18.03.2025
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Responsible Annotation Services: Startup bietet KI-Training aus Österreich statt billige Auslagerung

Die Annotation, das Hinzufügen von Informationen und Kennzeichnungen zu Daten, ist essentiell, um KI-Systeme zu trainieren und kontinuierlich zu verbessern. Hierzulande gab es bislang noch keine Möglichkeit, dies nach österreichischen Arbeitsstandards zu tun. Um das zu ändern, wurde das Startup Responsible Annotation Services gegründet.
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Responsible Annotation Services
©RAS - (v.l.) Hans-Peter Kranewitter und Andreas Schachl, Gründer Responsible Annotation Services.

Die Annotation, das Hinzufügen von Informationen und Kennzeichnungen zu Daten, gilt als eine zentrale Tätigkeit im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die annotierten Daten dienen dazu, KI-Systeme zu trainieren und kontinuierlich zu verbessern. Oft wird diese Aufgabe von Unternehmen in Billiglohnländer mit prekären Arbeitsverhältnissen ausgelagert. In Österreich gab es bislang noch keine Möglichkeit Annotationsdienstleistungen nach österreichischen Arbeitsstandards zu beziehen. Deswegen gründeten Andreas Schachl und Hans-Peter Kranewitter das Startup Responsible Annotation Services.

Responsible Annotation Services: Gründung nach Pilot

Der erste wichtige Grundstein für die Gründung war ein Pilotprojekt bei Kapsch TrafficCom mit einem inklusiven Annotationsteam, das 2019 in Wien startete, und schließlich die Gründung des Vereins Responsible Annotation im Jahr 2022, um diese Idee nach außen zu skalieren. Die Gründung des Startups von Schachl und Kranewitter war dann „der nächste logische Schritt“, heißt es von den beiden.

„Ich bin selbst im Verein aktiv. Gespräche mit Unternehmen haben gezeigt, dass ein großer Bedarf an Annotationsdienstleistungen besteht. Viele Unternehmen wollen kein eigenes Team aufbauen, sondern diese Leistung zukaufen“, erklärt Schachl. Sein Startup hat sich auf qualitativ hochwertige Datenannotation spezialisiert – jedoch mit ethischen Arbeitsbedingungen und dem Ziel, wertvolle Arbeitsplätze zu schaffen.

Fokus auf Autisten-Spektrum

In diesem Sinne finden hier Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere Menschen im Autismus-Spektrum neue berufliche Perspektiven. „Autistinnen bringen oft herausragende Fähigkeiten mit, die für die Annotation besonders wertvoll sind, wie etwa hohe Detailgenauigkeit und große Ausdauer. Unsere ersten Mitarbeiter:innen werden bald die Qualifizierung erfolgreich abschießen und wir können ihnen einen sicheren Arbeitsplatz bieten“, so Schachl weiter.

Das Serviceangebot von Responsible Annotation Services richtet sich an Unternehmen, die „im Bereich der Künstlichen Intelligenz wachsen möchten und hohe Qualitätsstandards verlangen“ – vornehmlich in den Phasen, in denen die Annotation von Trainingsdaten für KI-Modelle entscheidend sei. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um ein Startup oder einen großen Industriebetrieb handele.

„Neben der Annotation an sich bieten wir im Annotationsmanagement Mehrwert für unsere Kund:innen, indem wir helfen, Lücken in der Dokumentation zu schließen und Vorschläge machen, den Gesamtprozess zu optimieren. Wir haben bereits erste Anfragen aus der Logistik-, Agrar- und Robotikbranche erhalten“, erklärt Schachl. „Wir zahlen marktübliche Gehälter und bieten faire Arbeitsbedingungen. Das kostet zwar etwas mehr als die Auslagerung von Services außerhalb Europas, aber wer nur auf der Kostenbremse sitzt, ist bei uns falsch.“

Datenschutz

Vergeben Unternehmen ihre Annotationsaufträge in Österreich, wirke sich dies positiv auf das Thema Datenschutz aus, erklären die beiden Founder. Datenübermittlungen außerhalb der EU erfordern gemäß der DSGVO besondere Vorsichtsmaßnahmen. Demgegenüber stehe bei Responsible Annotation Services die gleiche Sprache, Zeitzone und ein gemeinsames kulturelles Verständnis.

„Daten und vor allem personenbezogene Daten werden immer mehr als wertvolles Gut erkannt und in einer Welt, in der immer mehr auf Handelsbeschränkungen gesetzt wird, ist es beruhigend einen verlässlichen Partner zu haben. Wir sind regional verankert und unterliegen denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen wie unsere Kund:innen“, sagt Schachl.

SCCH unterstütze Responsible Annotation Services

Bei der Gründung hat das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) seine Erfahrung im Bereich der angewandten KI-Forschung eingebracht, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Datenqualität und der automatisierten Qualitätsbewertung manueller Annotationen, wie es heißt: „Wir sind Gründungsmitglied des Vereins Responsible Annotation und halten eine Beteiligung an dem neu gegründeten Startup“, sagt Markus Manz, CEO des SCCH. „Es gibt viele Synergien. Einerseits brauchen unsere Unternehmenspartner verlässliche Annotationsdienste, andererseits haben wir als Forschungszentrum die gesellschaftliche Verpflichtung, die Inklusion im KI-Markt zu fördern. Ich bin überzeugt, dass KI keine Arbeitsplätze zerstört, sondern im Gegenteil neue Möglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen schafft.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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