13.06.2019

Zwei heimische Startups bringen „Registrierkasse für Kryptowährungen“

Das niederösterreichische Startup Salamantex und das Wiener Startup Fiskaly wollen mit ihrer "Registrierkasse für Kryptowährungen" die Bezahlung mit Bitcoin und Co. alltagstauglich machen.
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Die Founder von Salamantex und fiskaly bei der Präsentation der
(c) Salamantex: Die Founder von Salamantex und fiskaly bei der Präsentation der "Registrierkasse für Kryptowährungen"

Es ist ein Versprechen, dass schon viele gemacht haben: Die Bezahlung mit Kryptowährungen alltagstauglich machen. Diverse Anbieter von Krypto-Debit Cards, darunter das von Tirolern gegründete Singapurer Startup TenX konnten ihre Vorhaben bislang nicht befriedigend umsetzen. Und auch sonst warten Krypto-Enthusiasten und solche, die es noch werden könnten, noch vergeblich darauf, ihre Wurstsemmel mit Bitcoin bezahlen zu können. Der nächste Versuch kommt nun von zwei heimischen Startups: Salamantex aus Niederösterreich und fiskaly aus Wien mit ihrer „Registrierkasse für Kryptowährungen“.

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„All-in-One-Lösung“ soll vorsichtige Händler überzeugen

Von Salamantex kommen dabei Hardware und Payment-Software – Bezahlterminals mit QR-Code-Scanner und Rechnungsdrucker. Die gibt es übrigens schon eine Zeit lang. E-Rechnungs-Spezialist fiskaly liefert nun die cloudbasierte Registrierkassen-Software obono dazu. Mit ihrer „All-in-One-Lösung“ wollen die zwei Startups auch Dienstleister, Händler und Gastronomen überzeugen, denen Krypto-Zahlung bislang zu aufwändig oder zu unsicher war.

Wertsicherheit bei der „Registrierkasse für Kryptowährungen“

Dabei will man mit einem weiteren Feature besonders punkten: Wertsicherheit. Denn durch die Volatilität von Bitcoin und Co. ist für Dienstleister, Händler und Gastronomen, wenn sie Kryptogeld annehmen, nicht nur bei den erzielten Umsätzen (in Euro) keine Sicherheit gegeben. Wenn sich durch Kursgewinne der Wert der Einnahmen steigert, ist etwa auch die Versteuerung zu beachten, was einen weiteren Mehraufwand bedeutet. Das Salamantex Crypto Payment Service führt daher unmittelbar den Umtausch des Betrages in Euro zu einem garantierten Wechselkurs durch.

Vom Spekulationsinstrument zum alltagstauglichen Zahlungsmittel?

Mit dem System von fiskaly soll dann auch noch alle Auflagen der Gesetzgeber in der Belegerteilungspflicht erfüllt sein. Nutzer der „Registrierkasse für Kryptowährungen“ sollen sich also ohne nennenswerten Mehraufwand als innovativ positionieren können. Bei Salamantex und fiskaly ist man naturgemäß überzeugt, dass das große Ziel gelingt. „Das System wird die breite Akzeptanz von Kryptowährungen als Zahlungsinstrument erhöhen“, sagt René Pomassl, CEO von Salamantex. „Dies könnte den Weg der digitalen Währungen vom Spekulationsinstrument zum alltagstauglichen Zahlungsmittel ebnen“, kommentiert Johannes Ferner, CEO von fiskaly.

⇒ Zur Page von Salamantex

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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