08.09.2020

Regulatory Sandbox gestartet: Die Voraussetzungen für eine Teilnahme

Seit 1. September können sich FinTechs in Österreich für die Regulatory Sandbox bewerben. Maurizia Anderle-Hauke von Deloitte Legal erläutert, was es dabei zu beachten gibt.
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Maurizia Anderle-Hauke über Regulatory Sandboxes und die Sandbox
Maurizia Anderle-Hauke, Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal. (c) Deloitte

Mit 1.9.2020 ist die seit langem angekündigte Regulatory Sandbox der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in Kraft getreten. Österreich reiht sich damit in die Liste anderer europäischer Staaten, wie etwa Großbritannien, die Niederlande oder Polen, ein, die bereits erfolgreich Regulatory Sandboxes eingeführt haben und positioniert sich damit weiter als attraktiver Standort für FinTechs.  Unternehmen soll es ermöglicht werden, neue und innovative Geschäftsmodelle der Finanzindustrie gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht zu prüfen und zu entwickeln. Dabei ist eine Art „geschützter Aufsichtsrahmen“ vorgesehen, sodass die neuen Geschäftsmodelle am Markt getestet werden können. Das Sandkastenprinzip sieht dabei aber keine Lockerung bestehender aufsichtsrechtlicher Bedingungen vor.

Die Sandbox steht nur jenen Unternehmen offen, die (Finanz-)Dienstleistungen in Bereichen erbringen wollen, die einer Beaufsichtigung durch die FMA unterliegen. Es sind also Geschäftsmodelle umfasst, die aller Wahrscheinlichkeit nach einer Beaufsichtigung durch die FMA bedürfen. Auch bereits konzessionierte Unternehmen fallen unter die Sandbox, wenn sie ein neues Geschäftsmodell testen wollen, welches am Markt noch nicht bekannt ist.

Voraussetzungen für die Regulatory Sandbox

Der Antrag zur Aufnahme in die Regulatory Sandbox erfolgt bei der FMA. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen, die kumulativ zu erfüllen sind:

  • Neues innovatives Geschäftsmodell: Das zu erprobende Geschäftsmodell muss ein auf Informations- und Kommunikationstechnologie basierendes Geschäftsmodell sein, welches vor Aufnahme in die Regulatory Sandbox noch nicht betrieben wurde. Dies richtet sich gezielt an die Tätigkeiten von FinTechs. Der Begriff “Informations- und Kommunikationstechnologie” ist laut dem Gesetzgeber als technologieneutral und weit zu verstehen und kann daher auch künstliche Intelligenz (bspw Machine Learning) und Distributed Ledger Technologien (insb Blockchain) erfassen. Unternehmen, deren zu testendes Geschäftsmodell noch nicht von der FMA konzessioniert, genehmigt, zugelassen oder registriert wurde, können in die Sandbox aufgenommen werden. Allerdings muss zu erwarten sein, dass eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA erfolgen wird.
  • Tätigkeiten, die eine aufsichtsrechtliche Beurteilung zulassen (insb Konzessionspflichtigkeit des Geschäftsmodells): Die Sandbox muss es dem Antragsteller ermöglichen, dass allfällige offene aufsichtsrechtliche Fragen abgeklärt werden können. Es muss sich daher um ein Geschäftsmodell handeln, das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einer Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA bedarf. Die beabsichtigten Tätigkeiten, müssen eine aufsichtsrechtliche Beurteilung durch die FMA zulassen. Damit sind etwa Tätigkeiten deren Beurteilung der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) oder der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorbehalten sind idR von der Regulatory Sandbox ausgeschlossen. Zusätzlich dazu muss das zu erprobende Geschäftsmodell im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen, dabei ist die Prüfung des volkswirtschaftlichen Interesses umfassend zu verstehen. Daher dürfen solche neuen Geschäftsmodelle keine negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den Verbraucherschutz haben oder diese gefährden.
  • Technische Machbarkeit und Testreife: Stehen der Umsetzung des Geschäftsmodells technische Hindernisse im Weg, die vom Antragsteller nicht überwunden werden können, kann es nicht zur Sandbox zugelassen werden. Laut dem Gesetzgeber ist diese Einschränkung weit zu verstehen und umfasst auch Sachverhalte, die nur durch unverhältnismäßigen Aufwand technisch umgesetzt werden können. Mit Ausnahme der im Rahmen der Regulatory Sandbox abzuklärenden rechtlichen Fragen dürfen der Umsetzung des Geschäftsmodells keine sonstigen (grundlegenden) technischen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
  • Beschleunigung der Marktreife: Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass die Aufnahme in die Regulatory Sandbox die Marktreife seines Geschäftsmodells beschleunigen wird. Das bedeutet, es muss durch die Teilnahme ein Vorteil für die Erreichung der Marktreife bestehen, der ohne Zugang zur Sandbox in dieser Form nicht oder nur durch erheblich höheren Aufwand erreicht werden könnte.
  • Abklärung offener Rechtsfragen/Konzessionierung: Die Regulatory Sandbox muss es ermöglichen, dass offene aufsichtsrechtlicher Fragen abgeklärt werden können. Davon ausgeschlossen sind daher solche, welche die FMA bereits mittels Bescheid uneingeschränkt gestattet oder beauskunftet hat oder die keine aufsichtsrechtlichen Sachverhalte erfüllen (bspw weil eine Gewerbeberechtigung ausreicht).

