung im Ripple-Urteil für „große Zahl“ anhängiger Verfahren wichtig

Dass die Lage nicht ganz eindeutig ist, zeigt auch ein anderes Urteil, das rund zwei Wochen nach der Ripple-Entscheidung erging: Im Fall rund um den kollabierten Stablecoin TerraUSD (UST) entschied ein Richter, dass Verkäufe der Kryptowährung über Börsen in Konflikt mit dem Wertpapierrecht gestanden seien. Ob die Käufer:innen dabei gewusst hätten, von dem sie die Coins erworben haben, spiele keine Rolle, argumentierte der Richter.

Dies steht in Widerspruch zur Entscheidung der Richterin im Ripple-Fall: Eben weil bei den sogenannten programmatischen Verkäufen unklar war, ob die Käufer:innen direkt von Ripple oder von anderen gekauft hätten, seien sie nicht als Wertpapierkäufe im Sinne des US-Rechts einzustufen, hatte die Richterin argumentiert.

Hintergrund ist der sogenannte „Howie-Test“, den US-Gerichte verwenden, um zu evaluieren, ob ein Finanzprodukt oder -konstrukt das Wertpapierrecht fällt. Zu dessen Kriterien gehört unter anderem, dass Anleger:innen mit ihrem Investment plausiblerweise einen Gewinn erwarten können, der wiederum von den Anstrengungen anderer, im Regelfall eines Unternehmens, abhängt. Im Ripple-Urteil hatte die Richterin sinngemäß argumentiert, dass dies nicht erfüllt sei, wenn die Anleger:innen nicht sicher wüssten, ob das investierte Geld Ripple zufließe – oder Verkäufer:innen, die mit dem Unternehmen gar nichts zu tun hätten.

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CleanLoop
Österreichs Nationalteam-Goalie Alexander Schlager (r.) und Geschäftspartner Roman Hörantner .

Die im Frühjahr 2025 gegründete CleanLoop FlexCo bietet eine Lösung für den Handel mit Restbeständen von Reinigungsmitteln an. Die kostenlose App dient dabei als digitale Plattform, um überschüssige Reinigungsprodukte österreichweit zu verkaufen und zu kaufen. ÖFB-Nationaltormann Alexander Schlager war von Anfang an beim Unternehmen als Investor und Co-Founder dabei, wie brutkasten berichtete.

CleanLoop mit Fokus au Deutschland

Nach der Etablierung in Österreich richtet CleanLoop den Blick nun auf Deutschland. Auch wenn der Markt als stark fragmentiert und preissensibel gilt, biete er die idealen Voraussetzungen für ein Modell, das Kostenersparnis und Nachhaltigkeit verbindet, heißt es per Aussendung.

„Mit unserem Ansatz ‚Wiederverwenden statt Ressourcen verschwenden‘ wollen wir Betriebe und Privatpersonen zu nachhaltigem Handeln motivieren und diesen Schritt auch erleichtern“, erklärt Unternehmensgründer Roman Hörantner. Neben den ökologischen Vorteilen biete laut dem Gründer der Handel mit Reinigungsprodukten aus zweiter Hand auch wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten: Verkäufer:innen vermeiden, dass Maschinen oder Reinigungsmittel ungenutzt in Abstellräumen oder Kellern von Betrieben verbleiben, und sie können gleichzeitig zusätzliche Einnahmen erzielen. Käufer:innen profitieren indes davon, dass sie diese Produkte in der Regel um rund 50 bis 70 Prozent günstiger erwerben können als vergleichbare Neuware, so der Claim.

Wachstumspotenzial

Das Ziel des Re-Use-Geschäftsmodells ist es, die Umwelt zu schonen und dabei Unternehmen zu helfen, Geld zu sparen. Nach dem Markstart in Österreich kann die CleanLoop-App nun auch in Deutschland genutzt werden.

Dort lag der Umsatz laut der Statistik-Plattform Statista im Wasch-, Putz- und Reinigungsmittelmarkt 2025 bei rund 15,7 Milliarden Euro. Insbesondere in den Bereichen umweltfreundliche und nachhaltige Produkte zeige der Markt ein großes Wachstumspotenzial. Aber, so der Clean-Loop-Founder, der Reinigungsbedarf hinterlasse einen nicht unwesentlichen ökologischen Fußabdruck. Denn Produktion, Verpackung, Transport und die spätere Entsorgung verbrauchen wertvolle Ressourcen und Energie.

Demgegenüber stehe die deutsche Reinigungsbranche durch steigende Kosten und wachsende Nachhaltigkeitsanforderungen unter massivem Druck. Hier möchte CleanLoop mit seinem Re-Use-Modell ansetzen.

Schlager: „Smarter Umgang mit Ressourcen“

„In vielen Betrieben lagern Produkte, die nicht mehr verwendet werden – sei es durch Lieferantenwechsel, Überbestellungen oder geänderte Anforderungen. Diese Ressourcen machen wir nutzbar“, sagt Hörantner. Die Motivation für das Re-Use-Geschäftsmodell basiert auf Hörantners jahrzehntelanger Erfahrung in der Reinigungsbranche. „Für viele Geräte in Hotellerie, Gastronomie oder Industrie benötigt es spezielle Reinigungsmittel, die bei einem Gerätetausch oder Lieferantenwechsel meist über Jahre ungenützt in den Lagern zurückbleiben oder aber entsorgt werden, obwohl sie noch verwendbar wären. Es ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch umweltfreundlich, solche Produkte halb voll oder ungebraucht zu entsorgen.“

Bedarf ortet Hörantner hier vor allem bei Jungunternehmer:innen, die bei der Anschaffung von Spül- oder Waschmaschinen Budget sparen wollen und daher auf Second-Hand-Geräte setzen.

Für Investor und Goalie Schlager ist das CleanLoop-Modell mehr als nur ein Geschäftsansatz: „Im Leistungssport lernst du schnell: Erfolg entsteht nicht nur durch mehr Einsatz, sondern durch den smarteren Umgang mit Ressourcen“, sagt er. „Und genau dieses Prinzip überträgt CleanLoop auf eine ganze Branche. Das ist ein klares 1:0 für die Umwelt.“

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