12.11.2025
REVENUE BASED

Reploid: Welser Insekten-Scaleup holt Millionenfinanzierung

Reploid nimmt eine umsatzbasierte Finanzierung in Millionenhöhe von Tauros Capital auf. Das Geld soll in die Expansion fließen.
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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Es wird nicht leise um das Welser Scaleup Reploid, das Industriesysteme für die Zucht von Insektenlarven anbietet. Im Juli machte dieses mit seinem Börsengang nur vier Jahre nach der Gründung Schlagzeilen – mit verhaltenem Start, wie brutkasten berichtete. Im August verkündete man, den deutschen Lebensmittelriesen Premium Food Group (ehem. Tönnies) als Partner gewonnen zu haben. Im Oktober kommunizierte das Unternehmen seinen Einstieg beim Petfood-Unternehmen Herosan Healthcare. Nun ist wieder das Thema Finanzierung an der Reihe.

„Wachstumskapital in Millionenhöhe“ ohne Anteilsabgabe für Reploid

Wie Reploid heute bekanntgab, erhält es eine umsatzbasierte Finanzierung von Tauros Capital aus Wien. Das „Wachstumskapital in Millionenhöhe“ wird dabei nicht genau beziffert. Mit seinem „Revenue based Financing“-System nimmt Tauros für das ausbezahlte Kapital keine Unternehmensanteile, sondern wird an künftigen Umsätzen beteiligt. Mit dem Kapital sollen das weitere Wachstum, die Expansion und die Marktdurchdringung vorangetrieben werden.

Bereits 80 Mitarbeiter:innen und umfassende Expansionspläne

Die Insektenmastanlagen des Scaleups verwerten täglich jeweils bis zu 40 Tonnen organischer Reststoffe. Aus den Larven und deren Ausscheidungen werden Proteinmehle, Fette und Öle für die Nutz- und Heimtierfutterproduktion, Treibstoff, Kosmetik und organischer Dünger hergestellt. Aktuell beschäftigt Reploid bereits rund 80 Mitarbeiter:innen und ist in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Italien und Frankreich aktiv. Rumänien und Spanien sollen laut Unternehmen „demnächst“ folgen, zudem stünden Gespräche mit Unternehmen in Australien, Neuseeland sowie Nord- und Südamerika an.

Reploid-Gründer: „Streben danach, zum weltweiten Technologieführer zu werden“

„Wir streben danach, zum weltweiten Technologieführer im Bereich modularer Insektenproduktion zu werden. Mit dem Wachstumskapital von Tauros Capital kommen wir dieser Vision einen großen Schritt näher“, kommentiert Reploid-Gründer Philip Pauer in einer Aussendung. Werner Edlinger, Mitglied der Tauros-Geschäftsführung, sieht im Scaleup „eine attraktive Beteiligung mit signifikantem Zukunftspotenzial“. „Die strategische Ausrichtung ergänzt unser Portfolio in idealer Weise um den zukunftsweisenden Bereich der nachhaltigen Rohstoffgewinnung. Das Geschäftsmodell bietet darüber hinaus langfristig sehr gute Perspektiven hinsichtlich Skalierbarkeit, Rentabilität und gesellschaftlicher Relevanz“, so Edlinger.

Zwei Klappen mit einer Fliege

Bis 2050 wird in einer von Reploid zitierten Studie eine 52-prozentige Steigerung des globalen tierischen Proteinbedarfs prognostiziert. Gleichzeitig würden weltweit laut Schätzungen jährlich 1,05 Milliarden Tonnen Lebensmittel verschwendet. Die Verwertung dieser Lebensmittel mit Fliegenlarven soll die beiden Herausforderungen gleichzeitig adressieren.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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