Die Rolle des Beirats in der Sandbox

Bei der Entscheidung zur Aufnahme in die Sandbox wird die FMA durch einen beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) eingerichteten Regulatory Sandbox Beirat unterstützt. Dieser Beirat hat die Aufnahmevoraussetzungen zu prüfen, das Ergebnis dieser Prüfung in Form einer Stellungnahme festzuhalten und der FMA zu übermitteln. Die FMA weist dann den Antragsteller zur Teilnahme an der Sandbox mit Bescheid zu.

Beschränkte Konzession: Gründe für eine mögliche Beendigung

Die Regulatory Sandbox ist de facto eine beschränkte Konzession. Da im Rahmen der Sandbox ein Geschäftsmodell-Test unter Marktbedingungen erfolgt, kann die FMA Teilnehmern, die für ihr Geschäftsmodell eine Berechtigung benötigen, eine beschränkte Berechtigung mit Bescheid erteilen. Diese hat längstens bis zum Ende der Teilnahme an der Sandbox Gültigkeit, kann von der FMA aber jederzeit entzogen werden, wenn dies aufgrund öffentlichen Interesses erforderlich ist.

Auch die Beendigung der Teilnahme an der Sandbox kann jederzeit sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag des Teilnehmers erfolgen. Eine Beendigung kann dann verfügt werden, wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme wegfallen oder wenn anzunehmen ist, dass der angestrebte Zweck der Teilnahme an der Sandbox nicht erreicht werden kann. Die maximale Teilnahmedauer an der Regulatory Sandbox ist entsprechend den Erfordernissen des Geschäftsmodells durch die FMA auf höchstens zwei Jahre zu befristen.

Über die Autorin

Maurizia Anderle-Hauke ist Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal.

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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

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Zeitgleich entwickeln sich DeFi-Plattformen stetig weiter und beginnen, mehr Schnittstellen mit dem traditionellen Finanzsystem zu schaffen. Traditionelle Banken und Vermögensverwalter integrieren zunehmend blockchain-basierte Technologien, um effizientere und transparentere Finanzdienstleistungen anzubieten. Diese Zusammenarbeit könnte den Finanzsektor nachhaltig verändern und die Lücke zwischen traditionellen und dezentralen Lösungen schließen.

Ein Vorreiter im Zusammenwachsen der beiden Finanzwelten ist Chainlink, das über Kooperationen mit SWIFT, Euroclear und der DTCC (Depository Trust and Clearing Corporation) zeigt, wie Blockchain-Technologie in traditionelle Finanzsysteme integriert werden kann. Mit dem Chainlink Cross-Chain Interoperability Protocol (CCIP) wurde erfolgreich die Übertragung tokenisierter Vermögenswerte über verschiedene Blockchains getestet. Dabei prägte die DTCC sogenannte „BondTokens“, während SWIFT seine bestehende Infrastruktur nutzte, um Verbindungen zu Blockchain-Netzwerken herzustellen. Diese Initiative zeigt eindrucksvoll, wie durch Interoperabilität und Standardisierung die Effizienz und Transparenz der Finanzmärkte verbessert werden können.

3. Krypto-freundliche Regulierung weltweit nimmt zu

Durch die Wahl von Donald Trump als 47. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ändert sich die vormals kritische Haltung der Regulatoren in den USA gegenüber Krypto. Unter der Leitung von Gary Gensler hat die US-Börsenaufsicht SEC mehrere bedeutende Krypto-Unternehmen verklagt. Zu den prominentesten zählen Binance, Coinbase, Kraken, Uniswap und OpenSea. Die Klage gegen Ripple Labs und den XRP-Token zählt zu den bekanntesten Fällen, in denen die SEC den Verkauf von XRP als unregistriertes Wertpapier betrachtete. Dadurch herrschte lange Zeit große Unsicherheit unter Krypto-Unternehmen und -Protokollen. 

Nun hat Gary Gensler seinen Rücktritt für den 20. Januar 2025, den Tag der Amtseinführung von Donald Trump, angekündigt. Als Nachfolger wurde Paul Atkins nominiert, ein ehemaliger SEC-Kommissar, der für seine krypto-freundliche Haltung bekannt ist. Unter Trump soll zudem die neue Position eines Krypto-Beauftragten eingeführt werden und politische Berater aus der Kryptowelt sollen Exekutivmaßnahmen erarbeiten, um die bestehenden Anti-Krypto-Maßnahmen zu beenden. Er wählte David Sacks, einen ehemaligen PayPal-Manager, zum “White House A.I. & Crypto Czar”, der für die Entwicklung eines rechtlichen Rahmens für die Kryptoindustrie verantwortlich sein soll.

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4. Stablecoins werden hunderte Milliarden an Marktkapitalisierung ausmachen

Sogenannte Stablecoins, an Fiat-Währungen wie den Euro oder US-Dollar gekoppelte Kryptowährungen, haben sich als digitale Anker in der oft volatilen Kryptowährungslandschaft etabliert. Sie sind nicht nur ein beliebtes Instrument für schnelle und kostengünstige Transaktionen, sondern werden auch immer mehr zu einer ernstzunehmenden Alternative im internationalen Handel. Insbesondere Dollar-basierte Stablecoins – allen voran Tethers USDt – erreichen als effiziente Methode für weltweite Dollar-Transfers eine zunehmend größere Marktdurchdringung. Im Jahr 2025 könnte die Marktkapitalisierung der Stablecoins von momentan knapp über 200 Milliarden US-Dollar auf einen Wert von vielen hundert Milliarden Dollar steigen. 

Bis vor kurzem waren Stablecoins noch der einzige Weg für Großinvestoren, signifikante Mengen an Kapital in den Kryptomarkt zu investieren. Nun werden sie jedoch auch zunehmend in den Zahlungsverkehr des traditionellen Finanzsystems integriert und erreichen damit endgültig die Massen. Außerdem sei erwähnt, dass Donald Trump sich kategorisch gegen US-amerikanisches, digitales Zentralbankgeld (CBDC) ausgesprochen hat. Sollte er Wort halten, haben aller Wahrscheinlichkeit nach insbesondere USD-basierte Stablecoins ihren größten Siegeszug noch vor sich. 

5. Die Rolle AI und AI-Agents im Blockchain-Ökosystem

Künstliche Intelligenz (AI) und KI-Agenten (AI-Agents) spielen eine zunehmend bedeutendere Rolle im Blockchain-Ökosystem und treiben dessen Entwicklung maßgeblich voran. KI kann die Effizienz und Sicherheit von Blockchain-Anwendungen verbessern, indem sie intelligente Datenanalysen ermöglicht, Betrugsmuster erkennt und Entscheidungsprozesse automatisiert.

Besonders KI-Agenten – autonome Softwareeinheiten, die Aufgaben selbstständig ausführen – können im Blockchain-Bereich etwa Smart Contracts optimieren, Transaktionen verifizieren oder dezentralisierte Finanzanwendungen (DeFi) intelligent steuern. Außerdem können sie darüber hinaus selbständig Krypto-Wallets verwalten. Dass dies längst nicht mehr Science Fiction ist, zeigt der Fall des KI-Agenten Truth Terminal. Dieser hatte im Juli 2024 von Risikokapitalgeber Marc Andreessen Bitcoin im Wert von 50.000 US-Dollar zu seiner freien Verfügung erhalten. Kurz darauf begann Truth Terminal, über das “Goatse Evangelium” zu philosophieren, was zur Schaffung der Kryptowährung Goatseus Maximus (GOAT) führte. Im Oktober 2024 wurde GOAT von einem anonymen Entwickler auf der Solana-Blockchain erstellt und an Truth Terminal übertragen, woraufhin dieser zum ersten KI-Bot Millionär wurde.

Laut VanEcks Krypto-Prognosen für 2025 könnten KI-Agenten zukünftig sogar dazu beitragen, das Wachstum und die Skalierbarkeit dezentraler Netzwerke zu revolutionieren, indem sie sich an veränderte Marktbedingungen anpassen und Netzwerke effizienter verwalten. Die Kombination aus KI-Technologie und Blockchain schafft eine leistungsfähige Infrastruktur, die nicht nur Transparenz und Sicherheit gewährleistet, sondern auch die Grundlage für selbstverwaltete Systeme legt, die ohne menschliches Eingreifen dauerhaft fortbestehen können. So entsteht ein innovatives Ökosystem, das die Automatisierung und Effizienz von Wirtschaft und Technologie auf ein völlig neues Niveau hebt.

6. Tokenisierung von Vermögenswerten (RWA) schreitet voran

Die Tokenisierung realer Vermögenswerte (Real World Assets, RWA) wird zunehmend relevanter. Immobilien, Kunstwerke, Rohstoffe und andere, vormalig illiquide Anlageklassen, können durch Blockchain-Technologie digitalisiert und für eine breitere Investorenbasis zugänglich gemacht werden. Diese neue Zugänglichkeit sorgt für Liquidität und schafft für Kleinanleger die Möglichkeit, neue Anlageklassen zu erschließen. 

Neben der Zugänglichkeit, können durch Tokenisierung auch traditionelle Anlageprozesse effizienter gestaltet werden. Während sich mit Sicherheit sagen lässt, dass die Tokenisierung von Vermögenswerten auch 2025 weiter zunehmen wird, ist es noch kaum absehbar, inwieweit sich für Verbraucher schon im nächsten Jahr eine Rolle spielen wird. 

7. Die Spieltheorie entfaltet sich: Staaten kaufen Bitcoin

Im September 2021 war es der innovative Kleinstaat El Salvador, der die ganze Welt mit der Errichtung der weltweit ersten nationalen Bitcoin-Reserve verblüfft hat. Seither hat der zentralamerikanische Staat jeden Tag einen Bitcoin zugekauft, sowie selbst geschürft und hält heute rund 6.000. Auch das Himalaya-Königreich Bhutan hat 2022 begonnen, Bitcoin mit überschüssiger Energie aus Wasserkraft zu schürfen, und verfügt heute über knapp 13.000 Stück.

Unter Alt-Neo-Präsident Trump könnte nun die USA nachrücken und eine Vorreiterrolle im globalen Spiel der staatlichen Bitcoin-Akzeptanz einnehmen. Trump hat einerseits bei der Bitcoin-Konferenz im amerikanischen Nashville lautstark verkündet, dass er sich für die Entfesselung von Bitcoin und der Krypto-Industrie einsetzen wird. Andererseits hat er angekündigt, eine strategische Bitcoin-Reserve aufbauen zu wollen. 

Den Grundstock einer solchen Bitcoin-Reserve – vergleichbar mit traditionellen Goldreserven – könnten die über 220.000 Bitcoin bilden, die derzeit im Besitz der USA sind. Diese wurden größtenteils durch Konfiskation aus illegalen Tätigkeiten angesammelt und könnten diesem Plan nach ins Staatsvermögen überführt werden. Diese Idee wird zunehmend in Verbindung mit einem möglichen “Bitcoin Act” diskutiert, der sogar noch darüber hinausgehen soll. Wenn es nach US-Senator Cynthia Lummi geht, soll das US-Finanzministerium über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt eine Million Bitcoin erwerben – etwa fünf Prozent des globalen Angebots.

Ein solcher Schritt würde die USA als Innovationsführer der Kryptoindustrie positionieren und Bitcoin als globale Wertreserve stärken. Eine strategische Bitcoin-Reserve könnte finanzielle Stabilität schaffen, wirtschaftliche Unsicherheiten absichern und das geopolitische Profil der USA schärfen. Gleichzeitig würde dies den US-Dollar stützen und potenziell zur Reduzierung der Staatsschulden beitragen. Sollten die USA Bitcoin als Wertreserve etablieren, wäre es wahrscheinlich, dass andere Länder diesem Beispiel folgen.

Ungewiss ist bis heute, ob auch Russland und China schon vor den USA mit dem Aufbau einer eigenen Bitcoin-Reserve begonnen haben. Russland prüfte angesichts westlicher Sanktionen, insbesondere nach Beginn des Ukraine-Kriegs, spätestens seit 2023 zunehmend alternative Finanzinstrumente wie Bitcoin. Diskussionen über eine nationale Bitcoin-Reserve wurden öffentlich, und Putin ließ unlängst aufhorchen, als er erklärte, dass niemand Bitcoin stoppen könne. Dies beweist zwar noch nicht, dass Russland Bitcoin gekauft hat, jedoch zumindest, dass Putin durchaus verstanden hat, wohin die Reise führt. 

Im Falle Chinas ist noch weniger bekannt, außer, dass auch das Reich der Mitte seit diesem Jahr zunehmend krypto-freundlicher wird. Einen kleinen Einblick in die Seele Chinas gab Binance-Gründer und Kryptomilliardär Changpeng Zhao (CZ) am 9. Dezember auf einer Krypto-Konferenz. Der gebürtige Chinese erklärte dort, dass ihn eine Ankündigung Chinas zu Bitcoin-Käufen eher wundern würde. Seiner These nach würde China im Verborgenen Bitcoin kaufen, bevor es dies bekannt macht – dass es früher oder später Bitcoin kauft, sei jedoch unausweichlich.  

Aus einer spieltheoretischen Perspektive heraus könnte man sogar die These aufstellen, dass die sogenannte Hyperbitcoinisierung unvermeidlich ist. Denn sobald eine hinreichende Anzahl schwergewichtiger Spieler Bitcoin hält, kann man es sich gar nicht mehr leisten, keine zu besitzen. Eventuell würde das Besitzen einer Bitcoin-Reserve gar zu einem Nash-Gleichgewicht führen, da sich kein Spieler mehr durch eine abweichende Strategie eine Verbesserung erhoffen könnte.

Fazit

Viele der Entwicklungen, die bereits im Jahr 2024 ihren Ausgangspunkt hatten, könnten im Jahr 2025 ihr volles Ausmaß realisieren. Mit der Zulassung der Exchange-Traded Funds (ETFs) für Bitcoin und Ethereum in den USA haben Kryptowährungen Einzug in das globale Finanzsystem genommen. Im Januar 2025 folgt nun die neue amerikanische Regierung, die sich stark krypto-freundlich positioniert hat und große, vorteilhafte Reformen für den Kryptomarkt plant. Das könnte ein Katalysator dafür sein, dass Kryptowährungen weltweit noch stärker in den Fokus rücken.

Als Krypto-Investor darf man sich wahrscheinlich auf ein an Spannung kaum zu übertreffendes Bullenmarkt-Jahr freuen, dass die Marktdurchdringung der Blockchain-Technologie und der Kryptoökonomie auf neue Spitzen treibt. Ob sich diese Prognosen bewahrheiten, kann nur die Zukunft zeigen. Wir von den Kryptologen bleiben jedenfalls täglich am Ball in diesem spannenden Jahr.

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